Anfang September 2008 wurden von der Initiative Kunststoffrohr verschiedene Anzeigen und Informationsblätter veröffentlicht, in denen metallene Rohrleitungswerkstoffe, insbesondere Kupferleitungen, diffamiert wurden. Nach Abmahnung durch die betroffenen Hersteller haben diese Verstöße nun auch rechtliche Konsequenzen. Wie die Initiative Kupfer meldete, hat das Landgericht Köln zwischenzeitlich einen gerichtlichen Stopp gegen die Darstellung „Ein Fall fürs Museum…“ verhängt. Neben der insgesamt irreführenden Darstellung wurden auch inhaltliche Aspekte juristisch geprüft. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass diese Darstellungen einen Fall von unlauterem Wettbewerb durch den Kunststoffrohrverband darstellen und hat daraufhin jegliche werbliche Nutzung untersagt.