Hauseigentümer, deren Wohngebäude vor 1966 errichtet wurde, müssen Kauf- und Mietinteressenten schon seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Für jüngere Gebäude galt das bisher nicht. Doch diese Übergangsfrist ist zum Jahresende 2008 abgelaufen: Seit 1. Januar 2009 braucht jedes Wohnhaus, das verkauft oder neu vermietet wird, einen Energieausweis. Interessenten haben ein Recht auf Vorlage des Dokumentes, wenn sie – z.B.bei der Wohnungsbesichtigung – danach fragen. Kommt der Eigentümer dann seiner „Ausweispflicht“ nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro. „Der nächste Mieterwechsel kommt bestimmt, und dann muss der Ausweis kurzfristig da sein. Deshalb empfehlen wir Vermietern, die Dokumente auf Vorrat zu besorgen“, meint Alexander Titz, von Minol. Das Unternehmen bietet nach eigenen Angaben einen Verbrauchsausweis für 35 Euro an.
Grundsätzlich steht es jedem Eigentümer frei, zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis zu wählen. Dies gilt jedoch nicht für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut oder modernisiert wurden.