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Geschäftsfeld Lüftungstechnik sichtbar besetzen

Die Startvoraussetzungen waren nie besser!

Menschen sind von Natur aus bequeme Zeitgenossen. Das Urteil ist pauschal gefällt, trifft aber dennoch auf die meisten Personen zu. Etwas ändern, wenn’s doch gut läuft? Oder gar Neues anpacken? Das gelingt nur Wenigen auf Anhieb. Der Autor dieser Zeilen nimmt sich da selbst nicht raus, beleuchtet doch eine nackte Glühbirne unter der Decke hängend einen Teil seiner Wohnung (und zwar seit dem Einzug vor mehr als zehn Jahren!).  Es wird hell, das muss doch genügen.

Ein ähnliches Muster tritt zutage, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsfelder in SHK-Handwerksbetrieben geht. Die angestammten Aktivitäten fordern doch heute schon jede Menge Aufmerksamkeit ein, wo soll da noch Zeit zum Überdenken neuer Ideen und Raum für die Umsetzung herkommen? Das Verhalten ist nur zu verständlich (siehe Einstiegssatz dieses Textes). Und dennoch möchte ich Ihnen, liebe SBZ-Leser, zumindest einen Denkanstoß ans Herz legen: Prüfen Sie doch mal, ob sich für Ihren Betrieb der Aufbau eines Tätigkeitsbereichs als Lösungsanbieter für das große Thema Coronalüftung/Schullüftung lohnt. Die Startvoraussetzungen waren nie besser!

Eine unverrückbare Lehre aus der Pandemie lautet doch: Halten sich viele Personen in Innenräumen auf, ist ein regelmäßiger Luftaustausch zwingend notwendig. Das reduziert zu allererst die Viruslast in der Atemluft. Außerdem verbessern sich in z.B. Bildungseinrichtungen die Lernbedingungen, die CO2-Konzentration bleibt niedrig. Das führt zu sicherem und effektiveren Lernen. Diese Erkenntnis hat mittlerweile auch die zuständigen Ministerien und Kommunen als Schulträger ereilt. Die Hemmschwelle, in effiziente Lüftungstechnik zu investieren, ist gesunken.

Damit es nicht bloß bei der Erkenntnis bleibt, gibt es die „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“. Neu daran ist: Seit dem 11. Juni 2021 können über das Programm nun auch Förderanträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren gestellt werden. Vorher ging es fast ausschließlich um die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung vorhandener RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten – allerdings wurden diese Maßnahmen kaum nachgefragt. Für das Förderprogramm stehen für alle Fördergegenstände insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung (mehr dazu in dieser SBZ-Ausgabe im Beitrag „Schullüftungswende“ ab Seite 8).

Es sollen mit dem Förderprogramm entweder bis zu 30 000 Räume erstmalig mit Neuanlagen versorgt oder bis zu 10 000 Um- und Aufrüstungen vorhandener stationärer RLT-Anlagen gefördert werden. Überschlägig gibt es in Deutschlands Schulen etwa 400 000 Unterrichtsräume (ohne Fachräume), die bisher nicht maschinell belüftet werden – der Bedarf ist demnach deutlich höher. Eben auch an Handwerkern (und TGA-Fachplanern), die für dieses Tätigkeitsfeld Kompetenz aufbauen und sichtbar nach außen tragen!

Ich wünsche Ihnen gute Geschäfte, z. B. auch in der Lüftungstechnik, Ihr

Dennis Jäger
‚SBZ-Chefredakteur

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