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Meilenstein oder schlechter Gag?

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Wohin wendet sie sich denn jetzt, die Energiewende?

Das müssen Sie sich mal vorstellen, liebe SBZ-Leser: Der Begriff Energiewende wird dieses Jahr 40 Jahre alt (oder besser: jung). Die Bezeichnung erhielt nach dem 1980 erschienenen Buch „Energiewende – Wachstum und Wohlstand ohne Erdöl und Uran“ des Öko-Instituts zunehmend Aufmerksamkeit. Mehr als einmal stand seit damals die Frage im Raum: Wohin wendet sie sich denn jetzt, die Energiewende? Fast möchte man philosophisch antworten, der Weg sei das Ziel. Mit dem GEG wurde jetzt eine weitere bemerkenswerte Wegmarke auf dieser Strecke eingerammt, nach dem Klimapakt 2019.

GEG (mit E, nicht mit A) steht verkürzt für Gebäudeenergiegesetz, voll ausgeschrieben heißt es sogar „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Das GEG ist auf der gesetzgeberischen Zielgeraden – politisch gesehen. Der Bundestag hat den Entwurf am 18. Juni verabschiedet. Bleibt abzuwarten, wann der Bundesrat dazu grünes Licht gibt. Das könnte noch vor der politischen Sommerpause geschehen, wenn nicht noch allzu hart darum gerungen wird. Rechnet man die übliche Übergangsfrist nach der Veröffentlichung hinzu, besteht die Chance, dass das GEG bereits am 1. Oktober 2020 in Kraft tritt. An der grundsätzlichen Stoßrichtung wird sich aber wenig ändern.

Das GEG führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Es wurde eine Einheitsgröße geschaffen, oder anders gesagt: one size fits all. Die Einsparung von CO2-Emissionen soll damit noch deutlicher durchgesetzt werden.

Die Reaktionen aus den Kreisen der unterschiedlichen Branchenverbände fallen dazu naturgemäß unterschiedlich, aber erwartbar aus. So sagt beispielsweise Dr. Timm Kehler (Vorstand Zukunft Erdgas): „Besonders erfreulich ist die Anerkennung grüner Gase. So wird zum Beispiel Biomethan, also Biogas aus dem Gasnetz, nicht mehr nur in der KWK-Anlage, sondern auch in der Brennwerttherme als Erfüllungsoption berücksichtigt.“

Also, Möglichkeiten zur Interpretation des Gesetzes gibt es viele zu hören und zu lesen, aber letztlich gibt es doch nur eine Kraft, die die Umsetzung massiv befeuern kann: das SHK-Handwerk. Sie als Handwerksunternehmer arbeiten jeden Tag am Gelingen der Energiewende. Wie sich zum Beispiel die Bereiche Öl und Wasserstoff in der Gebäudetechnik entwickeln können, erfahren Sie im Heizungsteil dieser SBZ-Ausgabe ab Seite 44.

Ich wünsche Ihnen gute Geschäfte, nicht nur mit neuen Heizungsanlagen.

Ihr
Dennis Jäger
SBZ-Chefredakteur