Ein regelmäßiger und unkomplizierter Geldfluss lebenslang – das ist das Prinzip einer Rente. Doch viele Menschen kommen ins Grübeln, wenn sie ihren Rentenbescheid sehen: Sie wünschen sich eine höhere Rente oder wollen mitunter auch früher in den Ruhestand gehen. Deshalb gibt es diverse Möglichkeiten, die Altersrente aufzubessern – Betriebsrenten etwa, aber auch die Rürup- sowie Riesterrente und private Rentenversicherungen. Doch auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet Möglichkeiten, vorzusorgen – indem man freiwillige Extra-Einzahlungen vornimmt.
Wer freiwillig Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden, heißt bei der Stiftung Warentest. Denn langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen. Umgekehrt kann auch, wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, durch freiwillige Nachzahlungen dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Freiwillige Ausgleichszahlungen
Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können freiwillige Ausgleichszahlungen für künftig zu erwartende Rentenabschläge leisten. Auch wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – etwa als Selbständiger, Frührentner oder Hausfrau bzw. -mann, kann freiwillige Einzahlungen leisten. Diese sind für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März dieses Jahres möglich.
Aber auch für Ausbildungszeiten, die bei der Rente nicht berücksichtigt werden, kann man Rentenbeiträge nachzahlen. Dazu zählen laut DRV Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Versicherte können auch Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus oder auch für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums. „Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt Braubach. Wichtig: Wer für Ausbildungszeiten freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Individuelle Probeberechnungen
Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Das geht telefonisch unter 0800/10 00 48 00 oder online. Bei der Beratung können auch individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen freiwilliger Einzahlungen angefordert werden. Die Stiftung Warentest rät, dieses Angebot in jedem Fall wahrzunehmen und vorab zudem einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Dann werde überprüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrechtlich relevanten Zeiten auf dem Rentenkonto richtig verbucht sind. Das sei Voraussetzung für eine gute Einschätzung. Mit in die Überlegungen einbeziehen sollte man auch die Steuervorteile, die die freiwilligen Einzahlungen bringen: 92 Prozent der Einzahlungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen im Gegenzug die späteren Rentenzahlungen versteuert werden.
Wer zu der Erkenntnis gelangt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss die Nachzahlung beantragen. Das geht mit dem Formular V0080, das auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteht. In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung dann die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit.
Der freiwilligen Nachzahlung sind aber gewisse Grenzen gesetzt. Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Bei maximal 1320,60 Euro ist aktuell Schluss. Die Beitragszahlungen können laut DRV auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die Nachzahlung, desto mehr erhöht sich auch der spätere Rentenanspruch. Für freiwillige Beiträge von 10000 Euro im Jahr 2021 schreibt die Rentenkasse Ansprüche von 44,25 Euro monatlich brutto gut. Das ist viel, vergleicht man es mit so manchem klassischen Angebot privater Rentenversicherer.
Auch für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen. DRV-Expertin Braubach zufolge werden nämlich Renten, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, seit einigen Jahren nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet.
Grundsätzlich sollten sich Versicherte vor Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung genau überlegen, welcher Vorsorgeweg am besten zu ihnen passt. Wer jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen oder möglichst viel seines Vermögens gezielt vererben möchte, für den seien freiwillige Rentenzahlungen womöglich nicht geeignet, so die Stiftung Warentest. Hier wäre dann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung der bessere Weg. Wer sich dafür entscheidet, Nachzahlungen zu leisten, wird den positiven Effekt hingegen schon bald auf seinem Rentenbescheid sehen können.(czy)
Info
Immer mehr Menschen zahlen für frühere Rente zusätzlich ein
Immer mehr Versicherte zahlen freiwillig Rentenbeiträge, um Abschläge bei einem früheren Renteneintritt auszugleichen. Machten 2017 noch rund 11600 Versicherte von dieser Möglichkeit Gebrauch, waren es 2019 bereits 26000, so die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Entsprechend stiegen die Einnahmen durch diese freiwilligen Beitragszahlungen an – von 207 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 416 Millionen zwei Jahre später. Die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragsleistungen Rentenminderungen auszugleichen, war 2017 mit dem Flexirentengesetz vom 55. auf das 50. Lebensjahr gesenkt worden. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat, den er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können durch freiwillige Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.