Handwerker aus den Bereichen Sanitär und Heizung sowie Elektro können gewerkeübergreifendes Arbeiten künftig in größerem Maße ausführen, als bisher. Ermöglicht hat dies eine Verbändevereinbarung, die zwischen dem ZVSHK und dem ZVEH Mitte April unterzeichnet wurde. Somit dürfen SHKBetriebe künftig auch Elektroarbeiten ausführen und Elektriker sich im Bereich Sanitär und Heizung betätigen.