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Der (Gesprächs-)Bedarf ist riesig

Die Prognosen zur alternden Gesellschaft gewinnen stärker an Kontur. Bereits wenige Zahlen aus der Statistik lassen den dringenden Handlungsbedarf für Badplaner erkennen: Von insgesamt 36 Millionen Bädern in Deutschland sind momentan nur 6 Millionen altersgerecht eingerichtet. 93 % der Seniorenhaushalte sind nicht altersgerecht gestaltet. Der riesige Modernisierungsbedarf fordert besondere Fachkenntnisse, damit das Bad von Jung und Alt gleichermaßen genutzt werden kann. Ist häusliche Pflege nötig, werden besondere Anforderungen an die Badeinrichtung gestellt, damit auch eine Pflegeperson genügend Platz findet, um Hilfe zu leisten. Etliche SHK-Mitgliedsbetriebe erwerben sich diese zusätzliche Kompetenz, um auch unter Zeitdruck einen Badumbau realisieren zu können.

Doch neben der technischen Facharbeit bedarf es für den Handwerksbetrieb umfangreicher Kenntnisse, um mit dem Dschungel von Finanzierung, Zuschüssen, Beihilfen, Abrechnungsschlüsseln und Pflegestufen klarzukommen – da ließe sich noch manches vereinfachen.

Badumbau durch Laien oder Profis?

Wie technisch komplex ein Umbau zum altersgerechten Bad ist, machte SHK-Unternehmer Eberhard Bürgel durch Baustellenfotos deutlich. Es müsse klar sein, dass es darauf ankomme, nach anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten und Produkte einzubauen, die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch passen. Dies sei kaum gegeben, wenn der Auftraggeber als „Laie“ Produkte nach eigenen Vorstellungen selbst beschafft.

Würde ein Fachbetrieb dann solche Produkte einbauen, setze er sich der Gefahr aus, für das gesamte Werk in eine Mängelhaftung zu kommen. Deshalb lautete sein Resümee: „Zuschüsse sollten nur für die Arbeiten gezahlt werden, die von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden.“

Qualitätssicherung fehlt

Der Hintergrund: Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, können maximal 4000 Euro über die Pflegekassen bewilligt werden. Vorausgesetzt, der Betroffene ist in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft. Doch für diese Zuschussvariante gibt es bislang keine bauliche Qualitätssicherung, damit die Zuschussgelder auch zweckgebunden verwendet werden. Demnach könnten gegenwärtig der Betroffene selbst bzw. die Angehörigen die Badprodukte im Baumarkt kaufen, selbst einbauen und die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse einreichen.

Umbau unter enormem Zeitdruck

Was die Qualitätssicherung beim Badumbau betrifft, sprach Bürgel einen weiteren problematischen Punkt an: „Soll jemand, der einen Unfall hatte und kurzfristig sanieren muss, von der Förderung ausgeschlossen werden?“ Der Fachbetrieb müsse meist umgehend mit dem Umbau starten und dürfe keine Zeit durch Formalitäten verlieren. Er plädierte dafür, dass zukünftig eine Bestätigung durch den qualifizierten Fachunternehmer ausreichen müsse. „Man kann die Maßnahmen durch Vorher-Nachher-Fotos dokumentieren und eine externe Überprüfung der Baumaßnahme bleibt auch möglich“, gab er zu bedenken.

Seine Worte waren bestens adressiert, denn unter den mehr als 100 Teilnehmern der Tagung waren auch Vertreter aus etlichen Ministerien. Schließlich sind die Bereiche Bauen, Arbeit, Justiz, Gesundheit sowie Bildung involviert, wenn es um die Themen demografischer Wandel der Gesellschaft sowie altersgerechtes Wohnen geht.

4000 Euro Zuschuss oft angesprochen

„Was können Sie im Fachhandwerk für 4000 Euro realisieren, um das Bad altersgerecht zu gestalten?“, fragte Prof. Ursula Lehr, die stellvertretende Vorsitzende der Bagso (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) in der Podiumsrunde der Tagung. Ihr Gesprächspartner, ZVSHK-Präsident Friedrich Budde, antwortete ihr spontan: „Im Vordergrund steht erst einmal die Beratung, was tatsächlich wichtig ist.“ Eine thermostatgeregelte Wannenarmatur, die Angehörige schick finden und in Eigeninitiative kaufen, einbauen und dafür auch einen Zuschuss bekämen, wäre der falsche Ansatz und würde der betroffenen Person nicht helfen.

Individuelle Bedürfnisse im Bad berücksichtigen

Budde stellte klar, dass die maximal 4000 Euro nur einen Teil einer komplexen Baumaßnahme kompensieren könne. Denn berücksichtigt werden müssten sowohl die jeweiligen baulichen Gegebenheiten als auch die individuellen Bedürfnisse der Bewohner. Übrigens: Eine solche Beratung für Wohnbaumaßnahmen ist im Pflegestärkungsgesetz enthalten und förderfähig. Jedes Bundesland unterhält ein Netz von Servicestellen mit Wohnberatern – vielen Bürgern ist dies unbekannt.

Studie Pflegebad 2030

Was genau für das altersgerechte Bad und insbesondere für die Nutzung im Pflegefall wichtig ist, ist Thema eines Forschungsvorhabens, das im Oktober angelaufen ist. Die Studie Pflegebad 2030, die der ZVSHK beauftragt hat, soll durch Befragung unter ambulanten Pflegekräften, unter Angehörigen, unter Betroffenen sowie Experten herausfinden, welcher Standard für ein Pflegebad erarbeitet werden kann, um die Arbeit in den Pflegestufen 1 bis 5 zu erleichtern.

Badgrundriss oft zu klein dimensioniert

Wie die Podiumsdiskussion auf der Tagung zeigte, geht es jedoch nicht allein um die möglichst zügige und umfassende Realisierung von nötigen (Um-)Baumaßnahmen für ein altersgerechtes Bad. Es gibt offenbar auch etliche Fälle, in denen ein Rückbau aller Baumaßnahmen von vorneherein eingeplant werden muss.

Als wichtig wurde angesehen, die Zielgruppe der Architekten mit der Thematik nötiger Bewegungszonen im Pflegebad vertraut zu machen. Die Statistik weist für 2013 etwa 2,6 Millionen Pflegebedürftige aus, nach heutiger Annahme wird der Anteil bis 2030 auf ca. 3,5 Millionen steigen. ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Müller gab zu bedenken: „Die Investition in ein altersgerechtes Bad ist wichtig und gehört steuerlich begünstigt. Doch das wird leider noch nicht gewürdigt.“

Info

Qualitätssicherung gefordert

Mit der Fachtagung „Erfolgsfaktor Bad für die Pflege zu Hause“ hat der ZVSHK Mitte November wichtige Akteure zusammengebracht. Vertreter aus dem Fachhandwerk, der Pflegewirtschaft und aus einigen Ministerien unterstrichen die Bedeutung von Netzwerken, um für diesen stetig größer werdenden Markt geeignete Instrumentarien zu entwickeln. Für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, können maximal 4000 Euro über die Pflegekassen bewilligt werden. Vorausgesetzt, der Betroffene ist in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingestuft. Für diese Zuschussvariante wurde in Berlin eine bauliche Qualitätssicherung gefordert, damit die Zuschussgelder auch zweckgebunden verwendet werden.

TIPP

Wissensvorsprung für Mitgliedsbetriebe

Damit der altersgerechte Umbau in Millionen Badezimmern und Wohnungen möglichst reibungslos gelingen kann, macht sich die SHK-Verbandsorganisation dafür stark, dass die beteiligten Organisationen und politischen Entscheider deutlich stärker miteinander kommunizieren und in einen intensiveren Erfahrungsaustausch kommen. Die Tagung Mitte November in Berlin war der Auftakt.

Welche Ziele wichtig sind, wie die Zusammenarbeit verstärkt werden kann und welcher Weichenstellung es von politischer Seite bedarf, thematisiert auch das ZVSHK-Meinungsmedium „Statement.“ in seiner Ausgabe 11-2017. Neben Hintergrundinfos gibt es etliche Wortmeldungen aus der Sanitärwirtschaft, von Pflege- und Seniorenverbänden bis hin zum SHK-Unternehmer. Mitgliedsbetriebe, die sich für dieses Geschäftsfeld stark machen, ziehen daraus Nutzen für die tägliche Arbeit.

Zitate

Prof. Ursula Lehr : „Nicht erst die Dusche, bereits die Tür zum Bad sollte keine Schwelle haben und nach außen zu öffnen sein.“
Friedrich Budde : „Wir wollen in einer Studie unter 300 000 Pflegekräften ermitteln, was wir im altersgerechten Bad berücksichtigen müssen.“
Andreas Müller : „4000 Euro Zuschuss mildern die Gesamtinvestitionen. Wichtig ist die individuelle Beratung und Planung durch den Fachbetrieb.“
Eberhard Bürgel : „Beim Pflegezuschuss gibt es keine Qualitätssicherung bei den Umbaumaßnahmen. Es muss geklärt werden, wer im Pflegebad installieren darf.“

Joachim Seeger (Bundesbauministerium): „Wir brauchen eine verbesserte Verzahnung, damit wir in Pflege und Prävention für Eigentümer und Mieter weiterkommen.“

Dr. Martin Schölkopf (Bundesgesundheitsministerium): „Im Pflegestärkungsgesetz ist eingebaut, dass frühzeitig eine Beratung in puncto Wohnbaumaßnahmen erfolgen kann.“