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Ist die Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen als Bestandteil der Wärmewende gerechtfertigt?

Inhalt

Pro

Dass die Förderung erneuerbarer Energien eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende ist, steht außer Frage. Die Wärmepumpe zeichnet sich durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Technologien aus, sowohl was die Erschließung von Wärmequellen als auch die Beschaffenheit der Wärmesenken angeht. Eine pauschale Kritik an der Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen ist nicht gerechtfertigt. Die Effizienz von Luft/Luft-Wärmepumpen wird, wie bei allen anderen Wärmepumpen, durch das EU-Energielabel transparent und technologieneutral dargestellt. Die Vorgaben für die Bafa-Förderung stellen sicher, dass auch bei dieser Technologie nur Geräte gefördert werden, die anspruchsvolle Mindestkriterien hinsichtlich ihrer Effizienz einhalten. Die im Betrieb erreichte Systemeffizienz hängt maßgeblich davon ab, ob die verbaute Wärmepumpe in einem geeigneten Einsatzbereich verwendet wird und fachgerecht geplant und eingebaut wird. Das gilt für jede Art von Heizung. Alle Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Luft/Luft-Wärmepumpen erweitern das Spektrum der Möglichkeiten. Für die Beheizung von Gebäuden konzipierte Luft/Luft-Wärmepumpen unterscheiden sich prinzipiell nicht von Luft/Wasser-Wärmepumpen, außer dass sie die Wärme nicht an Wasser, sondern direkt an die Raumluft übertragen. Sie sind zum Beispiel eine Option für Gebäude, bei denen andere Wärmepumpensysteme nur mit sehr hohem Aufwand eingesetzt werden können, etwa weil kein hydraulisches Heizungssystem vorhanden ist (ehemalige Nachtspeicherheizung oder Einzelraumöfen). Zusammengefasst lässt sich feststellen: Für ein Gelingen der Gesellschaftsaufgabe Wärmewende tragen sämtliche erneuerbare Heizungslösungen ihren Teil bei. Auch die Luft/Luft-Wärmepumpe hat ihre Berechtigung.


Kontra

Viele Wege führen nach Rom – eine Sackgasse zum GEG. Ausschließlich auf eine einzige Technologie zu bauen und diese zu fördern, denkt viel zu kurz – mit langfristig negativen Folgen für Deutschlands Endverbraucher, die durch den scheinbar „alternativlosen“ Heizungsaustausch mit hohen Investitionen und Nebenkosten konfrontiert werden. Der Klimaeffekt mit dem GEG in seiner Jetzt-Form ist nicht ausreichend. Die Wärmepumpe ist für uns auch der kommende Wärmeerzeuger. Das zeigt auch unsere bedeutende Investition in ein neues Werk für Wärmepumpenspeicher. Aber – und das ist die Kritik – die Regierung weiß nicht einmal, wie viel CO2 das GEG einsparen soll, und dieser Tatbestand führt schon zu einer materiellen Verfassungswidrigkeit des Entwurfs. Bewährte Technologien mit echten Effizienzpotenzialen finden nicht genug Berücksichtigung. Hydraulischer Abgleich, Wärmerückgewinnung, Heizungsumwälzpumpen bleiben weitestgehend außen vor, effiziente Systeme von Druckhaltung bis Entgasung sowieso. Stattdessen verengt der Staat die Auswahl der Technologien. Mit der geplanten Bevorteilung der Luft/Luft-Wärmepumpe werden klar falsche Anreize gesetzt. Sie sollte nur in Gebäude eingebaut werden, deren baulicher Wärmeschutz die Anforderungen der §§ 16 und 19 um mindestens 45 % unterschreitet, plus notwendiger Betriebsprüfung. Eine dringend erforderliche Sektorkopplung bleibt zudem aus. Und auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude darf nicht derart dem Rotstift unterliegen. Werden die förderfähigen Kosten weiter abgesenkt, fällt der Anreiz zum nachhaltigen Sanieren weg. Maßnahmen im Bereich der Wärmeverteilung und Wärmeübergabe brauchen weiterhin den gleichen Fördersatz wie die Wärmeerzeugungsanlage.

Volker MauelCSO Reflex Winkelmann

Bild: Reflex

Volker Mauel
CSO Reflex Winkelmann

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