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Solarwärmeanlagen

Förderbedingungen geändert

Inhalt

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Förderbedingungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dahingehend präzisiert, dass nun wieder Solarwärmeanlagen mit mehr als 40 m² Kollektorfläche gefördert werden. Der Zuschuss ist allerdings auf die ersten 40 m² begrenzt. Die geänderte Förderung ist bereits gültig. Auch Hausbesitzer, die in diesem Jahr bereits gebaut und noch keinen Antrag gestellt haben, können den Zuschuss nachträglich beantragen.

In dem im Januar novellierten Marktanreizprogramm (MAP) waren Solarwärmeanlagen mit über 40 m² Kollektorfläche nicht förderfähig. Deshalb wurde im Mai das Programm „Erneuerbare Energien“ der KfW für Anlagen größer als 40 m² Kollektorfläche neu aufgelegt. Dies gilt jedoch nur für Gebäude ab drei Wohneinheiten. Die KfW fördert damit große thermische Anlagen mit bis zu 30 % Investitionszuschüssen und zinsgünstigen Krediten.