Verpackungsmaterial sowie Dämmstoffe aus Hartschaum sind in aller Regel brennbar. Um dieser Eigenschaft entgegenzuwirken, wurde dem Hartschaum (Markennamen Styropor, Styrodur oder airpop) bis zum Jahr 2015 das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (kurz: HBCD) zugesetzt. Seit Oktober ist dieser Müll durch EU-Verordnung eingestuft als gefährlicher Abfall. Bei der Entsorgung in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen könnten derzeit geltende Grenzwerte überschritten werden, wenn dieser Müll auf bislang übliche Weise entsorgt würde. Entsorgungsstau und Konfusion ist deshalb in vielen Regionen entstanden.
In der Sitzung der Bundesfachgruppe SHK am 27. und 28. September 2016 in Potsdam konnten die Vertreter aus den Landesverbänden das Problem eingrenzen. Zu einem Entsorgungsstau ist es vor allem dadurch gekommen, dass man dem Verpackungsmüll aus Hartschaum nur in Ausnahmefällen ansehen kann, ob das Flammschutzmittel HBCD aufgebracht wurde. Ein entsprechender Vermerk würde dies deutlich machen.
In den meisten Fällen kann deshalb weder der Handwerksbetrieb eine Vortrennung des Mülls vornehmen, noch kann der Entsorgungsbetrieb die Fracht klar deklariert bei der Müllverbrennung anliefern. Um keinen Verstoß gegen kommende gesetzliche Regelungen zu riskieren, hatten deshalb die meisten Müllwerke bereits im September eine Annahme von Hartschaum-Komponenten verweigert. Seit Oktober gelten die mit HBCD behafteten Hartschäume als gefährlich und nachweispflichtig und dürfen nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Nur an wenigen Stellen, wo die Möglichkeit zur präzisen Analyse des Hartschaums bestand, ließ man noch eine Anlieferung zu – der Rückstau in der gesamten Entsorgungskette bis hin zum Betriebshof des SHK-Betriebes ließ nicht lange auf sich warten.
Entsorgungsstau auflösen – Neuregelung erarbeiten
Um den momentanen Entsorgungsnotstand abzubauen, haben inzwischen die am Bau beteiligten Handwerksverbände an Bund, Länder, Anlagenbetreiber und Entsorgungswirtschaft appelliert, umgehend unbürokratische Lösungen zu schaffen. Das lässt sich durch eine Ausnahme von der Getrenntsammlungspflicht sowie durch unbürokratische Genehmigungsverfahren möglich machen.
Man könnte dies beispielsweise dadurch erreichen, dass die Betreiber der Müllanlagen einen notwendigen Antrag für eine Änderung ihrer Betriebsgenehmigung stellen. Der nächste Schritt wäre dann, dass die Landesbehörden mit Blick auf die schwierige Entsorgungslage ab diesem Zeitpunkt das Verbrennen von HBCD bis zum Abschluss des Verfahrens dulden, sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere und umweltgerechte Zerstörung des Stoffes HBCD vorliegen. Nach Einschätzung von Branchen-Insidern ist dieser Weg durchaus gangbar, denn schließlich bestand dieser Verfahrensweg bislang so. Unabhängig davon kann dann zügig an einer Neuregelung auf Länderebene gearbeitet werden – möglichst bundesweit einheitlich, damit über die Bundesländer hinweg kein gesetzgeberischer Flickenteppich entsteht. Wer mehr über die Hintergründe zu HBCD erfahren will, kann Fragen/Antworten einer Broschüre des Umweltbundesamtes von Juli 2016 im PDF-Format herunterladen. Dazu gibt man folgende drei Begriffe in eine Suchmaschine ein: HBCD uba Antworten.
Der ZVSHK hat das Merkblatt „Rücknahme und Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe“ erarbeitet, das über den jeweils zuständigen Landesverband abgerufen werden kann.
Home Automation via EEBus
Vor drei Jahren veranstaltete der ZVSHK zusammen mit dem Wirtschaftsministerium ein Symposium zum Thema Vernetzung und gemeinsamer Datenstandard in der Gebäudetechnik. Damals offenbarten etliche Statements aus der Heizungsindustrie, dass es so schnell keinen Schulterschluss für einen SHK-Standard in der Datenkommunikation geben würde. Vielmehr mochte jeder Hersteller seine Regelsysteme lieber allein entwickeln, allenfalls mochte man Schnittstellen einrichten, um mit Bus-Systemen wie z. B. KNX oder LON in begrenzter Form kommunizieren zu können. Jetzt, nach drei Jahren, zeigt sich eine Weiterentwicklung. Die Bufa setzte sich mit der Initiative EEBus auseinander, die 2012 gegründet wurde und der inzwischen etwa 60 namhafte Hersteller aus der Elektro- und SHK-Branche angehören. Ziel der Initiative ist es, zu einem reibungslosen Informationsaustausch verschiedener Geräte bzw. Hersteller zu kommen. Wenn das erreicht ist, könnte der Kunde zukünftig vom Fachhandwerker eine Home Automation installiert bekommen, mit der sich beispielsweise die Heizung oder der Strombedarf aus eigener oder fremder Quelle auf intelligente Weise steuern lässt. Die Botschaften des Nutzers könnten beispielsweise lauten:
- Ich muss bis 18.00 Uhr meine Wäsche gewaschen haben.
- Dafür sind zwei Stunden nötig. Dazu möglichst die eigene Photovoltaik nutzen.
- Das Heizsystem (Wärmepumpe) bekommt in den zwei Stunden keine Priorität und nutzt die verbleibenden Zeiträume.
Für diesen Job könnte sich dann der EEBus als übergeordnetes Management starkmachen. Er ersetzt keine Hauszentrale, sondern ist (Kommunikations-)Mittel zum Zweck, damit eine beliebige Nutzeroberfläche dafür sorgt, dass die nötigen busfähigen Hausgeräte programmiert werden und der Auftrag erledigt wird. Derzeit sind ein Dutzend Firmen in einer Arbeitsgruppe aktiv (siehe Grafik), um EEBus und seine Aktionsfelder auszubauen.
Aktuelles in Kürze
- Probleme mit nicht dicht schließenden Gasarmaturen in Heizungssystemen häufen sich. Sowohl neue als auch drei bis fünf Jahre alte Komponenten wurden von Fachbetrieben gemeldet. Die Techniker in der Verbandsorganisation wollen dem nachgehen. Dafür ist es jedoch nötig, dass betroffene SHK-Unternehmer einen solchen Schadensfall ihrem Landesverband melden. Lassen sich entsprechende Erkenntnisse innerhalb der Berufsorganisation bündeln, steht der Fachbetrieb mit seinem vermeintlichen „Einzelfall“ nicht allein da. Erfahrungsgemäß kann eine starke Verbandsorganisation mehr für die einzelnen Mitgliedsbetriebe erreichen – wenn eine Schadensstatistik erstellt werden kann und Vorfälle transparent gemacht werden können.
- Die Fachinfo zum Thema Steinbildung in wandhängenden Heizgeräten erweist sich für die Fachbetriebe nicht als befriedigende Lösung. Wie die Praxis zeigt, gibt es eine Sicherheit für den Handwerksbetrieb offenbar erst dann, wenn ihm der Hersteller für das jeweilige Gerät in der jeweiligen Einbausituation eine Freigabe erteilt. Doch diese Vorgehensweise wird im Fachhandwerk als wenig alltagstauglich angesehen. Schließlich besteht eine Heizungsanlage nicht nur aus dem Wärmeerzeuger, sondern aus vielen einzelnen Komponenten wie z. B. Rohrleitungen, Ventile, Pumpen oder Heizkörper. Darauf soll die VDI 2035 zukünftig besser eingehen. Doch die Überarbeitung wird wahrscheinlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 abgeschlossen sein.
- Bei der Überarbeitung der Lüftungsnorm DIN 1946-6 zeigt sich, dass als Schutzziel der VDI 6022 die hohe Zuluft-Qualität im Mittelpunkt steht, während sich andere Regelwerke auf die Qualität der Raumluft und deren Störeinflüsse konzentrieren. Auch dies ist neben etlichen weiteren Punkten ein Grund, um Schutzziele zukünftig einheitlich zu definieren.
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