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Brandschutz und Gebäudeversorgungstechnik, Teil 2

Sicherheitsmängel ­ bei der Elektroinstallation

Inhalt

Wo brennt es am häufigsten? Betrachtet man die Anzahl aller Brände in Deutschland, muss man ­einräumen, Zuhause brennt es am häufigsten. Im privaten Wohnbereich ist jeder Mensch, was die Gefahr durch Feuer und Rauch betrifft, am stärksten gefährdet. 33 % aller Brände finden im privaten Wohnbereich statt (Quelle: Jahrbuch der Feuerwehr).

Wo die Brandursachen liegen

Wir leben heute in Wohnungen, die man als Aneinanderreihung von technischen Räumen bezeichnen könnte, angefüllt mit gewaltigen Brandlasten und Energieträgern auf engstem Raum. Gerade weil wir allzu sorglos sind in unseren vier Wänden, gibt es nichts, was es nicht gibt. Ob das vergessene Essen auf dem Herd, die Kerzenromantik während eines entspannenden Bades, oder die unendlich verlängerte Steckdosenreihenschaltung hinter dem Stereo-Einbauschrank. Die Beispiele für fahrlässige Brandstiftung sind unendlich. Statistisch auffällig sind aber auch technische Defekte. Doch was hat das mit Fachplanern und Ausführenden der Gebäudetechnik zu tun? Nach der Musterbauordnung haben gerade Fachplaner und Ausführende eine besondere Verantwortung, denn „Gebäude sind ...()...bestimmt …()…dem Schutz von Menschen, ...()... zu dienen“.

Brände aus der Elektroinstallation

Es gibt eine Reihe von Gründen für Brände aus der Elektroinstallation. Die häufigsten sind:

• Die Belegungsdichte ist zu hoch (Nachinstallation),

• zu hohe Belastung des Netzes,

• Umgebungswärme von Heizung oder anderen Wärme abgebenden Geräten,

• Fertigungsmängel,

• Verlegefehler (Knicke, Längungen, Abrieb, lose Kontakte),

• Folge: pyrophore Veränderungen (Herabsetzung der Isolierungseigenschaften des Flammpunktes)

Und betrachten wir den Weg des Feuers durch ein Gebäude wird schnell klar, dass es bevorzugt zwei Wege durch ein Gebäude nimmt: Im Inneren entlang der Gebäudeversorgungstechnik, außen über Öffnungen wie Fenster und Türen über beziehungsweise in der Fassade bis hinauf auf die Dachhaut. Wenn nun die Gebäudeversorgung denselben Weg nimmt wie die Bewohner, die Verkehrswege, die Treppenräume und Flure, dann kann im Brandfall ein tödlicher Konflikt entstehen. In solchen Fällen müssen dann zusätzliche Vorkehrungen gegen die Übertragungen von Feuer und Rauch getroffen werden.

Menschen im Gebäude schützen

Zwei unabhängige Fluchtwege aus jedem Aufenthaltsraum bilden die Basis des Schutzkonzeptes für die Bewohner eines Gebäudes. Der erste, der bauliche Fluchtweg, ist der wichtigere. Der notwendige Flur, der notwendige Treppenraum. Diese müssen im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleiben, wie es in den Bauordnungen der Länder heißt. Nur im äußersten Notfall bringt die Feuerwehr den zweiten Fluchtweg, dann wenn bereits Rauch und Feuer in den ersten, den baulichen Fluchtweg eingedrungen sind – das gilt es zu verhindern. Um dieses Brandschutzziel umzusetzen ist die vorangehende Fachplanung das Entscheidende. Das kompetente Auswählen von geeigneten Produkten für die jeweilige Bau­situation. Diese geeigneten gebrauchstauglichen Produkte entwickelt die Industrie, lässt sie in geeigneten Verfahren von Materialprüf­ämtern prüfen und erlangt je nach Art und Verwendung des Produktes über das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin eine allgemein bauliche Zulassung. Doch das entbindet Fachplaner und Verarbeiter nicht von der Sorgfaltspflicht, geeignete Produkte für die jeweilige Anwendung auszuwählen und entsprechend den Montagerichtlinien übereinstimmend zu montieren. Es entbindet den Fachplaner und Anwender auch nicht, gegebenenfalls gewerkeübergreifend zu denken.

Brandschutz als Gesamtbetrachtung

Brandschutz ist immer eine Gesamtbetrachtung, die in der Summe ein funktionierendes Konzept bildet. Die Summe guter Produkte ergibt nicht automatisch das Schutzziel. Fehlplanungen und Montagefehler sind häufig verantwortlich für ein Sicherheitsdesaster, das nachträglich kaum mehr zu korrigieren ist. Es gibt keine falschen Produkte oder Baustoffe, aber falsche Produkte und Baustoffe am falschen Ort. Produktgerechtigkeit ist hier gefragt. Am schwierigsten bei der Planung und der Umsetzung der elektrischen Gebäudeversorgung scheint die räumliche Anordnung im Gebäude. Brandschutz wird dabei offensichtlich nicht als Gesichtspunkt der Betrachtung herangezogen. Sehr häufig kommt es vor, dass sich die Wege der elektrischen Gebäudeversorgung bevorzugt an den gegebenen Ver­kehrswegen orientieren, „die paar Kabel“. Es gibt aus Sicht der Planung und Ausführung durchaus Argumente bei einem Gebäude grundsätzlich die zentral angeordneten Treppenräume und Flure auch als Installationsräume für die Elektroinstallation vorzusehen: Gute Zugänglichkeit, keine Flächenverluste in den Wohneinheiten und kurze Wege.

Beispiel anhand eines Objektes

Bei unserem Beispiel handelte es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus mit elf Eigentumskomfortwohnungen in Baden-Württemberg. Mit drei Vollgeschossen, zuzüglich zwei ausgebauten Dachstockwerken, entspricht es der Ge­bäudeklasse „Sonstige Gebäude“ nach Landesbauordnung Baden-Württemberg. Das Gebäude verfügt über eine mittelgroße, vollständig unterirdische Tiefgarage mit direktem Zugang zum Treppenhaus. Die Wohnungen im Erdgeschoss besitzen Terrassen (auf der Tiefgaragendecke), alle Obergeschosswohnungen Balkone. Die abschließenden Dachgeschoßwohnungen erstrecken sich über zwei Geschosse mit je einer in den Wohnungen liegenden Wendeltreppe. Es gibt eine zentrale Gas-Heizungsanlage, einen zentralen Müllraum, Keller und Fahrradräume. Der Wunsch des Generalbauunternehmers: Die Verkehrswege sollen im Gebäude auch als Installationsweg genutzt werden. Von den Übergabeschaltschränken im Elektrotechnikraum vor dem Heizungsraum, in der Tiefgarage, den kürzesten Verlauf unter der Decke der Tiefgarage auf offenen Kabelpritschen in Richtung Treppenraum. Wiederum den kürzesten Verlauf in den notwendigen Treppenraum und senkrecht durch die Treppenabsätze entlang der mittleren Wohnungstrennwand auf der Treppenraumseite hinauf zu den weiteren Wohneinheiten. Auf jedem Treppenabsatz erfolgte auf der Rohbaudecke der Verzug in die Wohnungen. Hinter den Wohnungstüren wurde jeweils ein Wohnungsschaltschrank angeordnet, von welchem der weitere Verzug ebenfalls auf der Rohdecke in die einzelnen Wohnungsräume erfolgte. Grundsätzlich spricht nichts gegen diese Vorgehensweise, allerdings ist zu beachten, dass eine solche Brandlast im notwendigen Fluchtweg des Treppenraumes von diesem mindestens in der Qualität F 30 abgetrennt werden muss. Der Platz, der für die Menge der Kabel an der Stirnseite der Wohnungstrennwand im Treppenraum vom Generalbauunternehmer vorgesehen war, war von vorneherein nicht ausreichend. Jede Wohnung wurde mit 400 V und 220 V, Schwachstrom aus Hauskommunikation, Schließanlage und weiteren Steuerungsleitungen sowie von oben kommend mit Antennenkabel versorgt. Der Antennenverteiler befand sich am oberen Ende des Treppenraumes völlig unverkleidet an die Wand geschraubt. Die Kabelzuleitung von der Satellitenantenne wurde in einem PVC-Kanal bis zum Verteiler verlegt. Von dort an der Stirnseite der Wohnungstrennwand hinunter zu den einzelnen Wohnungen. Der ausführende Elektriker hätte sofort gegen den Wunsch des Generalbauunternehmers Bedenken anmelden müssen. Er versuchte, die Kabelmenge in einen gemeinsamen etwa 25 cm breiten und 10 cm tiefen Schlitz unter Putz zu legen, wobei weder Kabelradien eingehalten werden konnten noch eine vernünftige Befestigung möglich war. Diesen Schlitz stemmte er aus dem T-förmigen Mittelbereich der Wohnungstrennwand, wobei die Reststege rechts und links schließlich so schmal wurden, dass die Wohnungstürenrahmen (Brandschutz T 30 selbstschließend!) den Schlitz teilweise überlappten. Die Kabelmenge war nicht mehr wandbündig im Schlitz, sondern ragte bereits in den Treppenraum hinein.

Gewerkeübergreifend denken

Erst das Trockenbauunternehmen, das „F 30“ verputzen sollte, meldete Bedenken an. Zu diesem Zeitpunkt fand eine Zwischenabnahme des brandschutzbeauftragten Architekten statt, der zwar der Wegeführung zugestimmt hatte, aber auf die Qualität der Abschirmung F 30 hingewiesen hatte. Mit der Elektroplanung selbst war er nicht beauftragt. Zum Zeitpunkt der Zwischenabnahme war von einzelnen Leitungen unter 15 mm Putz wie im Brandschutzkonzept angesichts der alles sprengenden Kabelbäume keine Rede mehr. Die Verzüge über den Rohboden führten direkt in die Trittschalldämmung der Wohnungen (10 cm Polystyrol normal entflammbar). Die Trittschalldämmung führte unter der Türenzarge (T 30 siehe oben) hindurch bis Vorderkante Zarge, Wange offen gegen den Treppenraum. So war unter der T 30 Türe ebenfalls eine Brandbrücke an einem notwendigen Brandabschnitt entstanden. Auch beginnend vom Technikraum waren schwere Mängel entstanden: Die Führung durch die F 90 Wände des Technikraumes in die Tiefgarage war zwar noch nicht verschlossen, doch die Belegung mit Kabeln weit höher als die in der Regel vorgesehenen 60 % der lichten Öffnung. Von der Tiefgarage wurden die Kabel tatsächlich wie vom Generalbauunternehmer gefordert auf dem kürzesten Weg in den Treppenraum geführt, das heißt direkt von der Tiefgarage über die Fluchttür in die Sicherheitsschleuse, dort im Deckenbereich senkrecht nach oben in den darüberliegenden Treppenraum. Damit wurden weitere bauaufsichtlich benannte Bauteile (F 90) durchdrungen. Auch hier war die Belegungsdichte zu hoch. In der Sicherheitsschleuse lagen die Kabel offen auf Pritschen und stellten damit eine unzulässige Brandlast in einem notwendigen Fluchtweg dar. Die Verlegung selbst konnte schlicht als Durcheinander bezeichnen werden. Der Generalbauunternehmer machte den Elektriker als ausführenden Meister seines Fachs für die Brandschutzmängel verantwortlich, zumal er den Gewerken auch die Fachplanung übertragen hatte. Da die Brand­abschnitte in dem notwendigen Fluchtweg schwere Mängel aufwiesen, bestand vor allem nachts für schlafende Personen ein gefahrdrohender Zustand, das Gebäude war nicht nutzbar.

Abgestimmte Lösungen

Um dem bedrängten ausführenden Handwerker zu helfen, wurden Lösungen erarbeitet, die vor der Ausführung mit dem abnehmenden Beamten der Baubehörde abgestimmt wurden. Brandlasten in notwendigen Fluchtwegen sind nicht zulässig. Eine derartige Kabelmassierung stellt eine solche unzulässige Brandlast dar. Es ist möglich, dass sogar in diesem Kabelbaum selbst, der ein Ener­gieträger ist, durch einen technischen Defekt ein Brand ausgelöst wird. Durch die nicht gesicherten Öffnungen könnten Feuer und Rauch in die angrenzenden Wohnungen eindringen, in der Trittschalldämmung in den Wohnungen Folgebrände auslösen, durch Rauchgasentwicklung den Treppenraum unpassierbar machen. Angelehnt an eine von Promat geprüfte Ausführung wurde um den Schlitz mit einer Promatverkleidung ein qualifizierter Kabelschacht hergestellt: Die Befestigung im Mauerwerk erfolgte mit zugelassenen Dübeln, Restfugen und Öffnungen wurden mit Brandschutzkitt aus dem Promatangebot versiegelt, die Türenrahmen der Wohnungstüren versetzt. Im oberen Treppenraumbereich vor dem Antennenkabelverteiler wurden die dort wenigen Zuleitungen tatsächlich, wie ursprünglich geplant, unter 15 mm Putz einzeln verlegt. Der Antennenverteiler erhielt eine Trockenbauummantelung mit Revisionstür in F 30 Qualität aus den Produkten der Firma Rigips. Die Hersteller Promat, Knauf und Rigips bieten mit ihren Konstruktionsunterlagen wertvolle Hilfen. Die Anordnungen sind geprüft und zugelassen und sehr vielfältig, so dass für fast jedes Brandschutzproblem eine Lösung gefunden werden kann. Alle bieten Ausschreibungstexte, Skizzen, Materialauszüge an. Zu beachten: Eine Trockenbaukonstruktion lebt unter Hitzeeinfluss besonders von der Ausführung der Befestigung. Viele Schrauben in Anzahl und Abstand nach Herstellerangaben (und mindestens 15 mm Randabstand) ergeben viele kleine Spannungsrisse und die Wand/Verkleidung bleibt lange im Brandfall erhalten. Sparsame Verschraubung ergibt breite Spannungsrisse, ganze Plattenabschnitte fallen im Brandfall früh ab, die Konstruktion hält nicht lange genug, um ihre Schutzzeit zu erreichen. Die Schrauben plattenbündig, gerade so, dass der Trompetenkopfrand der Schraube in der Pappschicht leicht versinkt, ohne sie zu zerreisen (funktioniert nur mit Tiefenanschlag bzw. Drehmomentbegrenzer). Je nach Konstruktion ist jede Plattenlage (nicht einfach beide Lagen durchschrauben) auf den Trägern zu verschrauben (Schrauben müssen fassen!), die Fugen sind zu verspachteln. Die Befestigung zum Baukörper muss gemäß den Zulassungen mit geeigneten Dübeln für Brandschutzkonstruktionen ausgeführt werden, die Fugen sind nach DIN 4102 Teil 4 bzw. Montaganleitungen „dicht“ herzustellen. Dämmstreifen zwischen Anschlussprofilen und Baukörper unbrennbar! Beim Beispiel­projekt wurden die Promatplatten des Kabelschachtes mit Brandschutzdübeln im Baukörper verankert. Leitungsdurchführungen sind mindestens zu dichten, Restspalten mit Fugenfüllern oder Silikon zu schließen. In der Tiefgarage wurden beim Beispielobjekt die Wanddurchführungen erweitert ohne die Kabel zu demontieren, um die Überbelegung > 60 % der lichten Öffnung zu korrigieren. Mit einem OBO-Bettermann Mörtelschott, die Kabel mit Schutzanstrich versehen, wurde schließlich die Durchführung verschlossen. Die OBO-Bettermann Kabeltrassen wurden im Bereich des Mauerwerks abgelängt und jeweils vor und nach der Öffnung auf Träger abgefangen. Im Brandschutzkonzept verlief die zweite Fluchtweglinie entlang der Tiefgaragenwand auf der kürzesten Linie zur Rampe, genau unter den Kabeltrassen. Da alle Träger in der Decke mit herkömmlichen Nylondübeln befestigt waren, mussten die gesamten Kabeltrassen in der Tiefgarage neu montiert werden, mit metallischen und für brandschutztechnische Anwendungen geprüften Dübeln aus dem OBO-Bettermann System. Im Bereich der Sicherheitsschleuse wurde eine abgehängte Decke der Firma Knauf eingezogen. Nach Leitungsanlagenrichtlinie in derselben Brandschutzqualität wie die Rohbaudecke, daher F 90, geprüft von oben und unten. Die Kabelverzüge auf der Rohdecke der Treppenabsätze in die Wohnungen wurden in unbrennbare mineralische Trittschalldämmung A 1 verlegt, darauf mineralischer Estrich mit Granitplatten. Im Bereich der Wohnungstüren, wurden die Kabel hohlraumfrei eingemörtelt, brennbare Trittschalldämmung und Randdämmstreifen auf 30 cm entfernt. Auf diese Weise konnten die verlegten Kabel erhalten und der Brandschutz sichergestellt werden. Entstandene Mehrkosten verrechnete der Generalbauunternehmer mit den Forderungen des Elektrikers.

Geeignetere Vorgehensweise

Das zur Baugenehmigung eingereichte Brandschutzkonzept ging nicht in die Ausführung der Versorgungstechnik ein. Diese Arbeit hatte der Generalunternehmer in der Selbst­planung den Gewerken übertragen. Damit entstanden Gewerkeüberschneidungen (Elektriker, Fliesenleger, Trockenbauer, Maurer), aber es entstanden auch Bereiche, für die sich niemand zuständig fühlte. Das Konzept des Generalbauunternehmers, Fluchtwege als Installationswege zu nutzen, ist grundsätzlich möglich, wenn die Brandlasten vom Fluchtweg getrennt sind. In der Ausführung stellt dies aber immer eine große Schwierigkeit dar. Allein die Durchquerung zahlreicher bauaufsichtlich benannter Bauteile in den Fluchtwegen ist ein fast unlösbares Problem. Bei einem anspruchsvollen Objekt muss von einem ­geeigneten Planverfasser zentral geplant werden, der sich möglicherweise Sachverständigenunterstützung holt. Bei einem anspruchsvollen Objekt muss von erhöhtem Aufwand ausgegangen werden. Bei höherem Aufwand steht nachträglich kein Mehrvergütungsanspruch zu. Detailliert planen und im Vorfeld auch diese Details mit Behörden abstimmen.

Bereits bei der Planung vermeiden

Die Sicherheitsschleuse hätte durch einen 50 cm langen Umweg umfahren werden können und damit eine Durchführung durch eine bauaufsichtlich benannte Wand samt nachträglich abgehängter Decke gespart werden können, indem von der Tiefgarage direkt in den Treppenraum geführt wird. Im Treppenraum geht ohne einen qualifizierten Schacht bei dieser hohen Kabelbelegung jedoch nichts. Die Annahme, man könne eine haustechnische Versorgung einfach in die Wand schlitzen, ist brandschutztechnisch nicht möglich. Von Schallschutz und statischen Belangen oder Kosten ganz abgesehen. Neben einem großen zentralen Elektroschacht im Fluchweg, wäre auch eine Verteilung in die Sanitär/Heizungs-Schächte und Vorwandinstallationen möglich gewesen, die die Fluchtwege gar nicht berührten. Das beim Beispielobjekt verwendete Vorwand-Schachtsystem Geberit-Quattro lässt in der Zulassungsprüfung eine definierte, begrenzte Kabelbelegung zu. Unvermeidlich allerdings eine Produktrecherche, welche Hersteller solch eine Lösung anbieten und genaue Ausführung gemäß den Montageanleitungen und allgemein baulichen Zulassungen.

Der zweite Teil unserer mehrteiligen Artikelserie beschäftigte sich mit dem Thema Brandschutz bei der elektrischen Gebäudeversorgung. Weitere brandschutztechnische Aspekte rund um die Gewerke Sanitär-, Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik werden in den folgenden SBZ-Ausgaben besprochen.

Weitere Informationen

Unser Autor Bernd ­Prümer ist als Inhaber der Firma Brandschutz.org im Bereich Entwicklung und Grundlagenforschung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt beratend tätig. Außerdem ist er Fachbuchautor und Mitglied des Prüfungsausschusses der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon (0 62 98) 93 68 12, Telefax (0 62 98) 93 68 13, E-Mail: info@brandschutz.org.