Betagte Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1986 stehen seit Januar 2016 im Fokus des Altanlagenlabels. Betreiber einer solchen mindestens 30 Jahre alten Wärmequelle sollen durch ihren Heizungsbauer über die Ineffizienz aufgeklärt werden. Zunächst ist dieses Altanlagenlabel ausschließlich für Heizkessel dieses Mindestalters mit einer Nennleistung bis zu 400 kW gedacht, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen befeuert werden.
Das geänderte Gesetz zur Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKG) sieht vor, dass der Heizungsbauer das Label mit der Zuordnung des Heizgerätes in eine Energieeffizienzklasse auf die Front des Wärmeerzeugers klebt. Der Betreiber muss dies dulden.
Heizungsfachbetriebe sollen aktiv werden
In diesem Jahr soll insbesondere der Heizungsfachbetrieb aktiv werden, um das Label auf den Anlagen seiner Kunden anzubringen. Ab dem nächsten Jahr wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sogar dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Altanlagen je nach festgelegtem Mindestalter im Rahmen der Feuerstättenschau kenntlich gemacht werden. Für diese Dienstleistung bekommt er im Rahmen des festgelegten elektronischen Meldeverfahrens eine Vergütung. Für den Betreiber der Heizung bleibt dieses Procedere kostenfrei. Gesetzlich festgelegt ist auch, welche Bestandsanlagen in den nächsten sieben Jahren gelabelt werden, damit diese Art der Kennzeichnung nicht binnen kurzer Zeit wieder an Bedeutung verliert. Um keinem Handwerker-Tourismus die Tür zu öffnen, sind 2016 nur SHK-Fachbetriebe im Rahmen ihrer bestehenden Kundenbeziehungen befugt, das entsprechende Altanlagenlabel auf Wärmeerzeuger zu kleben. Beispielsweise kann dies während Wartungsarbeiten erfolgen oder wenn etwas repariert werden soll. Wichtig: Für den SHK-Betrieb eröffnet sich dadurch die besondere Möglichkeit, durch seine Beratungskompetenz eine individuell entwickelte Modernisierung für mehr Energieeffizienz anbieten zu können. Als weitere Beratungsmöglichkeit würde sich auch der Heizungs-Check eignen.
Musterschreiben für Kunden
Der Zentralverband hat auf seiner Webseite www.zvshk.de unter dem Begriff „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ wichtige Punkte zusammengefasst. Unter den Themen ist auch folgender Punkt gelistet: Wie können Fachbetriebe des Handwerks ihre Kunden informieren? Im hinterlegten Erläuterungstext befindet sich der zugehörige Link zum Download für ein Muster-Anschreiben. Dies soll dem Handwerksunternehmer eine Hilfe sein, um Kunden über die „Energiewende in Ihrem Haus“ in Kenntnis zu setzen.
Altgerät und Effizienzklasse
Die Themen umfassen unter anderem auch folgenden Punkt: Wie wird die Effizienzklasse des alten Heizkessels festgestellt? Im hinterlegten Erläuterungstext befindet sich der zugehörige Link zur Datenbank des Wirtschaftsministeriums, sodass der Heizungsbauer auch vor Ort via Smartphone ermitteln kann, welcher Kessel welche Label-Einstufung zu bekommen hat. Was derzeit noch mehrerer Klicks auf dem Smartphone bedarf, soll in Zukunft eine App vereinfachen.
Label nur online bestellbar
Die Bestellung der Label ist allein über den Onlineshop unter www.zvshk.de möglich. Das gesetzlich vorgegebene Effizienzlabel und die Informationsbroschüren für Eigentümer und Mieter werden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) über den ZVSHK zur Verfügung gestellt. Berechtigte Aussteller (z. B. Heizungsbauer und Schornsteinfeger) können die Effizienzlabel und die Informationsbroschüren bestellen.
Zum einen gibt es ein Grundpaket mit 26 Etiketten und der gleichen Anzahl an Informationsbroschüren, zum anderen steht ein Großpaket bereit, in dem gleich fünf Grundpakete enthalten sind. Die Effizienzlabel und Informationsflyer sind kostenfrei, lediglich werden Abwicklungskosten pro Paket erhoben. Die Nutzung des Online-Shops ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in der SHK-Berufsorganisation möglich. Neukunden müssen sich für den Online-Shop einmalig registrieren.
Was für den Fachbetrieb bedeutsam ist: Zur späteren Überprüfung der Wirksamkeit des Effizienzlabels (Evaluation, Marktforschung) sind alle Effizienzlabel durchlaufend nummeriert und werden automatisch dem Besteller zugeordnet. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergeleitet werden.