Seit dem 1. Januar 1996 ist das DIN-DVGW-Prüfzeichen auf Gasgeräten ungültig. Hier wird jetzt das CE-Prüfzeichen verlangt. Aber nur das CE-Prüfzeichen ist noch lange keine Garantie dafür, daß das Gasgerät in der Bundesrepublik Deutschland auch betrieben werden darf. Die Zeiten, in denen mit dem Vorhandensein eines Prüfzeichens alles klar war, sind wohl vorbei. Woran erkennt man aber ein “deutschlandtaugliches Gasgerät“?