Seit dem 1. Februar gelten in Bayern neue Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser sowie in oberirdische Gewässer. Die neuen Regeln erleichtern den Einsatz von Kupfer und Zink als Bedachungsmaterial und sehen folgende Grundsätze vor: Die Versickerung von ablaufendem Regenwasser von Kupfer- und Zinkdachflächen bis 1000 m² je Versickerungsanlage ist neuerdings erlaubnisfrei, wenn eine Versickerung über die Bodenpassage in einer Mulde mit bewachsener Oberbodenschicht erfolgt.
Die Versickerung von ablaufendem Regenwasser von Kupfer- und Zinkdachflächen bis 50 m² in unterirdischen Versickerungsanlagen wie Versickerungsschacht und Rigole ist nach wie vor erlaubnisfrei gestattet. Bei größeren Dachflächen (z.B. 95 m²) ist analog eine Ableitung in z.B. zwei unterirdischen Anlagen möglich. Darüber hinaus ist eine Versickerung in unterirdischen Anlagen (wie Schächten, Rigolen) nach Vorreinigung in einer nach Art. 41f BayWG der Bauart nach zugelassenen Anlage ebenfalls erlaubnisfrei möglich.
Weitere Informationen gibt es bei der Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink, Hanns-Christoph Zebe, Telefon (06 31) 310-3516 oder per E-Mail an: zebe@ki-ze.de.