„Zu den Markenanbietern gesellt sich eine Armada an Trittbrettfahrer-Produkten von fragwürdiger Herkunft und Beschaffenheit.“
Beim Online-Allesverkäufer Amazon tummeln sich viele Marken, die in der SHK-Branche Rang und Namen haben. Gerade was die Sanitärobjekte vor der Wand betrifft, scheint das Angebot schier uferlos zu sein. Die Markenhersteller finden sich bisweilen unfreiwillig auf der Onlineplattform wieder, denn die weitere Verkaufsreise der Ware ist ab Firmentor nicht immer leicht nachzuvollziehen. Geschweige denn, dass dem einfach so rechtlich ein Riegel vorgeschoben werden könnte (wenn es überhaupt gewollt wäre). Manchmal aber wird das Engagement auf Amazon auch gezielt vom Stammhaus des Herstellers unterstützt, bei der Vermarktung etwa in der Bereitstellung von Logos, Bildern, technischen Unterlagen und Produktinfos.
Die Situation ist Ihnen als Handwerksunternehmer bekannt, denn gerade bei der Preisgestaltung Ihrer Angebote führt das Amazon-Sortiment zu einem massiven Störfeuer. Mir stehen bei den Onlinepreisen ebenfalls die Haare zu Berge. Die liegen mitunter weit unter Ihren Einkaufspreisen als Handwerksbetrieb im Großhandel. Da besteht – vorsichtig ausgedrückt – erheblicher Gesprächsbedarf zwischen Handwerk, Handel und Herstellern. Bruttopreislisten erscheinen zunehmend weniger relevant, auch die individuellen Nettopreisvereinbarungen und Prozente für Sie als SHK-Betrieb reichen nicht an den Onlineriesen heran.
Eine Ursache für diese halsbrecherische Preispolitik auf Amazon ist: Zu den etablierten SHK-Markenprodukten gesellt sich eine Armada an Trittbrettfahrer-Produkten von durchaus fragwürdiger Herkunft und Beschaffenheit. Und wenn die Handbrause „Mach-mich-nass“ made in Fernost und delivered by Containerschiff eben nur noch zwölffuffzig kostet, dann müssen vergleichbare Produkte in dem Bereich mitziehen. Laut Insidern verfügt Amazon über eine Art Strafenkatalog, wenn das nicht passiert.
Vor Kurzem ist es einem norddeutschen Anbieter von Armaturen und Brausen jedoch gelungen, zumindest einen kleinen Sieg davonzutragen. Er ließ den „Hersteller“ einer Handbrause erfolgreich abmahnen. Das Infomagazin onlinehaendler-news.de berichtete dazu Ende Juli:
„In dieser Woche traf es einen Händler von Sanitärprodukten, dessen auf der Plattform angebotene Duscharmatur als nicht verkehrsfähig abgemahnt wurde. Die abmahnende Partei hat nach einem Testkauf eine Laborprüfung vornehmen lassen und Mängel an der Armatur feststellen können.
Die fehlende Verkehrsfähigkeit ergibt sich daraus, dass die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden und ein Vertrieb dieser Produkte in Deutschland daher nicht zulässig ist. Konkret halten fast alle Produktbestandteile der Duscharmatur in Kontakt mit Trinkwasser die verbindlichen Vorgaben der Metall-Bewertungsgrundlage des Bundesamtes nicht ein. Zum Teil werden die Anteile an nicht zulässigen Stoffen deutlich überschritten.
Die Regelungen der Trinkwasserverordnung stellen Marktverhaltensvorschriften dar, um im Interesse der Marktteilnehmer das Verhalten aller Verkehrskreise zu regeln. Ein Verstoß gegen die Grenzwerte und der Vertrieb eines nicht verkehrsfähigen Produktes ist daher unlauter und unzulässig.“
Was meinen Sie, liebe SBZ-Leser: Ist das ein gangbarer Weg, um das Thema Onlinepreise in den Griff zu bekommen? Sollten Verbraucher über die Fakten besser aufgeklärt werden? Denn eins steht doch unverrückbar fest: Der Einkauf über die Fachschiene und die nachvollziehbaren Vertriebswege stellt in der Regel eine deutlich höhere Produktqualität sicher.
Ich freue mich auf Ihre Meinung dazu, Ihr
Dennis Jäger
SBZ-Chefredakteur