Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, aber auch die VOB/B schreiben vor, dass bauliche Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet werden müssen. Die Blitzschutznorm DIN V VDE V 0185 stellt eine solche Regel für das Klempnerhandwerk dar und ist besondere bei Neuanlagen zum Zeitpunkt der Abnahme maßgebend.