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Falsche Onlinebewertungen nicht ignorieren

Wenn der gute Ruf in Gefahr ist

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Falsche Onlinebewertungen nicht ignorieren.

Wenn jemand blanken Unsinn über Sie und Ihren Betrieb erzählt, was unternehmen Sie dann? Packen Sie ihn am Schlafittchen und schütteln ihn kräftig durch? (Solche Steinzeitmanieren möchte ich Ihnen gar nicht unterstellen, aber helfen würde es manchmal schon.) Stellen Sie die Lage sachlich nüchtern richtig, ziehen Sie im Extremfall sogar anwaltlichen Beistand hinzu? Das wäre ein gangbarer Weg, der aber mit Scherereien und Papierkram verbunden ist. Oder zählen Sie zu der Fraktion, die sich in solchen Situationen über den Dingen stehend wähnt, denn was kümmert Sie das Geschwätz einiger weniger Stimmen, die kaum gehört verhallen? Seit es Bewertungsportale im Internet gibt, führt zumindest die letzte Variante nicht mehr zum Erfolg. Im Gegenteil. Ungestützte, falsche Behauptungen einiger weniger können Ihren Ruf als ehrbarer und fachlich versierter Handwerksbetrieb massiv beschädigen. Das Onlinezeitalter macht’s leider möglich.

So sieht es aus: „Die Digitalisierung hat ungeahnte Möglichkeiten eröffnet, Bewertungen durch andere Kunden in Erfahrung zu bringen. Es treten immer mehr Betreiber von Bewertungsportalen oder sozialen Netzwerken mit Bewertungsfunktionen in Erscheinung. Ein Blick in Google, Facebook, KennstDuEinen, golocal oder yelp genügt. Die Vorteile dieser Informationsquellen liegen zunächst in ihrer Aktualität, Kostenlosigkeit und jederzeit weltweiten Abrufbarkeit. Für den Bewerteten können Nachteile entstehen. Etwa, wenn es sich um eine ungerechtfertigte oder falsche Bewertung handelt“, sagt der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Franz.

Was das für Handwerksunternehmer bedeutet und wie mit schlicht falschen Behauptungen echter Auftraggeber oder gar mit gefälschten Bewertungen (durch nichtexistente „gefakte“ Kunden) umzugehen ist, erläutert er in seinem Beitrag „Wenn der gute Ruf in Gefahr ist“ (ab Seite 12). Der Artikel ist eingebettet in das Top-Thema „Handwerk digital“ in dieser Ausgabe. An dieser Stelle beginnt zudem eine neue SBZ-Serie. Wir zeigen Ihnen in den nächsten Monaten, wie Sie digital auf „Fachkräftefang“ gehen können. Den Beitrag „Gezielt erreichen und überzeugen“ finden Sie ab Seite 16. An die Serie schließt sich außerdem ein SBZ-Webinar an (am 22. Oktober). Unser Autor Dimitrij Krasontovitsch stellt Ihnen an dem Tag u. a. einige Praxisbeispiele am Rechner vor, um die Artikelserie zu vertiefen.

Aber damit noch nicht genug der Digitalisierung: Ab Seite 36 rollen wir für Sie das aktuelle Angebot an Planungssoftware für Lüftungskonzepte auf. Fast 20 Programme stellen wir in einer Übersicht vor. Der Bereich gewinnt zunehmend an Brisanz, was nicht zuletzt der „Coronalüftung“ und den erweiterten Fördermöglichkeiten für den Einbau in Schulen, Versammlungsräumen etc. geschuldet ist (siehe dazu auch die vergangene SBZ-Nr. 9).

Was auch immer Sie zuerst lesen, ich wünsche Ihnen: gute Bewertungen, Erfolg in der Mitarbeitergewinnung und gute Aufträge im Bereich Lüftung,

Ihr

Dennis Jäger
SBZ-Chefredakteur

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