Ende Juli hat das Bundeskabinett eine Novelle der Heizkostenverordnung verabschiedet, die nach ihrer Freigabe im Bundesrat voraussichtlich am 1.1.2009 in Kraft treten soll. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum beginnen, gilt nach wie vor die „alte“, derzeit gültige Verordnung. Holger Schiz, Leiter Dienstleistung und Abrechnung bei Minol, hat einige wesentliche Inhalte der aktuellen Fassung zusammengetragen:
• Wärmezähler für Warmwasser: Bisher wurde der Energieanteil für die Warmwasserbereitung oft rechnerisch ermittelt. In Zukunft muss er direkt, mit Hilfe eines Wärmezählers, erfasst werden – es sei denn, der Einbau eines Wärmezählers ist aus baulichen oder technischen Gründen zu teuer.
• Solaranlagen: Der Anteil der Sonnenenergie an der Trinkwasser-Erwärmung darf nicht berücksichtigt werden; gegebenenfalls muss er vom Gesamtverbrauch abgezogen werden (mittels separater Messung oder rechnerisch). Nur bei Gebäuden mit maximal vier Wohneinheiten darf ein pauschaler Anteil von 50 % angesetzt werden.
• Passivhaus: Für Passivhausbesitzer entfällt die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenverteilung.
• Alte Messgeräte austauschen: Vor Juli 1981 installierte Geräte oder WW-Kostenverteiler sind bis Ende 2013 auszutauschen.
• Verteilerschlüssel: Für viele öl- und gasversorgte Gebäude mit Baujahr vor 1994 gilt künftig ein Verteilerschlüssel von 30 % Grundkosten zu 70 % Verbrauchskosten. Bisher waren eher 50-50-Lösungen üblich. Wichtig: Vor jeder Änderung des Verteilerschlüssels müssen die Nutzer informiert werden.
• Änderungen: Bisher durfte der Eigentümer den Verteilerschlüssel nur einmalig, innerhalb der ersten drei Jahre nach dessen Festlegung, ändern. Künftig darf er ihn auch mehrfach anpassen, wenn ein „sachgerechter Grund“ vorliegt.
• Umlage: Neben den Mess- und Abrechnungskosten darf der Eigentümer bald auch die Verbrauchsanalyse auf die Mieter umlegen. Das ebnet den Weg für das Energiemonitoring.