Letzte Zweifel sind ausgeräumt: Die mit erheblichem Fördervolumen ausgestattete Finanzierungsmaßnahme für den Heizungs-Check soll Anfang 2016 starten. Das ist eine der wichtigsten Botschaften von der jüngsten Tagung der Bundesfachgruppe SHK in Potsdam. Den SHK-Betrieben wird dabei eine entscheidende Mittlerrolle zugesprochen. Die politisch Verantwortlichen in Berlin haben verstanden, dass die Energiewende im Heizungskeller nur mit dem SHK-Handwerk zu machen ist. Das gilt für betagte Wärmeerzeuger genauso wie für veraltete Pumpen, die millionenfach einen ineffizienten Job machen und damit deutlich mehr CO2-Emissionen verursachen als nötig wäre.
„Zur Weltklimakonferenz Anfang Dezember in Paris will die Bundesregierung mit einem schlüssigen Konzept aufwarten, auf welchem Weg die nationalen Einsparziele bis zum Jahr 2020 erreicht werden können“, nennt Andreas Müller den Beweggrund der Bundesregierung, der auch für weitere Initiativen hinsichtlich neuer Förderprogramme gilt. „Die Heizungsmodernisierung und der Austausch ineffizienter Pumpen sind dabei wichtige Faktoren in dieser Rechnung zur CO2-Minimierung“, führt der stellvertretende ZVSHK-Hauptgeschäftsführer den Gedanken weiter aus.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende standen deshalb zur Tagung der Bundesfachgruppe SHK in Potsdam im Brennpunkt des Interesses. Bekannt ist bereits: Durch erhebliches Fördergeld wird im nächsten Jahr der Heizungs-Check eine hohe Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus sind noch weitere Punkt nennenswert.
Regierung stellt weitere Fördergelder bereit
In den kommenden Jahren sollen die SHK-Betriebe noch erheblich mehr Aufträge erledigen. Denn inzwischen gewinnt der „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) immer mehr an Kontur. Neu für die Tagungsteilnehmer aus Haupt- und Ehrenamt der Landesverbände SHK war die weitere konkrete millionenschwere Zusage von Fördergeld aus dem Bundeswirtschaftsministerium, um die Energiewende in den kommenden Jahren voranzutreiben. Geplant ist ab dem Frühjahr 2016 unter anderem:
Punkt 1 – Pumpentausch: Die jetzt bestehende jährliche Austauschrate von etwa 1,5 Millionen veralteter Umwälzpumpen ließe sich deutlich steigern. Das SHK-Handwerk soll zusätzlich pro Jahr weitere zwei Millionen veraltete Bauformen gegen Hocheffizienzpumpen tauschen und dafür aus einem Fördertopf von jährlich 420 Millionen Euro schöpfen können. Wie hoch dabei die Subvention für jede einzelne Pumpe einschließlich der Montagekosten bemessen sein wird, ist derzeit noch im Planungsstadium.
Punkt 2 – Heizung optimieren: Manches bestehende Heizsystem würde effizienter laufen, wenn der Fachmann Optimierungen vornimmt – dabei soll der hydraulische Abgleich im Fokus stehen. 100 Millionen Euro jährliche Förderung sollen mittels NAPE bereitgestellt werden, damit der Heizungsbauer dem Betreiber eine finanziell attraktive Dienstleistung für mehr Effizienz anbieten kann. In welcher anteiligen Höhe diese Dienstleistung eine finanzielle staatliche Unterstützung bekommen soll, ist ebenfalls noch nicht festgelegt.
Punkt 3 – Mehr Solarthermie: Würde mehr Sonnenenergie zur Heizungsunterstützung genutzt, wäre dies ebenfalls ein Beitrag zur CO2-Minderung. Deshalb sollen die Heizungsbauer die jährliche Kollektorleistung verdoppeln und dazu mit einem Förderprogramm von 140 Millionen Euro ausgestattet werden. Auch zu dieser Option dürften erst in den nächsten Wochen weitere Details bekannt werden.
Nachweis der erbrachten Leistung vereinfacht
Ursprünglich war von Seiten der Politik angedacht, dass das BAFA-Amt bei allen Förderprogrammen jeden einzelnen Antrag für mehr Energieeffizienz prüfen und bewilligen sollte. Doch der Verwaltungsaufwand samt Zeit und Kosten wäre riesig ausgefallen. Deshalb wird jetzt ein möglichst einfaches Prozedere angestrebt. Der für die Fördermaßnahmen zugelassene Fachbetrieb soll wenige nötige Dokumentationspflichten bereits beim Kunden mit seinem Smartphone erledigen können.
Für den Heizungs-Check ist bereits die Entscheidung gefallen, dass der Fachhandwerker für diesen Job durch eine neuentwickelte App unterstützt wird. Es soll möglich werden, nach einem durchgeführten Heizungs-Check in einem festgelegten Ablauf den Wärmeerzeuger zu fotografieren, die erforderlichen Anlagendaten zu erfassen und die Dokumentation samt Unterschrift des Kunden im Online-Verfahren an das Bafa zu übermitteln. Damit die Übermittlung akzeptiert werden kann, muss der Fachhandwerker zunächst einmalig seine Qualifikation nachweisen (siehe nächster Abschnitt). Er erhält daraufhin eine Kennziffer zur autorisierten Datenübertragung. Im Gegenzug soll die Vergütung aus dem Fördertopf ebenso unbürokratisch an den Fachbetrieb gezahlt werden.
So wie beim Heizungs-Check beschrieben, ließen sich auch die anderen Dienstleistungen wie der Pumpentausch, der hydraulische Abgleich oder die Kombi mit Solarthermie mit sehr geringem Verwaltungsaufwand erledigen. Die Vorgehensweise für diesen möglichst einfachen Verwaltungsweg ist im Wirtschaftsministerium auf großes Interesse gestoßen und wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem BAFA geprüft.
Fachbetriebe müssen sich aber qualifizieren
Durch das vor Jahren angebotene Schulungskonzept zum Heizungs-Check 1.0 sind bislang etwa 5000 Personen autorisiert, den Heizungs-Check durchführen zu können. Dieser Personenkreis benötigt jetzt ein Update an Fachkenntnis. Wichtige Komponenten der Anlagentechnik wie Biomasse, Wärmepumpe oder die Trinkwarmwasserbereitung wurden damals ausgeklammert, sind aber inzwischen integriert. Ebenso ist die Bafa-Förderung ein wichtiges Thema in der Weiterbildung. Für den Heizungs-Check in Neuauflage soll diesem Personenkreis noch vor Jahresende ein Angebot zum E-Learning gemacht werden. Dieses Zusatzwissen wird durch einen Abschlusstest überprüft und erst nach bestandener Prüfung kann es eine Autorisierung für den Heizungs-Check 2.0 geben.
SHK-Fachbetriebe, die sich jetzt erstmalig für den Heizungs-Check schulen lassen wollen, bekommen durch ihren jeweiligen Landesverband ein entsprechendes Angebot für den Heizungs-Check gemacht. Aus organisatorischen Gründen kann ein solcher Kurs durchaus auch erst im neuen Jahr starten.
Der Heizungs-Check 2.0 ist auf fünf Jahre angelegt. Bis 2020 sollen jedes Jahr etwa 80 000 Checks realisiert werden. Etwa 4,8 Millionen Euro an Förderung ist dafür eingeplant, damit diese Dienstleistung des autorisierten Heizungsbauers durch eine anteilige Förderung in Höhe von etwa 80 Euro bezuschusst werden kann.
Kundenbeziehungen zu lukrativen Geschäften ausbauen
Die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation pflegen erfahrungsgemäß eine gute Kundenbeziehung und mit ihrer Beratungskompetenz genießen sie das Vertrauen vieler Eigenheimbesitzer. Diese wichtige Kundengruppe zeigte bislang allerdings eine eher träge Bereitschaft, in effiziente Haus- und Gebäudetechnik zu investieren. Das Tauziehen um eine verlässliche steuerliche Förderung hat dazu beigetragen, diese Trägheit noch zu verstärken. Doch mit den jetzt beschlossenen langfristigen Fördermaßnahmen bietet sich für SHK-Betriebe auch bei privaten Liegenschaften über etliche Jahre hinweg ein lukrativer Markt. Hier kann sich das SHK-Handwerk als Akteur der Wärmewende aktiv ins Gespräch bringen. Die SHK-Berufsorganisation rechnet mit einem höheren Beratungsbedarf bei den Eigentümern, um sie zur Investition in moderne Gebäudetechnik zu bewegen. Deshalb sollen die SHK-Mitgliedsbetriebe gute Schulungsangebote nutzen können, um ihre Akquise auf diesen Markt bestmöglich auszurichten.