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Frische Raumluft in der Grauzone

Inhalt

Wie soll in einem luftdichten Gebäude während der Heizperiode auf energieeffiziente Art ein Mindestluftwechsel sichergestellt werden? Zur kontrollierten Wohnungslüftung gibt es eigentlich keine Alternative. Doch der Gesetzgeber belässt Lösungen für frische Atemluft in einer Grauzone, statt im Interesse der Gesundheit Mindestvorgaben für die Raumluftqualität zu erlassen. „Wie lange hält dieser Zustand noch an?“, fragten sich die Teilnehmer des 7. Forums Wohnungslüftung im November in Berlin. Im Raum stand die Vermutung, dass es bei der künftigen Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) ein klares Votum für einen gesicherten Mindestluftwechsel in dichten Gebäuden geben wird.

Mindestluftwechsel für ein gesundes Raumklima

Konkrete Angaben dazu erhofften sich die Veranstalter, der Verband HEA (Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung) und der Zentralverband SHK, von einem Vertreter aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Vertiefende Informationen zur zwingenden Einführung einer Wohnungslüftung hatte André Hempel jedoch nicht parat. In seinem Referat „Wohnungslüftung im neuen Anreizprogramm Energieeffizienz“ ließ er zwar keine Zweifel aufkommen, dass die Forderung nach frischer Luft in dichten Gebäuden ein anzustrebendes Ziel sei. Doch könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch keineswegs sagen, wie es letztlich bei der Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG um grundsätzliche Vorgaben für eine Wohnungslüftung bestellt sein wird. Das Gesetzgebungsverfahren stehe gerade erst am Anfang.

In seinen Ausführungen verwies er allerdings auf die Entwicklungen bei Förderprogrammen des Bundes, die der Wohnungslüftung den Weg ebnen können. Finanzielle Anreize durch die KfW gäbe es zum Beispiel für Investoren, die sich nach einem Modellgebäudeverfahren innerhalb des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ richten. Bedeutung bekommt dabei insbesondere das „Heizungs- und Lüftungspaket“, es betrifft die Förderprogramme 151/152 sowie den Investitionskostenzuschuss 430. Insgesamt sollen es 16 förderungswürdige Konfigurationen sein, bei denen immerhin 8 Modellvarianten eine Wohnungslüftung beinhalten.

HEA-Geschäftsführer Dr. Jan Witt meinte dazu in Berlin: „Offenbar soll die individuelle Situation des Eigentümers und seine finanzielle Lage besser berücksichtigt werden, sodass auch Teilmaßnahmen gefördert werden können.“ Mit der derzeitigen Positionierung der Wohnungslüftung als Kann-Option mochte er sich allerdings nicht zufrieden geben. „Warum soll die Lüftung mit dem Komfortgedanken verknüpft werden, wenn dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist“, gab er zu bedenken. Bei den Entwicklungen rund um die Wohnungslüftung sei für die Fachgemeinschaft HEA ein Punkt besonders wichtig: Es müsse beim Mindestluftwechsel in dichten Gebäuden mehr Aufklärung betrieben werden. Den meisten Eigentümern luftdichter Gebäude sei nicht bewusst, dass sich ein gesundes Raumklima nicht von allein ergebe. In die gleiche Richtung argumentierte Christian Wolf, Referent des ZVSHK: „Es kann nicht gleichgültig sein, was ich dort einatme.“ Er plädierte dafür, die Lüftung nicht länger aus rein energetischer Sicht zu betrachten. Vielmehr gelte es, die Notwendigkeit eines erforderlichen Mindestluftwechsels hervorzuheben. Der dafür zugrunde liegenden Norm DIN 1946-6 komme dabei eine zentrale Bedeutung zu, doch gebe es inzwischen Bedarf für zahlreiche Änderungen. Es sollte bald zu einer Harmonisierung mit der VDI 6022 und weiteren Regelungen kommen, die im Laufe der vergangenen Jahre hohe Relevanz beim Thema Raumluft bekommen haben. Dies stehe im Jahr 2016 auf seiner Agenda.

Info

Anreizprogramm für die Lüftungstechnik

Am 1. Januar 2016 ist das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) gestartet. Es enthält unter anderem das „Heizungs- und Lüftungspaket“. Hierfür stehen im APEE in den nächsten drei Jahren insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Bauherren, die eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse. Das Lüftungspaket wird in die KfW-Förderung des Programms zur CO2-Gebäudesanierung integriert; dadurch erhöht sich die Förderung für ein Lüftungspaket auf 15 % der Investitionskosten im Zuschuss, analog in der Kreditförderung. Durch die Förderung des Einbaus von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme (etwa die Dämmung der Außenwände) sollen Bauschäden wie Schimmelbefall vermieden werden.