Die Rechtsgrundlagen des Schornsteinfegerwesens wurden im Jahr 2008 nach langen Diskussionen neu geregelt. Eines der ausdrücklichen Ziele war die Abschaffung der sogenannten Doppelmessungen, die bei Betreibern von Feuerungsanlagen Zusatzkosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages im Jahr verursachen. Doch erreicht wurde dieses Ziel nicht – zu Lasten der zahlenden Kundschaft und unter Missachtung eines zugesagten fairen Wettbewerbs zwischen Schornsteinfeger- sowie Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk.
Kunde zahlt aus formalen Gründen zweimal
Doppelmessungen mit der einhergehenden doppelten finanziellen Belastung des Betreibers rühren daher, dass der mit der Wartung beauftragte SHK-Betrieb das Ergebnis mittels Messung zwingend prüfen muss, um die gewartete Anlage optimal einstellen zu können. Die Messung wird aber nicht vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anerkannt. Das Ergebnis des qualifizierten Wartungsbetriebs wird deshalb nicht akzeptiert, weil die Messung nicht durch einen Schornsteinfegergesellen durchgeführt wurde, wie dies formal in § 2 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) gefordert wird. Dabei ist sie identisch: Verfahren und eingesetzte Messgeräte sind gleich. In der Folge muss der Betreiber einen Zusatztermin mit einem Schornsteinfeger vereinbaren und die Messung erneut durchführen lassen.
Probleme im freien Wettbewerb
Nachdem ein Teil der Aufgaben des Schornsteinfegers aus dem hoheitlichen Bereich herausgelöst und dem freien Wettbewerb zugänglich gemacht wurde, berichten SHK-Unternehmen von Problemen. Die liberaleren Rahmenbedingungen erlauben nämlich, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu Wettbewerbern der Unternehmen werden, die sie eigentlich überwachen sollen. Hier fühlen sich insbesondere Ofen- und Luftheizungsbauerbetriebe gegängelt durch den sie überwachenden Wettbewerber. Sie bemängeln ein Ausnutzen der hoheitlichen Befugnisse oder befürchten einen nicht auszuschließenden Missbrauch von Kehrbuchdaten im Wettbewerb.
Vielfach führt die fehlende Trennung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben zu Kritik. Aber selbst bei formaler Trennung führt fehlende Drittüberwachung bzw. Transparenz zu Vertrauensverlust seitens der überwachten Unternehmer, weil der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wesentlichen Einfluss auf die Kundenbeziehung nehmen kann.
Handwerksbetriebe berichten, dass für sie eine frühzeitige Abstimmung der Feuerstätte mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger problematisch sei. In diesen Fällen könne nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Eigeninteressen des hoheitlichen „Wettbewerbers“ die Bearbeitung beeinflussen.
ZVSHK drängt auf Änderungen
Der ZVSHK möchte diesen Umstand geklärt wissen und pocht auf entsprechende Änderungen:
Der Verband fordert eine Korrektur des § 2 Abs. 1 SchfHwG, die der gesetzgeberischen Intention einer Abschaffung der überflüssigen Doppelmessungen endlich Rechnung trägt. Der eingangs genannte dreistellige Millionenbetrag, den die Betreiber derzeit insgesamt aufbringen müssen, ließe sich jährlich einsparen.
Um einer Verwässerung der Neutralität des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entgegenzuwirken, verlangt das SHK-Handwerk außerdem Änderungen und Klarstellungen zu den Vertretungsregeln und den Berufspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters in § 16 Abs. 1 und § 18 SchfHwG.
Hierzu hält die SHK-Organisation Positionspapiere und Musterschreiben vor. Damit können die Forderungen gegenüber Parlamentariern und Ministerien vorgebracht werden. Die Papiere und Anschriften erhalten organisierte SHK-Innungsbetriebe beim jeweiligen Landesverband.