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Eine Probenahme darf kein Zufallsprodukt sein

Inhalt

Trinkwasserhygiene und Probenahme waren ein großes Thema auf der Tagung der Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima (Bufa SHK) am 13. und 14. April 2016 in Sankt Augustin. Um an Analysedaten zu kommen, die dem SHK-Fachbetrieb wichtige und richtige Informationen über die Beschaffenheit einer Trinkwasserinstallation liefern, ist die Vorgehensweise bei der Probenahme entscheidend. Weil die Untersuchung kein Zufallsprodukt sein darf und reproduzierbar sein muss, sind die Handlungsschritte jeder einzelnen Probenahme festgelegt.

Welches Ziel hat die Wasserprobe?

Von grundsätzlicher Bedeutung ist, welches Ziel die Wasserprobe erreichen soll. Geht es beispielsweise um eine Zufallsstichprobe (Z-Probe) oder um die Beurteilung, ob in der Installation bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung steht? Entsprechend sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) für den Aufbau der Probenahme. Damit eine Wasseranalyse keine Schein-Sicherheit bringt, sondern präzise Angaben zur Wasserbeschaffenheit macht, sind die Punkte für die Probenahme wichtig, auch die Reihenfolge von Wasserproben ist festgelegt. Außerdem gilt: Die handelnden Personen müssen durch ein zertifiziertes Labor bestimmt und für die nötigen Arbeiten eingewiesen werden.

Keine Probenahme unter Zeitdruck

Was allein bei der Probenahme zu beachten ist, wenn eine Legionellenprüfung angestrebt wird, zeigt eine Informationsschrift des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) vom November 2011. Kritikpunkt: In der Praxis delegieren zertifizierte Labore bestimmte Arbeiten an Dritte, die jedoch nicht immer penibel genug vorgehen. Die Folge kann sein, dass Stagnationszeiten nicht eingehalten werden oder die dokumentierten Uhrzeiten nicht plausibel mit der vorgeschriebenen Reihenfolge übereinstimmen. Dr. Peter Arens (Schell) beklagte in seinem Vortrag zur Bufa-Sitzung, dass ihm viele Analysen vorliegen, die keiner kritischen Prüfung standhalten, weil Verfahrensfehler offensichtlich sind. „Die Fachbetriebe sollten im eigenen Interesse auf Plausibilität prüfen, ob die in einer Trinkwasser-Installation erhobenen Messwerte stimmen können“, empfahl Dr. Arens.

Schäden an Warmwasserspeichern

Auf der Tagesordnung der Bufa standen zudem Schadensfälle, verursacht durch Korrosionsschäden an emaillierten Warmwassererwärmern. Solche Schadensbilder wurden im letzten Jahr dem Landesverband Sachsen-Anhalt gemeldet. Auswirkungen gibt es allerdings über das Bundesland hinaus: nördlich bis Bremen und östlich bis Eisleben. Als Schadensbild zeigen sich Blasen, sowohl an der Email als auch auf der Heizschlange. Die Ursache sehen Experten im Zusammenhang mit dem sehr weichen Wasser der Rappbode-Talsperre, weil eine Aufhärtung des Trinkwassers seit einigen Jahren nicht mehr stattfindet und nur der ph-Wert vom Wasserversorger mit Natronlauge eingestellt wird. Welche chemischen und physikalischen Abläufe letztlich zur Korrosion der Erwärmer führt, erläuterte Eckhard Voß (Wendel Email).

Seinen Ausführungen nach wurde bis zum Jahr 2000 Deck-Email verwendet, in den Jahren danach auch Direkt-Email. Beide Email-Arten erfüllen wichtige Anforderungen der relevanten DIN 4753, diese Norm verhindert allerdings nicht, dass es zu einer Email-Korrosion kommen kann. Laborversuche mit Kunstwasser haben belegt: Direkt-Email ist durchaus verwendbar, doch es kommt zur Korrosion, wenn die Qualität des Email nicht zur Beschaffenheit des Trinkwassers passt. Voß stellte langfristig Änderungen in Aussicht, denn neue Vorgaben des Umweltbundesamtes für die Verwendbarkeit von Metallwerkstoffen würden sich auch auf die Verwendbarkeit von Email auswirken.

Die Vorteile adaptierender Gasgeräte

Zudem setzte sich die Bufa mit dem Thema adaptierende Gasgeräte auseinander. Durch die Liberalisierung des Gasmarktes sowie durch erschöpfte Vorkommen wird es in den kommenden Jahren in den Regionen, in denen derzeit noch L-Gas angeboten wird, zur Umstellung auf H-Gas kommen. Vier bis fünf Millionen Gasgeräte werden von der Umstellung betroffen sein – vor allem in den Bundesländern NRW und Niedersachsen,.

Darauf können SHK-Fachbetriebe in ihrer Beratung Bezug nehmen und Kunden darauf hinweisen, dass ein adaptierendes Gasgerät in Zukunft diese Umstellung ohne weiteres meistern wird. Als Vorteile gelten folgende Punkte:

  • Adaptierende Geräte kommen auf eine hohe Effizienz und damit auf geringere Emissionen (CO<sub>2</sub>, NO<sub>x</sub>, SO<sub>2</sub>) und senken somit nicht zuletzt den Verbrauch fossiler Energie.
  • Kommt es zur Umstellung von L- auf H-Gas, entfallen Kosten für einen etwaigen Umbau im Gerät.
  • Auch wenn der Anteil von Bioerdgas im Netz verändert werden sollte, kann sich ein solches Gerät je nach Wobbe-Index auf den jeweiligen Brenn- und Heizwert des Gases einstellen.
  • Doppelmessungen durch den Schornsteinfeger lassen sich auf einen dreijährigen Zyklus reduzieren, statt der bislang jährlichen bzw. zweijährlichen Schau.

Als Nachteil schlägt ein höherer Anschaffungspreis zu Buche im Vergleich zu nicht adaptierenden Geräten.

Schulung zum Heizungs-Check 2.0

Durch das vor Jahren angebotene Schulungskonzept zum Heizungs-Check 1.0 sind bislang etwa 5000 Personen autorisiert, den Heizungs-Check durchzuführen. Dieser Personenkreis benötigt jetzt ein Update an Fachkenntnis. Wichtige Komponenten der Anlagentechnik wie Biomasse, Wärmepumpe oder die Trinkwarmwasserbereitung wurden damals ausgeklammert – sind aber inzwischen integriert. Ebenso wird vermittelt, welche Fördermöglichkeiten jetzt bereits bestehen.

Für den Heizungs-Check in Neuauflage soll diesem Personenkreis im Laufe des Jahres ein Angebot zum E-Learning gemacht werden. Dieses Zusatzwissen wird durch einen Abschlusstest überprüft und erst nach bestandenem Test kann es eine Autorisierung für den Heizungs-Check 2.0 geben. SHK-Fachbetriebe, die sich erstmalig für den Heizungs-Check schulen lassen wollen, bekommen durch ihren jeweiligen Landesverband ein entsprechendes Angebot für den Heizungs-Check 2.0 gemacht.

Weitere Informationen zum Heizungs-Check gibt es unter www.zvshk.de (Quicklink QL33122830).

Aktuelles in Kürze

  • Als Brandschutzma&szlig;nahme hat das Institut für Bautechnik (DIBt) die Regelung getroffen, dass der Abstand der zu verschlie&szlig;enden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten mindestens 20 cm betragen muss. Abweichend davon darf der Abstand auf 10 cm reduziert werden, sofern die zu verschlie&szlig;ende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen und Einbauten nicht grö&szlig;er als 20 x 20 cm sind. Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- und Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10 cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht grö&szlig;er als 40 x 40 cm sind.
  • Seit Anfang 2016 gibt es verbindliche Energieeffizienzkriterien für Lüftungsgeräte (Ecodesign-Richtlinien 1253/2014 und 1254/2014). Hersteller von Lüftungsgeräten müssen jetzt über die energetischen Kennwerte ihrer Produkte informieren. Für Geräte der Wohnungslüftung wurde ein Energieeffizienzlabel nach bekanntem Muster eingeführt. Die Pflicht der SHK-Fachbetriebe besteht vor allem darin, zu prüfen, ob den Geräten relevante Datenblätter bzw. Labels beiliegen.
  • Damit Lüftungsanlagen und Feuerstätten für feste Brennstoffe parallel störungsfrei betrieben werden können, soll dies die Lüftungsnorm DIN 1946 Teil 6 zukünftig berücksichtigen. In den Beiblättern 3 und 4 ist ein erster Entwurf ausgearbeitet, der weiterer Abstimmung bedarf. Für zugehörige Geräte soll es eine Zulassung als &bdquo;F-Gerät&ldquo; geben. Eine Prüfung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) soll nicht erfolgen, sondern die Hersteller sollen sich nach der Produktnorm DIN 4719 richten. Bei entsprechender Nachrüstung der Eigenschaften dieser Geräteklasse kann auch ein Bestandsgerät die Kennzeichnung &bdquo;F&ldquo; erhalten. Nicht gelöst werden konnte das bekannte Problem, wenn Lüftungsgeräte und raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe ohne weitere Sicherheitseinrichtungen bzw. ohne die Verwendung von Druckwächtern betrieben werden sollen. Funktion und Sicherheit sind dann nicht ausreichend. Denn die baurechtlichen Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben und lassen sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Bauregellisten auch auf absehbare Zeit nicht ändern.
  • Die SHK-Berufsorganisation will ihren Mitgliedsbetrieben möglichst frühzeitig einen Einblick in die marktfähige Technik der Gas-Wärmepumpe geben und Perspektiven aufzeigen. In einigen Regionen wurde bereits ein Infotag veranstaltet, weitere Termine sind in Vorbereitung. Als Veranstalter vor Ort lädt der jeweilige SHK-Fachverband seine Mitgliedsbetriebe ein und bietet die Möglichkeit, sich online anzumelden. Unter <a href="http://www.zvshk.de" target="_blank">www.zvshk.de</a> (Rubrik Veranstaltungen) gibt es eine Übersicht der bereits terminierten Tagesschulungen. Diese Seite (Quicklink QL52116823) wird aktuell gehalten.