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Von Regelwerken gefordert aber häufig vernachlässigt

Trennlagen unter Metalldächern

Ein wichtiger Zeitansatz ist hier der Dezember 2000. In der VOB Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ wurde in der DIN 18339 Klempnerarbeiten, erstmals in der Ausgabe Dezember 2000 nach Ziffer 3.2.3 gefordert, dass bei Titanzink bei einer Dachneigung von drei bis 15 Grad eine Trennlage mit Drainagebahn einzubauen ist.

Trennen und schützen

Trennlagen haben zunächst die Aufgabe, das Metall gegenüber der Unterkonstruktion zu trennen und gegen mögliche schädigende Einflüsse aus der Unterkonstruktion zu schützen. Dies gilt z.B. unter dem Aspekt, wenn eine Holzunterkonstruktion chemisch gegen Pilzbefall oder ähnliches behandelt ist, und die Imprägnierung des Holzes zu Korrosionsschäden auf der Unterseite des Metalldaches führen kann. Vor einigen Jahren ist die Diskussion entstanden, ob unterhalb von Titanzinkdächern überhaupt eine Trennlage erforderlich ist. Grund für die Diskussion waren aufgetretene Korrosionsschäden durch Weißrostkorrosion bei Titanzinkdächern. Wird keine Trennlage verlegt, könnte die anfallende Feuchtigkeit von der Holzunterkonstruktion aufgesogen werden und durch die Belüftungsebene abtrocknen; so die Meinung der Hersteller. Generell müssen die folgenden Anforderungen aus dem technischen Regelwerk beachtet werden.

VOB/C ATV DIN 18339

Gemäß Ziffer 3.1.4 sind Metalle gegen schädigende Einflüsse angrenzender Stoffe zu schützen, z.B. durch Trennschichten.

Ziffer 3.2.3 besagt, dass bei Titanzink die Dachneigung mindestens drei Grad (5,2 %) betragen muss. Bei Dachneigungen bis 15 Grad (26,8 %) sind Trennlagen mit Drainagefunktion einzubauen.

Anmerkung zur Mindestdachneigung: Nach den Klempnerfachregeln des ZVSHK, Ziffer 8., sollte die Dachneigung mindestens sieben Grad betragen. Bei Dachneigungen von drei bis sieben Grad können Sondermaßnahmen, wie Falzerhöhung oder Dichtbandeinlage erforderlich werden.

Klempnerfachregeln des ZVSHK

Laut Ziffer 5.5.1 muss bei Schalungen aus OSB-Holzwerkstoffplatten eine strukturierte Trennlage unter dem Deckmetall verwendet werden.

Anmerkung: Diese Anforderung gilt für alle Werkstoffe. Der Grund besteht darin, dass die OSB-Platte keine Feuchtigkeit aufnehmen kann. Wenn sich zwischen der Metalldeckung und der OSB-Platte Feuchtigkeit bildet, könnte dies zu einer Schimmelbildung bei der OSB-Platte führen.

Gemäß Ziffer 5.5.5 haben Trennschichten die Aufgabe, das Metall auf der Unterseite von der Unterkonstruktion zu trennen, als Vor­deckung das Gebäude und gleichzeitig die Scharen gegen mögliche schädigende Einflüsse aus der Unterkonstruktion zu schützen. Zudem sollen sie eine Verbesserung der Gleitfähigkeit der Scharen bei thermisch bedingten Längenänderungen herbeiführen.

Als geeignete Trennschichten gelten:

  • Glasvlies-Bitumen-Dachbahnen, fein besandet
  • Kunststoffbahnen mit oder ohne Struktur
  • PE-Folien ab 0,2 mm
  • Unterdeck- und Unterspannbahnen

Warmdächer mit Titanzinkdeckung

Nach den oben erwähnten Regelungen kann bei Titanzinkdächern bei einer Dachneigung über 15 Grad auf die spezielle Drainagebahn verzichtet werden. Aber Vorsicht: Hersteller, wie Umicore (VM Zink – Information, Trennlageneinsatz) und Rheinzink (Rheinzink – Falztechnik, ­Planung und Anwendung, Tabelle 4) fordern in ihren Herstelleranweisungen, dass bei nicht hinterlüfteten Dächern – auch bei Dachneigungen über 15 Grad – eine struk­turierte Trennlage einzubauen ist. Eine Ausnahme besteht bei korrosionsgeschütztem Titanzink.

Die Frage: Trennlage ja oder nein, kann nicht pauschal beantwortet werden. Wird eine Trennlage im Bauvertrag/ Ausschreibung gefordert, muss sie als vertragliche Leistung eingebaut werden. Kann nach Empfehlung des Herstellers des Bleches auf eine Trennlage verzichtet werden, so s­ollte der Verzicht auf die Trennlage vorab schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Zur weiteren Absicherung sollte hierzu eine schriftliche Bestätigung des Herstellers für das Bauvorhaben vorliegen.

Weitere Informationen

Unser Autor Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Zahn ist Geschäftsführer beim Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg in Stutt­gart, Telefon (07 11) 48 30 91, Internet: http://www.fvshkbw.de

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