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Gemeinsam die Energiewende anpacken

Inhalt
  • Auf Bundesebene: Die oberste Vertretung der Berufsorganisation hat den Weg geebnet, damit SHKler mehr Qualifikation in Bezug auf Elektro aufbauen.
  • Auf Landesebene: Die Landesfachverbände SHK suchen den Schulterschluss mit den Elektro-Pendants, um das Klimahandwerk gemeinsam zu vertreten.
  • Auf Betriebsebene: Enge Kooperationen bis hin zu Elektromeistern, die bei einem SHK-Betrieb angestellt sind: Vieles geht, nichts muss.
  • Es ist ein Spagat. Die Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens hat enorm zugenommen, gerade im Zuge der Energiewende (Wärmepumpe, Photovoltaik und Smart-Home-Systeme lassen grüßen). Gewerke, die früher in getrennten Leistungsbereichen unterwegs waren, wachsen im Hinblick auf eine zunehmende Elektrifizierung der Wärmeversorgung und die Vernetzung der Gebäudetechnik zusammen. Gleichzeitig steigen aufgrund der Komplexität die Anforderungen an die Systemkompetenz und diesbezügliche Qualifikation der Fachkräfte.

    Die Verzahnung trifft vor allem SHK und Elektro. Themenfelder vermischen sich zusehends, klar festgelegte Tätigkeitsgrenzen weichen auf. Dennoch sollen die hohen Qualifikationsanforderungen auf beiden Seiten auch künftig eingehalten werden. Damit dieser Spagat gelingt, ist reichlich Training erforderlich. Neue Formen der Aus- und Fortbildung sind angesagt. Nur, wie allumfassend können die angelegt sein, schon allein in einem Berufsumfeld wie SHK, das an sich ja keinen Mangel an wissensintensiven Themen aufweist?

    Vor dieser Frage stehen die zwei großen Berufsorganisationen, der ZVSHK (Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima) und der ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke). Beide sind von den jüngsten Entwicklungen direkt betroffen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich der Austausch zwischen beiden Brancheninstitutionen intensiviert. Kooperation und hochgeklappte Visiere haben Abschottung und starre Gewerkegrenzen abgelöst.

    Leuchtendes Beispiel dafür ist die Überarbeitung der Verbändevereinbarung von ZVEH und ZVSHK gemäß § 7a Handwerksordnung im Jahr 2022. Die daraus erwachsenden Chancen und Möglichkeiten werden jetzt greif- und sichtbar. Die Vereinbarung macht für Anlagenmechaniker SHK und Elektroinstallateure das gewerkeübergreifende Arbeiten im Zuge der Energiewende auf zeitgemäße Weise möglich. Wichtig ist dies vor allem für die Installation von Wärmepumpen. Hohe Qualifikationsanforderungen im Handwerk bleiben somit auch künftig sichergestellt. Das ist bedeutsam, wenn es um eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis bei einem Netzbetreiber geht – sowohl für die Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerke als auch für die Elektrohandwerke.

    Vor diesem Hintergrund hatten sich der ZVSHK und der ZVEH entschlossen, die bereits bestehende handwerksrechtliche § 7a-Verbändevereinbarung zu aktualisieren und in einigen Punkten nachzujustieren. Sie legten damit die Basis für gewerkeübergreifendes Arbeiten.

    Die § 7a-Vereinbarung definiert fachliche Anforderungen, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind, und erleichtert es Betrieben aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima wie auch ihren Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Sie definiert insofern die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gibt den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 7a HwO an die Hand.

    Parallel zu der § 7a-Vereinbarung hoben beide Verbände mit einer weiteren Verbändeerklärung die Bedeutung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (Strom, Gas und Wasser) hervor. Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen fachlichen Qualifikationen für Arbeiten am Strom-, Gas- oder Wassernetz bzw. an Niederspannungs-Verteilnetzen vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden. Das Installateurverzeichnis stellt somit im Sinne der Versorgungssicherheit und präventiven Gefahrenabwehr ein zusätzliches Instrument zur sicheren Ausführung dieser anspruchsvollen Tätigkeiten dar. Darüber hinaus hilft der auf dieser Basis vergebene Installateurausweis, unnötige Bürokratie zu vermeiden, weil er eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, selbstständig und ohne Nachkontrolle durch Behörden oder Netzbetreiber Arbeiten am Netz, an elektrischen Anlagen sowie an Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung vorzunehmen.

    Beim Eintrag in die Handwerksrolle und dem Eintrag ins Installateurverzeichnis handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Verfahren. Beide haben jedoch das gleiche Ziel: sicherzustellen, dass bei den ausführenden Fachbetrieben die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen vorhanden sind, um so die Sicherheit der Strom-, Gas- und Wassernetze zu gewährleisten. Beide Verfahren stellen für die beteiligten Verbände wichtige Faktoren dar, um sicherzustellen, dass die Energiewende auf fachlich hohem Niveau umgesetzt wird.

    „Die Energie- und Klimawende wird die Stromversorgung in Deutschland grundlegend verändern. Dezentrale Eigenversorgung mit regenerativen Energien mittels Solarthermie und Photovoltaikanlagen mit integrierten Speichertechnologien erfordert zusätzliche Kompetenzen. Marktteilnehmer, Netzbetreiber und Handwerksunternehmen müssen diesen neuen Anforderungen gerecht werden, um die Netze zukunftssicher zu machen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. ZVEH und ZVSHK leisten mit der überarbeiteten Vereinbarung hierzu einen wichtigen Beitrag“, sagt ZVSHK-Präsident Michael Hilpert.

    SHK und Elektro in Baden-Württemberg kooperieren, wie in anderen Bundesländern auch.

    Bild: FV SHK BW

    SHK und Elektro in Baden-Württemberg kooperieren,
    wie in anderen
    Bundesländern auch.

    Aber nicht allein auf höchster (Bundes-)Verbandsebene ist der Schulterschluss vollzogen. Ein Blick in die Länder zeigt, dass auch die Landesfachverbände SHK und Elektro zunehmend den Kontakt zueinander suchen und mit Leben füllen. Beim gemeinsamen „Zukunftstag der Klima­handwerke“ zum Beispiel unterzeichneten der Fachverband SHK Hessen und der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz (FEHR) in Wiesbaden-Niedernhausen eine Kooperationsvereinbarung. Die beiden hessischen Klimahandwerke wollen ihre Zusammenarbeit ausbauen, um die Herausforderungen der Energiewende durch die Bündelung ihrer Kompetenzen gemeinsam in Angriff zu nehmen. „Wir können die Energiewende umsetzen, gemeinsam können wir es noch ein Stück weit besser“, sagte zur Veranstaltung Uwe Loth, Landesinnungsmeister SHK in Hessen. Gemeinsame Ziele: die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe durch gemeinschaftliche Beratung, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit zukünftig zu sichern, vorhandenes Know-how zu bündeln und die Zusammenarbeit beider Gewerke zu intensivieren.

    Auf ein ganz ähnliches Bild trifft man in Baden-Württemberg. Die SHK- und Elektrohandwerke wollen künftig auch hier enger miteinander kooperieren. Das beschlossen die beiden Verbandsspitzen bei einer gemeinsamen Vorstandssitzung. Weil sich die Haus- und Gebäudetechnik stark verändert, will man diesen Schritt aktiv gestalten und sich so auch gemeinsam gegenüber kommunalen Unternehmen oder neuen Mitbewerbern wehren. Die beiden Verbände sehen zahlreiche Ansatzpunkte sowohl in der politischen Arbeit als auch in der Zusammenarbeit der Betriebe vor Ort zum Wohl ihrer Kunden.

    Ein Wärmeplan hindert niemanden daran, effiziente Heizungsanlagen einzubauen, wie Wärmepumpen, mit PV kombinierte Stromdirektheizungen, Holzheizungen ­sowie Wärmepumpen-­Hybridheizungen.

    Stefan Menrath, Vorsitzender Fachverband SHK Baden-Württemberg

    Bild: FV SHK BW / Fuchs

    So beschlossen die beiden Vorstände gemeinsam ein Musterformular Wärmepumpe SHK/Elektro. Die vierseitige Checkliste erleichtert beiden Gewerken die Koordination beim Einbau von Wärmepumpen. Meist liefert das SHK-Handwerk als erster Ansprechpartner des Kunden das Heizsystem und übernimmt den hydraulischen Anschluss. Der Elektrobetrieb setzt bzw. modernisiert meist den Zählerplatz und installiert die elektrotechnische Gebäudetechnik.

    Gerade weil immer mehr Gebäudetechnik steuerbar wird, wie Wallboxen, Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher, gewinnen eine gute Planung und Klarheit in der Arbeitsteilung an Bedeutung. So verhindern Elektro- und SHK-Handwerk gemeinsam Unklarheiten oder doppelte Bürokratie. Die Kunden erhalten frühzeitig Klarheit über die Kosten, wenn beispielsweise die neue Wärmepumpe es erfordert, den Zählerschrank auszutauschen.

    Bei der kommunalen Wärmeplanung bemängelten die beiden südwestdeutschen Verbände, dass die Kommunen ihre eigenen Interessen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes voranstellen. „Politik, Kommunen und deren Spitzenverbände müssen aufhören, die Verbraucher zu verunsichern, indem sie die kommunale Wärmeplanung instrumentalisieren, um Verbraucher vom Heizungstausch abzuhalten“, warnte Stefan Menrath, Vorsitzender des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg. „Ein Wärmeplan ist keine Wärmenetzplanung. Ein Wärmeplan hindert niemanden daran, effiziente Heizungsanlagen einzubauen, wie Wärmepumpen, mit PV kombinierte Stromdirektheizungen, Holzheizungen sowie Wärmepumpen-Hybridheizungen.“

    Dieser Punkt verdeutlicht, dass es beim Schulterschluss der Gewerke Elektro und SHK längst nicht mehr nur um die geschmeidige Ausführung vor Ort geht. Es gilt, auch politisch mehr Druck zu erzeugen. Im Sinne und zum Erhalt beider Berufsbilder.

    „Dezentrale Eigenversorgung mit regenerativen Energien mittels Solarthermie und Photovoltaikanlagen mit integrierten Speichertechnologien erfordern zusätzliche Kompetenzen.“Michael Hilpert, ZVSHK-Präsident

    Bild: ZVSHK

    „Dezentrale Eigenversorgung mit regenerativen Energien mittels Solarthermie und Photovoltaikanlagen mit integrierten Speichertechnologien erfordern zusätzliche Kompetenzen.“
    Michael Hilpert, ZVSHK-Präsident

    Wir können die Energie­wende umsetzen, gemeinsam können wir es noch ein Stück weit besser.

    Uwe Loth, Landesinnungsmeister SHK Hessen

    Bild: FV SHK Hessen

    Elektrotechnik für SHK-Meister

    Dieses Seminar nach § 7a Handwerksordnung (HwO) umfasst die Festlegung inhaltlicher Mindeststandards sowie ein geregeltes Prüfungsverfahren mit einer einheitlichen Durchführungspraxis. Mit diesem Seminar wird dem SHK-Meister das Wissen vermittelt, das er benötigt, um erfolgreich im Bereich Elektrotechnik agieren zu können. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt hierbei auf dem technisch-theoretischen Teil und weniger auf der Vermittlung von handwerklichen Tätigkeiten. Mit den bestandenen Sachkundeprüfungen werden die Voraussetzungen für den Eintrag in die Handwerksrolle sowie in die Installateurverzeichnisse der Versorger geschaffen. Der SHK-Meister hat somit die Möglichkeit, eine Teileintragung laut Ländervereinbarung zu beantragen.

    Autorisierte Schulungsstätten zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme „Elektroinstallationstechnik für Installateur- und Heizungsbauer-Meister“ gemäß der Verbändevereinbarung zwischen ZVEH und ZVSHK sind:

  • Bildungszentrum Elektrowerke Hamburg
  • Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik Oldenburg
  • Elektroinnung Köln
  • Elektro-Technologiezentrum (etz) Stuttgart
  • Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik Lauterbach
  • Elektrobildungs- und Technologiezentrum Dresden
  • Elektro-Innung München
  • Handwerkskammer Aachen
  • Handwerkskammer Düsseldorf
  • Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
  • Handwerkskammer Koblenz
  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
  • Handwerkskammer Schwerin
  • Handwerkskammer Südthüringen
  • Innung Sanitär Heizung Klima Köln
  • Zentrum für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg.
  • Die Fortbildung umfasst 240 Stunden plus eine TREI-Schulung im Umfang von 80 Stunden. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Bildungseinrichtung. Sie liegen im Durchschnitt bei 3500 bis 4500 Euro.

    Autor

    Dennis Jäger
    ist SBZ-Chefredakteur.

    Bild: SBZ

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