SBZ: Herr Dauensteiner, wie werden Fachhandwerker an die Technik Brennstoffzelle herangeführt?
Alexander Dauensteiner: Im Rahmen verschiedener Praxistests wie Callux oder Ene.field wurden bereits Handwerker geschult, aber auch die Hersteller begleiten das Handwerk mit entsprechenden Schulungsangeboten. Am Anfang der Markteinführung ist es allen an der IBZ beteiligten Unternehmen wichtig, dass immer eine Schulung der ersten Installation dieser neuen Technologie vorausgeht. Dies ist aus Qualitätssicherungsgründen notwendig und gewährleistet, dass in der Anfangsphase unnötige Fehler gemacht werden, die dem Ansehen des Produktes schaden könnten.
SBZ: Werden die Partner aus dem Handwerk beim Eintritt in den Markt unterstützt? Sowohl in der Kundengewinnung als auch auf technischer Seite?
Dauensteiner: Auf technischer Seite stehen die Hersteller den Partnern mit Schulungen und beratend zur Seite. Die Hersteller helfen dem Handwerk zudem dabei, den Umgang mit den komplexen Rahmenbedingungen der KWK-Technologie effizient zu bewältigen. Hier haben wir sehr viel Expertise und wissen, dass der Erfolg dieser Technologie nur gemeinsam herzustellen ist. Die IBZ sorgt bundesweit dafür, dass Brennstoffzellen potenziellen Kunden bekannt sind und die Produktvorteile wahrgenommen werden. Neben umfangreicher Presse-Arbeit wird Zug um Zug Marketingunterstützung angeboten. So ist die IBZ beispielsweise eine Kooperation mit dem Verein Zukunft Erdgas eingegangen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Damit die Effektivität der Kommunikationsarbeit weiter gesteigert werden kann, versucht die IBZ weitere Mitglieder zu gewinnen.
SBZ: Welche Argumente bieten sich dem Handwerker in der Beratung gegenüber seinem Kunden?
Dauensteiner: Die Kundenberatung zur Brennstoffzelle gestaltet sich anders als bei einem Brennwertgerät. Während dieses nur Wärme produziert, erzeugen Brennstoffzellen zusätzlich Strom. Der Kunde bekommt praktisch sein eigenes Kraftwerk. Das ist für viele Interessenten eine faszinierende Option. Auch die Möglichkeit, am Handy die erzeugte Strommenge abzulesen, passt in unsere Zeit. Die komplexen Rahmenbedingungen sind, zugegebenermaßen, eine Barriere im Vertrieb der Anlagen. Aber auch hier haben die Hersteller ihre Hausaufgaben gemacht und unterstützen. Die IBZ selbst hilft dem Handwerk durch Marketingaktivitäten. So entstehen zum Beispiel immer mehr Info-Grafiken, die erklären, was Brennstoffzellen ausmachen. Die Bilder stehen dem Handwerk kostenlos zur Verfügung und werden auf der IBZ-Homepage veröffentlicht.
SBZ: Was muss der Handwerker auf der technischen Seite beachten?
Dauensteiner: Auf der technischen Seite gibt es grundsätzlich einige Voraussetzungen zu beachten. Zunächst lassen sich Brennstoffzellen nur betreiben, wenn ein Erdgasanschluss zur Verfügung steht. Ferner muss die Abgasabführung für den Bedarf einer Brennstoffzelle angepasst werden. Hierzu gibt es Montagesätze. Ein zweiter Zähler oder eine Kombizähler ist vorzusehen, um den eingespeisten Strom zu messen. Die Einbindung des Elektrohandwerks ist erforderlich. Die Aufstellbedingungen sind wie bei anderen Standgeräten. Grundsätzlich gilt, dass eine Installation ohne vorherige Schulung seitens der Hersteller nicht möglich ist.
SBZ: Bei der Einführung neuer Technologien ist auch Vorsicht geboten, um diese dauerhaft als funktionierende Technik zu etablieren. Wie sieht die Unterstützung bei Planung und Umsetzung, aber auch bei der Fehlerbehebung für das Handwerk aus?
Dauensteiner: Dank umfangreicher Praxistests wie Callux ist der Betrieb eines Brennstoffzellen-Heizgeräts sehr stabil. Die Technik ist ausgereift, Ersatzteile sind verfügbar und die Hersteller leisten den gewohnten Service auch bei diesem Produkt. Um für die jeweilige Bedarfssituation die passende Konfiguration zu wählen, bieten die Hersteller bei der Planung entsprechende Unterstützung an. Die IBZ hat zudem eine EnEV-Berechnungshilfe entwickelt, die es ermöglicht, Brennstoffzellen auch im Neubau gemäß gesetzlichen Anforderungen einzustufen.
SBZ: Welche Rahmenbedingungen muss der Fachhandwerker bei der Planung einer KWK-Anlage berücksichtigen?
Markus Staudt: Die Planung einer KWK-Anlage berührt neben technischen Aspekten auch wirtschaftliche, steuerliche und energiewirtschaftliche. Die Produktion von Strom mit einer KWK-Anlage wird gemäß KWKG vergütet. Hierfür stehen Betreibern bis Ende 2017 zwei Möglichkeiten offen. Zum einen lässt sich selbst erzeugter Strom bis Ende 2017 grundsätzlich nach altem KWKG mit 5,41 Cent pro kWh vergüten, zum anderen über 2017 hinaus alternativ mit 4 Cent für selbst genutzten und mit 8 Cent für eingespeisten Strom. Hinzu kommt eine Einspeisevergütung, die gemäß Marktpreis gewährt wird. Als Betreiber einer KWK-Anlage muss vorab der örtliche Netzbetreiber informiert sein und eine Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt werden. Die steuerliche Behandlung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer KWK-Anlage ist zu berücksichtigen. Eine Steuerentlastung gemäß §53 EnergieStG ist beim Zoll zu beantragen. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) hat hierzu die hilfreiche Broschüre „Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von Mikro-BHKWs bis 5 kW“ herausgegeben. Die Initiative Brennstoffzelle strebt an, dass die Rahmenbedingungen für den Betrieb von kleinen KWK-Anlagen perspektivisch vereinfacht werden.
SBZ: Kann bei den gesetzlichen Vorgaben mit einer Kontinuität über mehrere Jahre geplant werden?
Staudt: Ja, das alte KWKG umfasst einen Zeitraum von zehn Jahren, das neue von insgesamt 60 000 Vollbenutzungsstunden, was ungefähr dem gleichen Zeitraum entspricht. Da das KWKG erst unlängst novelliert wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass sich in der nächsten Zeit etwas daran ändert.
SBZ: Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es? Ist damit zu rechnen, dass diese sich noch erhöhen oder ist eher mit einem Rückgang zu rechnen?
Staudt: Neben dem KWK-Zuschlag gibt es die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Darüber hinaus ist eine Förderung über EU-Programme grundsätzlich möglich. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Fördersituation noch verbessert, woran wir intensiv seitens der IBZ arbeiten und im engen Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium stehen.
SBZ: Wie wird sich der gesamte Markt für Brennstoffzellen in Bezug auf die Nachfrage entwickeln?
Staudt: Wir gehen davon aus, dass sich die Absatzzahlen jährlich deutlich steigern und in den ersten drei Jahren jährlich etwa verdoppeln, um 2019 bei etwa 9000 Anlagen zu liegen. Die Dynamik wird sich unter entsprechenden Rahmenbedingungen weiter entwickeln. Ziel ist es, Brennstoffzellen-Heizgeräte als eine tragende Säule im Gasgerätemarkt zu etablieren.
SBZ: Wie sehen in diesem Zusammenhang die geplanten Stückzahlen aus?
Staudt: In der Hochlaufphase nach den ersten drei Jahren rechnen wir mit einem Zuwachs von 6000 bis 8000 Geräten und in der Stabilisierungsphase ab 2022 mit 11 000 Anlagen jährlich.
SBZ: Und wie ist die Preisentwicklung bzw. -gestaltung zu sehen?
Staudt: In der Markteinführungsphase erreichen wir mithilfe der Förderung wettbewerbsfähige Preise, langfristig soll das Preisniveau auch durch Lernkurven und höhere Stückzahlen erreicht werden. Ein Endkunden-Preisniveau von unter 20 000 Euro wird erreichbar sein. Der Aufwand für die Installation ist hinzuzurechnen und hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort und der bereits beschrittenen Lernkurve des Heizungsbauers ab. Grundsätzlich besteht aber eine Bereitschaft kaufkräftiger Zielgruppen, in effiziente und zukunftsfähige Heiztechnik zu investieren.
Extras
Leitfaden
Einen Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von Mikro-BHKWs bis 5 kW finden Sie zum Download im Extra-Bereich unserer Website unter: