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Aluca

Garantie verdoppelt

Der Fahrzeugeinrichtungshersteller Aluca gewährt neuerdings acht Jahre Hersteller-Garantie auf neu bestellte Fahrzeugeinrichtungen. Die neue Garantie deckt zusätzliche Bauteile sowie gängige Verschleißteile wie Schubladenauszüge, Verriegelungen und Schlösser ab. Bei Ladungssicherungselementen – wie Zurrschienen und Spanngurte – oder bei Handelsware und elektrotechnischen Komponenten greift der Garantieumfang der Lieferanten beziehungsweise das gesetzlich zulässige Maximum.

Die Aluca-Garantie gilt ab Werk bereits in vollem Umfang. Auch Käufer einer gebrauchten Fahrzeugeinrichtung können sich darauf berufen. Die Garantie werde ohne zusätzliche Registrierung oder Bürokratie kundenfreundlich gewährt, verspricht der Hersteller aus Rosengarten/Uttenhofen.

www.aluca.de