Immer häufiger werden Sachverständige mit der Abnahme von Baustellen beauftragt. Mit allen nur möglichen Normen bewaffnet ist dabei nicht selten die Kürzung der Schlusszahlung oberstes Ziel. Und das auch, wenn die Anlage einwandfrei funktioniert. EN-Norm, DIN-Norm, Restnorm: Der Vorschriftendschungel macht es möglich. Doch es geht auch anders, wie das Schweizer Beispiel zeigt.