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Förderung

Beschäftigung gering qualifizierter Älterer

Inhalt

Seit Juni 2008 ist die in Potsdam beim Fachverband ansässige Fördergesellschaft für Haustechnik für das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit „Weiterbildung gering qualifizierter älterer Beschäftigter in Unternehmen“ zugelassen. Hier besteht die Möglichkeit, durch eine zielgerichtete Beratung der Unternehmen fachspezifische Lehrgänge über die Fördergesellschaft für Haustechnik durchzuführen. Ältere Arbeitnehmer können bei der Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten, wenn Sie:

  • bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben
  • für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme freigestellt werden und in einem Betrieb mit bis zu 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind

Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung. In der Weiterbildung müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen.

Fragen zur Umsetzung des Sonderprogramms oder zu weiteren Bildungsangeboten beantwortet die Fördergesellschaft für Haustechnik, Telefon (03 31) 2 00 04 74 oder E-Mail: foerdergesellschaft@brandenburg-shk.de.