Geht es um die erfolgreiche Planung und Ausführung eines neuen Bades, erfordert der Bauablauf eine präzise Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken. Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass dieser sogenannten Schnittstellenkoordination hohe Bedeutung zukommt. Kennen sowohl Sanitärprofis als auch Fliesenleger wichtige Zusammenhänge im jeweils anderen Gewerk, lassen sich Schäden vermeiden, die häufig durch Achtlosigkeit entstehen.
Die Bundesfachgruppe SHK befasst sich bereits seit geraumer Zeit mit wichtigen Arbeitsregeln für den Nassraum. Die neue Abdichtungsnorm DIN 18 534, die 2017 herauskam, wird hier zum Maßstab. Um daraus praktikable Anleitungen für den Baustellenalltag der Mitgliedsbetriebe abzuleiten, haben ZVSHK und der Fachverband Fliesen und Naturstein eine etwa 30-seitige Fachinformation erarbeitet.
Abdichten mit Silikon? War noch nie zulässig!
Auf der jüngsten Sitzung der Bundesfachgruppe SHK (23. und 24. Mai in Sankt Augustin) wurden die wesentlichen Inhalte skizziert. Hohe Bedeutung in der neuen Abdichtungsnorm erhält der Begriff Wassereinwirkungsklasse, denn er bestimmt in unterschiedlichen Abstufungen, mit welchem Aufwand Boden und Wände im Nassraum fachgerecht abzudichten sind.
Noch trifft man allerdings des Öfteren auf eine andere Praxis: Für manchen Monteur mag bislang die Faustregel gelten, dass ein frisch verfugter Fliesenbelag und eine sauber gezogene Silikonfuge genügend Schutz bietet, damit keine Feuchte in den Untergrund eindringen kann. Tatsächlich?
Um es für den Praktiker klar auszudrücken: Eine Silikonfuge wird zwar häufig als einzige Maßnahme zur Abdichtung genutzt, sie galt aber per Definition noch nie als wirksames Dichtungsmittel im Nassbereich des Bades. Dort ist sogar jede Art von Verfugung als wasserdurchlässig definiert und ersetzt keineswegs die erforderliche Abdichtung, die eine Fläche hinter der Fliese zusätzlich benötigt, wenn sie häufig mit Nässe in Berührung kommt.
Wichtig zu wissen: Die DIN 18 534 definiert unter dem Begriff Wassereinwirkungsklasse insgesamt vier Standards, nach denen sich der Aufwand für die erforderliche Abdichtung von Wand und Boden zu richten hat. Und moderne Baustoffe und Bauprodukte sind heute so entwickelt, dass die Hersteller gleichzeitig auch nötige Hinweise für die Abdichtungstechnik herausgeben. Wichtig für den Architekten und Planer: Bei der Bestimmung der Werkstoffe für Wand und Boden gilt es jetzt, die Einstufung gemäß Wassereinwirkungsklasse gleich mit zu definieren. Das kann verhindern, dass es auf dem Bau zu einer falschen Wahl von Material und Verarbeitungsverfahren kommt.
Dem SHK-Handwerker müssen diese Zusammenhänge vertraut sein und der Fliesenleger muss sich danach richten, um mit geeigneten Maßnahmen und Produkten den Untergrund von Wand und Boden wirkungsvoll abdichten zu können. Eine unsachgemäß vorgenommene, nachträgliche Durchdringung von Wand und Boden könnte so zur Ursache eines Feuchteschadens werden. Bleibt dieser lange unentdeckt, kann es zu einem enormen Sanierungsschaden kommen. Etliche Wortbeiträge aus den Reihen der Bufa-Teilnehmer zeigten, dass Fachbetriebe inzwischen Produkte wie Duschstange oder Griff (wenn möglich) durch Klebetechnik fixieren, statt durch Bohren eine Leckage zu riskieren.
Geplant ist, die Fachinformation „Schnittstellenkoordination Nassraum“ in diesem Sommer herauszubringen. Mitgliedsbetriebe finden das entsprechende Angebot dann unter www.zvshk.de/onlineshop in der Rubrik Sanitär-, Wasser-, Abwassertechnik.
Weiterbildung zur neuen TRGI
Die Überarbeitung der Technischen Regel für Gasinstallationen ist so weit fortgeschritten, dass das Ausgabedatum im September 2018 sein wird – zehn Jahre nach Erscheinen der noch geltenden Fassung. Im Herbst geht es zunächst an die Weiterbildung von Trainern und Sachverständigen. Über ein einheitliches Schulungsangebot, das voraussichtlich im Frühjahr 2019 starten kann, werden die SHK-Landesverbände ihre Mitgliedsbetriebe frühzeitig informieren.
Fachregel Heizung entsteht
Eine Vielzahl von Heizungssystemen ist heute im deutschen Markt gebräuchlich. Für die Fachbetriebe ist es zunehmend schwierig geworden, bei der Fülle von Angeboten den Überblick zu behalten und dem Kunden eine individuell konzipierte Heizung anzubieten, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik realisiert werden kann. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es nicht um ein wandhängendes Kompaktgerät, sondern um die komplexe Technik im Heizungsraum geht.
Die SHK-Berufsorganisation hat sich deshalb entschlossen, für das zukünftige Regelwerk Heizung relevante Regeln und Normen, Richtlinien und Verordnungen zusammenzutragen. Schematische Darstellungen, die herstellerneutral die wichtigsten aktuellen Anlagenkonfigurationen verdeutlichen, werden ebenso Bestandteil sein. Die Bufa SHK nutzte die Frühjahrssitzung, um etliche offene Fragen im Regelwerk zu erörtern. Mit der Detailarbeit wird sich weiterhin ein Arbeitskreis in den kommenden Monaten befassen. Die Veröffentlichung soll im nächsten Jahr sein.
Aktuelles in Kürze
- Bei der Abfrage aller Landesverbände zu aktuell wichtigen Themen zeigte sich, dass die Bemühungen um Nachwuchskräfte durchweg zum Brennpunktthema geworden sind. Die Möglichkeiten, die die Kampagne „Zeit zu starten“ zur Unterstützung anbietet, werden stark nachgefragt. Erste Erfolge zeigen sich in einem leichten Aufwärtstrend bei den Neuverträgen für die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK.
- ZVSHK-Vorstandsmitglied Fritz Schellhorn hat angekündigt, aus Altersgründen in diesem Jahr seine Ehrenämter in der SHK-Verbandsorganisation aufzugeben. Deshalb stellte er sich nach neun Jahren Bufa-Vorsitz nicht zur Wiederwahl. Zusammen mit den zehn Jahren, die er zuvor in der Position als Stellvertreter in der Bufa aktiv war, hat er wesentliche Entwicklungen innerhalb der Berufsorganisation mitbestimmt. Ein herzliches Dankeschön und viele Glückwünsche seiner Berufskollegen begleiteten seinen Ausstand aus dem Ehrenamt in der Bufa SHK. Den Vorsitz haben jetzt der bisherige Stellvertreter Jakob Köllisch und sein Vize Prof. Gerald Lange übernommen – beide wurden einstimmig für drei Jahre in ihre neuen Ehrenämter gewählt.
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll drei bislang bestehende Rechtsgrundlagen ablösen: das EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden), die EnEV (Energieeinsparverordnung) sowie das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Nach der parlamentarischen Sommerpause will das Bundeswirtschaftsministerium die Vorlage zum GEG ins Kabinett einbringen, damit noch in diesem Jahr ein Abschluss erzielt werden kann, so der Plan. Mit in diesem GEG soll die Definition für ein Niedrigstenergiegebäude enthalten sein. Und genau dieser Punkt wird in Fachkreisen mit Spannung erwartet. Der Definition messen die Experten deshalb eine hohe Bedeutung bei, weil sie in puncto Energieeinsparung unmittelbare Auswirkung auf die Bau- und Ausbauwirtschaft haben wird. Die finanzielle Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden war Bestandteil des Koalitionsvertrages, auf den sich CDU/CSU und SPD für die jetzige Regierung geeinigt hatten. Doch der vom Bundeskabinett aufgestellte Bundeshaushalt 2019 enthält derzeit keine Position für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Stattdessen wurde die Steuerförderung zugunsten insbesondere des Baukindergeldes gestrichen, vermutet der ZVSHK. Die SHK-Berufsorganisation tritt im Schulterschluss mit weiteren Verbänden für eine verlässliche Förderpolitik ein. Ziel ist, dass die Förderung doch noch im Haushaltsbeschluss des Bundestages (voraussichtlich Anfang Juli) berücksichtigt wird.
- In Hessen existiert bereits eine cloudbasierte Datenbank für Wasserqualität. Die seit etwa sieben Jahren gesammelten Daten, darunter die jährlichen Wasseranalysen mit umfangreichen Parametern, könnten auch für das SHK-Handwerk von Nutzen ein. Die Bufa verschaffte sich einen Überblick zu diesem Angebot.