Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Nachfrage nach Solaranlagen unter dem Eindruck des Ölpreisschocks in den letzten Wochen kräftig angezogen. Bei Solarheizungen erwartet der Wirtschaftsverband in diesem Jahr ein Marktwachstum von 40 %. Einen zusätzlichen Marktschub erhofft sich die Solarbranche vom Inkrafttreten des letzte Woche im Deutschen Bundestag verabschiedeten Klimaschutzpakets der Bundesregierung. So setzt z.B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf einen Mix aus fordern und fördern. Im Neubau werden Erneuerbare-Energien-Heizungen ab dem Jahr 2009 zur Pflicht. Vergleichbare Vorgaben bei der Sanierung von Heizungen scheiterten laut BSW-Solar am Widerstand der Haus- und Grundbesitzerverbände und der Wohnungswirtschaft.
EEWärmeG im Überblick:
- Anteilige Nutzung erneuerbarer Wärme in neu errichteten Wohn- und Nutzgebäuden, alternativ durch:
– mind. 15 % des Wärmebedarfs durch solarthermische Anlagen
– mind. 50 % des Wärmebedarfs durch feste Biomasse (z.B. Pelletheizung), flüssige Biomasse (Bioöl im Brennwertkessel) oder Umweltwärme (Wärmepumpe)
– mind. 30 % des Wärmebedarfs durch Biogas in KWK-Anlagen
- Bei Nutzung von Solarthermie kann die Vorgabe auch pauschal erfüllt werden:
– bei Ein-/Zweifamilienhäusern: mind. 0,04 m² Kollektorfläche je m² Nutzfläche
– bei größeren Wohngebäuden: mind. 0,03 m² Kollektorfläche je m² Nutzfläche
- Erfüllung der Vorgabe durch Kombination verschiedener Technologien möglich.
- Erhöhung der Fördermittel für erneuerbare Wärme auf jährlich bis zu 500 Mio. Euro in den Jahren 2009–2012.
- „Ersatzweise Erfüllung durch:
– Übererfüllung der energetischen Mindestvorgaben der EnEV um mind. 15 % (Primärenergiebedarf/Dämmvorgaben, Nachweis über Energieausweis).
– mind. 50 % des Wärmebedarfs durch Abwärmenutzung
– mind. 50 % unmittelbar aus KWK-Anlagen
– Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetz, das wesentlich aus Erneuerbaren Energien oder überwiegend aus Abwärme- oder KWK-Anlagen gespeist wird