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Tsunami nimmt Kurs auf Heizungsbranche

Inhalt

Zum Thema Ökodesign-Richtlinie oder auch ErP-Richtlinie (Energy related Products) haben sich bei uns in der Redaktion erstmals Nachfragen aus der Leserschaft gehäuft, als in der SBZ 24/2014 der Fachbeitrag „Aus für die Heizwerttechnik?“ erschien: Dass ab 26. September 2015 – bis auf eine Ausnahme – keine Heizwertgeräte mehr installiert bzw. in Verkehr gebracht werden dürfen, wie es auf EU-Bürokraten-Deutsch heißt, das war wohl der erste größere Weckruf. Den Kunden ein Schild mit der Effizienzklasse schon beim Angebot für die Heizanlage mitliefern zu müssen, das wird von vielen sicher als lästig empfunden, aber in Zeiten einer alles überwuchernden Bürokratie gewöhnt man sich vielleicht auch daran – wie an eine ständig juckende Hautkrankheit. Es bleibt ja auch kaum etwas anderes übrig. Aber dass nun der Heizwerttechnik ähnlich wie der guten, alten Glühbirne das Licht abgedreht werden soll, hat doch eine andere Qualität. Denn damit ist ab Herbst ein relativ einfacher aber für das Handwerk auch finanziell lukrativer 1:1-Kesseltausch bei Heizwertgeräten nicht mehr möglich.

So sinnvoll die Brennwerttechnik ist – der Handwerker muss gleich auch eine Schornsteinsanierung mitverkaufen und wahrscheinlich auch noch eine entsprechende Anpassung der Hydraulik. Das wird teuer, für viele Kunden vielleicht auch zu teuer, und hat damit Auswirkungen auf den Markt. Hierzu sei an das unsägliche Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Baden-Württemberg erinnert. In diesem Bundesland besteht bei jeder Heizungssanierung im Altbau die Pflicht, einen gewissen Anteil der Energie auf regenerativer Basis abzudecken. Die Statistiken der Schornsteinfeger zeigen, dass die Betreiber dann vielfach gar keine Lust mehr verspüren, ihre Heizungsanlage zu erneuern. Bei den Häuslebesitzern in Baden-Württemberg ist dieser Effekt sicher nicht immer auf Geldknappheit zurückzuführen. Viele reagieren wohl auch genervt auf diese Art der Bevormundung und Gängelung. Vergleichbar ist das mit dem E10-Effekt an der Tanke, wo die Autofahrer durch die Wahl der Säule zum Ausdruck bringen konnten, was sie von den Bürokraten in Brüssel halten.

Was sich für Heizungsbauer alles ändert

Kommen wir zurück zur Heiztechnik und beginnen mit einer komprimierten Zusammenfassung der für den Heizungsbauer relevanten Änderungen, die bereits in einigen Fachbeiträgen, die im Kasten „Dossier“ aufgeführt sind, ausführlich dargestellt wurden.

Ziel der ErP-Richtlinie ist es, die Effizienz von „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten durch Mindeststandards zu erhöhen und verschiedene Technologien vergleichbar zu machen. Die Produkte werden in verschiedene Kategorien zusammengefasst, die als Lot (engl. Gebinde) bezeichnet werden. Bekannt und oft gegeißelt ist das unter Lot 19 laufende Glühbirnenverbot im Privathaushalt. Für die Heiztechnik relevant sind derzeit vor allem Lot 1 (Heizkessel und Kombiheizkessel), Lot 2 (Warmwasserbereiter) und Lot 11 (Elektromotoren, Umwälzpumpen). Maßnahmen für Klimageräte bis 12 kW (Lot 10) sind schon einige Zeit in Kraft.

Für Heizgeräte und Warmwasserbereiter gibt es ab 26. September 2015 eine Kennzeichnungspflicht mit sog. Energielabels, die Produkte in Effizienzklassen einteilen – wie es die Verbraucher schon von Kühlschränken oder Waschmaschinen gewohnt sind. Dies soll die Vergleichbarkeit verschiedener Produkte und Technologien ermöglichen. Für Heizkessel erstreckt sich die Skala von A++ bis G und wird im August 2019 verschärft. Dann verschiebt sich das Spektrum auf Label von A+++ bis D. Bei Trinkwassererwärmern reicht das Spektrum von A bis G und ab September 2017 dann von A+ bis F, also findet die Verschärfung hier schon zwei Jahre früher statt.

Bei Verbundanlagen wird es kompliziert

Grundsätzlich wird zwischen Einzelgeräten und Systemen bzw. Verbundanlagen unterschieden. Einzelgeräte wie Kessel oder Speicher bekommen vom Hersteller ihr Effizienzlabel, während für Verbundanlagen eine individuelle Klassifizierung (Package-Label) nach einer festgelegten Prozedur errechnet werden muss. Dabei ist schon ein einfaches Gas-Brennwertgerät mit separatem Regler als Verbund zu betrachten. Aufbauend auf das Label des Kessels gibt es für den Regler oder ggf. noch eine zusätzliche Solaranlage Bonuspunkte, die zu einer Korrektur des Labels für den Verbund führen. Schon die mögliche Zahl der Anlagenkombinationen eines einzigen Herstellers zeigt auf, dass hier Aufwand auf die Branche zukommt. Die Kennzeichnungspflicht besteht für Geräte/Systeme bis 70 kW Heizleistung. Für größere Anlagen wird davon ausgegangen, dass die Produkt-auswahl ein TGA-Fachplaner vornimmt, der eine Entscheidungshilfe wie das Effizienzlabel, das auf die Bedürfnisse des Endkunden ausgerichtet ist, nicht braucht.

Der Heizungsbauer trägt als Verkäufer gegenüber dem Endkunden die Verantwortung für das Package-Label. Dabei ist er aber nicht in der Pflicht, die Herstellerdaten zu verifizieren. Er kann – und muss – sich auf diese verlassen. Haftungsrisiken entstehen ihm hierdurch nicht. Für Handwerker, die die Berechnungsgrundlagen beherrschen oder ein entsprechendes Software-Tool haben, kann das Package-Labeling durchaus eine Chance sein, wenn sie damit ihren Kunden anspruchsvollere Anlagenkonzepte verargumentieren.

Große Komplettanbieter wollen schon im Vorfeld Softwarelösungen zur Erstellung von Package-Labels für ihre eigenen Produkte entwickeln, was den Aufwand für das Handwerk sicher reduziert. Anders sieht es aus, wenn Produkte mehrerer Hersteller in einer Anlage kombiniert werden sollen. Hier muss der Fachhandwerker oder Planer die Daten aller Anlagenkomponenten recherchieren und gemäß der Berechnungsvorschriften für das Effizienzlabel verarbeiten. Die Informationen des Effizienzlabels müssen als Teil des Angebots dem Kunden vorgelegt werden. Dafür gibt es das sog. „Zusätzliche Datenblatt“, mit dem die Berechnungen durchgeführt werden. Wenn die Herstellerdaten bekannt sind, sei das Ausfüllen dieses Blatts jedoch kein Hexenwerk mehr. Das Label in ausgedruckter Form ist für das Angebot nicht erforderlich, wäre aber sicher als verkaufsunterstützende Maßnahme empfehlenswert, denn die Bedeutung solcher Label ist mittlerweile bei den Verbrauchern bekannt. Werden Heizgeräte in einer Ausstellung präsentiert, sind die vom Lieferanten bereitgestellten Label natürlich deutlich sichtbar an den Geräten anzubringen.

Als Erleichterung zur Erstellung von Package-Labels wollen die Verbände eine Software-Lösung mit Daten möglichst aller Hersteller entwickeln, die der VdZ jetzt auf der ISH präsentiert. Auch Schnittstellen für einschlägige Handwerkersoftware seien in Arbeit. Näheres dazu im Interview mit VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma ab Seite 58.

Wie Produktkategorien vergleichbar werden sollen

Die Vergleichbarkeit verschiedener Technologien soll über die Effizienzklassen (bei Heizgeräten derzeit von A++ bis G) erreicht werden. Die zusätzlichen Angaben auf den Effizienz-Etiketten selbst sind je nach Produktkategorie aber verschieden. Bei einfachen Heizgeräten und BHKW werden auf dem Etikett neben der Effizienzklasse zusätzliche Informationen wie Leistung, Geräuschemissionen und beim BHKW zudem die produzierte elektrische Leistung angegeben. Bei Gas-Kombibrennwertgeräten, die Warmwasser im Durchlaufprinzip erzeugen, werden zwei Effizienzklassen jeweils für die Heizung und die Trinkwassererwärmung angegeben. Noch komplizierter wird es bei Wärmepumpen. Hier werden Effizienzklassen für 35 und 55 °C Systemtemperatur angegeben und es gibt noch eine weitere Niedertemperatur-Variante. Darüber hinaus wird Europa in drei Klimazonen eingeteilt, wie es bei den Klimageräten auch schon der Fall ist.

Apropos Wärmepumpen: Diese erhalten im Rahmen der ErP-Richtlinie stets eine bessere Effizienzklasse als ein Gas-Brennwertgerät. Mag das bei guten Anlagen – bezogen auf Produktqualität, Planung und Ausführung – in einer für Wärmepumpen geeigneten Immobilie berechtigt sein – bei Billig-Geräten mit schlechtem COP wird es zu Verwirrung führen, denn die Heizkosten werden sicher höher sein als mit einem modernen Brennwertgerät. Hier dürfte auf das Handwerk weiterer Erklärungsaufwand zukommen – und auf uninformierte Kunden ein böses Erwachen, wenn die „bessere“ Effizienzklasse überraschend zu höheren Heizkosten führt.

Die Einordnung in die Effizienzklassen erfolgt über die sog. jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (s). Diese besteht aus dem Quotienten des vom Heizgerät gedeckten Raumheizungsbedarfs in einer Heizperiode und dem jährlichen Energieverbrauch zur Deckung dieses Bedarfs in Prozent. Hilfsenergien werden dabei berücksichtigt. Stromeinsatz und -erzeugung werden auf Basis des europäischen Durchschnitts der Stromerzeugung mit einem Umrechnungskoeffizienten (Umwandlungskoeffizienten) von 2,5 dem Brennwert von Brennstoffen bilanziell gleichgesetzt. Die Zuordnung von s-Werten zu den Effizienzklassen erfolgt über Tabellen.

Aus für die Heizwerttechnik – bis auf eine Ausnahme

Es gibt weitere Einschränkungen, die über die Klassifizierung nach der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz s hinaus gehen. Durch die Mindesteffizienzkriterien der ErP-Richtlinien herrscht ab Herbst in ganz Europa praktisch ein Brennwertgebot und Heizwertgeräte werden mittelfristig aus den Verkaufsregalen verschwinden. Heizwertgeräte werden aufgrund ihrer Wirkungsgrade zwar generell in den Effizienzklassen C bis D eingruppiert, sie sollen aber aufgrund ihrer technologischen Voraussetzungen nicht mehr die Mindesteffizienzkriterien erfüllen. Entsprechend könne ihnen keine CE-Kennzeichnung als Voraussetzung für das Inverkehrbringen mehr erteilt werden.

Eine Ausnahme gibt es für Mehrfamilienhäuser mit Heizwert-Etagenheizungen, wenn diese an einem gemeinsamen Schornstein angeschlossen sind. Muss hier ein Gerät ausgetauscht werden, müsste der Hausbesitzer alle Geräte auswechseln und den Schornstein auf Brennwert umstellen, weil eine gemeinsame Abgasführung technisch nicht möglich ist. Deswegen sind künftig ausschließlich in Mehrfamilienhäusern mit mehrfach belegten Kaminen raumluftabhängige Wärmeerzeuger mit Strömungssicherung bis zu einer Heizleistung von 10 kW und Kombigeräte bis zu einer Leistung bis zu 30 kW im Austausch weiterhin erlaubt.

Alle unter die ErP-Durchführungsverordnungen fallenden Heiztechnik-Produkte, die sich schon vor dem Stichtag 26. September 2015 in einem Lager beziehungsweise beim Großhandel befinden, gelten als bereits „in den Verkehr gebracht“ und sind vom ErP-Regelwerk nicht betroffen. Bereits bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Und wird eine Anlage repariert oder eine Solaranlage oder ein Speicher nachgerüstet, muss der Fachhandwerker dazu auch kein Package-Label ermitteln.

Bei älteren Anlagen gibt es noch einen weiteren Punkt zu beachten. Ab 1. August dürfen nur noch Heizgeräte mit Hocheffizienzpumpen in Verkehr gebracht werden. Ist bei einem installierten Gerät eine Pumpe älterer Bauart auszutauschen, darf aber auch nach diesem Termin nur eine gleichartige Pumpe eingebaut werden. Der Grund ist die Systemzulassung der Wärmeerzeuger, die beim Einbau einer falschen Pumpe in der Regel erlischt. Gegen den Einbau einer Hocheffizienzpumpe sprechen auch handfeste Gründe: Die Elektronik der Heizgeräte muss die neuen Pumpen überhaupt ansteuern können. Zudem hätten hohe Anlaufströme der Hocheffizienzpumpen schon oft zum Ausfall der Geräteelektronik geführt.

Brennwerttechnik auf unter 100 % Wirkungsgrad gestutzt

Auch ein sicher vielen lieb gewordenes Vermarktungsargument, nämlich dass Brennwertkessel über 100 % Wirkungsgrad erreichen, landet nun auf dem Schuttabladeplatz der Geschichte. Zurückzuführen waren diese märchenhaften Wirkungsgrade auf die historisch bedingte Wahl des Heizwerts als Bezugspunkt. Künftig wird bei Gas und Öl der Brennwert für Effizienzberechnungen zugrunde gelegt. Damit entfallen auch die Unterschiede bei den theoretischen Maximalwerten für Wirkungsgrade bei den beiden Brennstoffen. Bei der Bestimmung jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz s sollen Brennwertgeräte dann noch maximal 93 % erreichen und landen damit in Effizienzklasse A.

Werte über 100 % bleiben uns aber trotzdem erhalten. Bei der Verhältnisbildung von produzierter Heizenergie und dem Energieverbrauch lassen sich bei der zusätzlichen Nutzung regenerativer Energiequellen auch weiterhin Werte über 100 % erzielen. Erforderlich hierfür wäre dann eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage.

Beim Trinkwasser spielen Zapfprofile die Hauptrolle

Trinkwarmwassererzeuger – gleich welcher Bauart – erhalten ein eigenständiges Effizienz-Etikett. Lediglich Solarsysteme erhalten kein eigenes Label, sondern beeinflussen als Komponente einer Verbundanlage in einem Package-Label die Systemeffizienz durch Bonuspunkte. Anders als gewohnt wird die Leistung von Trinkwarmwassererzeugern künftig nicht mehr in kW, sondern über acht Zapfprofile von XXXS (auch 3XS) bis XXL angegeben. Diese Zapfprofile sollen ein normbasiertes Nutzerverhalten und eine gewisse Leistung widerspiegeln.

Weitere Heiztechnologien werden derzeit ebenfalls in das Schema der Effizienzlabel integriert. Unter Lot 15 fallen Anlagen zur Verbrennung von Festbrennstoffen und unter Lot 20 mit Gas und Holz betriebene Einzelraumfeuerstätten und Elektroheizungen für Einzelräume. Auf die Branche kommt also, wie hier als Tsunami dargestellt, eine große Zahl tiefgreifender Änderungen zu. UB

Industrie, Handel und Verbände arbeiten derzeit an Lösungen, die dem Fachhandwerk den Einstieg in das Labeling erleichtern sollen. Lesen Sie hierzu die Interviews auf den folgenden Seiten.

Dossier

Die ErP-Richtlinie in der SBZ

Lesen Sie auch die folgenden SBZ-Artikel, die hier für die komprimierte Darstellung der für Heizungsbauer wichtigsten Punkte rund um die ErP-Richtlinie ausgewertet wurden:

  • „Aus für Billigware – ErP-Richtlinie für Klimageräte bis 12 kW“, Martin Schellhorn, SBZ 22-2012
  • „Nur noch mit Effizienzlabel – ErP-Richtlinie wird Heiztechnik-Branche verändern – Teil 1/3“, Martin Schellhorn, SBZ 22-2013
  • „Beratungsbedarf steigt exorbitant – Effizienzetiketten verändern die Heiztechnikbranche – Teil 2/3“, Martin Schellhorn, SBZ 23-2013
  • „Effizienz-Etikett für die Trinkwassererwärmung – Teil 3/3“, Martin Schellhorn, SBZ 24-2013
  • &bdquo;Ökodesign und Labeling &ndash; Beratungsaufwand steigt&ldquo;, RA Carsten Müller-Oehring, SBZ 01/02-2014 <b>(mit Mustertexten)</b>
  • &bdquo;Neues Effizienz-Etikett &ndash; Künftig auch für Durchlauferhitzer&ldquo;, SBZ 19-2014
  • &bdquo;Aus für die Heizwerttechnik?&ldquo; Martin Schellhorn, SBZ 24-2014
  • &bdquo;Effizienzkriterien ändern sich&ldquo;, Stefan Vötsch und Markus Rotert, SBZ 03-2015

Die Beiträge finden Sie in unserem Online-Archiv. Mit dem Suchbegriff ErP finden Sie darüber hinaus weitere Veröffentlichungen:

https://www.sbz-online.de/

Zur Sache

Ist das Bild des Tsunamis als Aufmacher gerechtfertigt? Sicher kommen große Änderungen auf die Branche zu, die tief in die Geschäftsprozesse eingreifen. Die Interviews auf den folgenden Seiten zeigen aber auch, dass Industrie, Handel und Verbände schon frühzeitig angefangen haben, eine Vielzahl von Informationsmaterialien und vor allem handfeste Hilfsmittel für das Fachhandwerk zu entwickeln. Wer sich um dieses Thema kümmert, für den können sich die Effizienzlabel durchaus zum Vermarktungsturbo entwickeln, denn die Klasseneinteilung ist Endgebrauchern geläufig. Bei Waschmaschinen & Co. sollen sie schnell zum Verschwinden ineffizienter Produkte im Markt geführt haben. Und das funktioniert vielleicht auch mit der Heiztechnik.

Zwei Ansatzpunkte sehe ich hier. Zum einen lässt sich die Altanlage ein bisschen schlecht machen. Wie im Text erwähnt, erreichen neue Heizwertgeräte nur die Effizienzklassen C oder D. Wie schlecht mag es dann erst um das alte Kesselmonstrum im Keller bestellt sein? Der zweite Ansatzpunkt ist die Aufwertung von Anlagen, zum Beispiel durch eine Solarthermie, was den Brennwertkessel vielleicht von einem A auf ein A+ anhebt. Das Label wird dann zur Verkaufshilfe für höherwertige Anlagen.

Die ErP-Richtlinie wird ein großes ISH-Thema sein. Informieren Sie sich ausführlich und wählen Sie die für Ihren Betrieb optimalen Hilfsmittel. Lassen Sie sich, um im Bild zu bleiben, nicht von der Welle überrollen, sondern reiten Sie sie. Uwe Bolz

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