Die Investitionskosten-Zuschüsse im Marktanreizprogramm („Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“) wurden um 50 % erhöht. Geändert wurde in der Richtlinie vom 12.1.2007 der Punkt Nr. 9.1 (Basisförderung). Nachfolgend die neuen Zuschüsse im Überblick:
• Solarkollektoren
9.1.1 Errichtung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche (BKF):
– Erstinstallation zur WW-Bereitung: 60 € je m² BKF (mind. 412,50 € je Anlage)
– Erstinstallation zur kombinierten WW-Bereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme: 105 € je angefangenem m² BKF.
– Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen (unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage): 45 € je zusätzlich installiertem angefangenem m² BKF.
• Biomasse
9.1.2 Errichtung automatisch beschickter Biomassewärmeerzeuger mit installierter Nennwärmeleistung von 8 bis 100 kW:
– Holzpellet-Feuerungen (auch Kombikessel): 36 € je kW (mindestens 1500 €).
– Holzhackschnitzel-Feuerungen: 750 € je Anlage (Anträge nur noch bis 31.12.2007 für betriebsbereit installierte Anlagen).
• Wichtig:
Der Innovationsbonus (gemäß 9.2.1) bemisst sich weiterhin nach der Basisförderung gemäß Nr. 9.1 in der Richtlinienfassung vom 12.1.2007.
Weitere ausführliche Infos, Richtlinientext und Anträge unter http://www.bafa.de