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Fällt ein gewerblich oder teilgewerblich genutztes Kraftfahrzeug durch einen Verkehrsunfall aus, so stellt die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden dar. Der Unternehmer kann daher eine Nutzungsentschädigung vom Schädiger für die Zeit der Fahrzeugreparatur verlangen. Er ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug für diese Zeitspanne anzumieten (OLG Naumburg, Az.: 1 U 44/07).