Fördermittel sind gut, solange sie verlässlich fließen. Ziemlich abrupt wurde von der KfW-Bank jetzt die Zuschussförderung von barrierereduzierten Bädern eingestellt. Das trifft das SHK-Handwerk und seine Kunden völlig unerwartet. Dieser Leserbriefautor bringt kein Verständnis auf für das Vorgehen der KfW.
In der SBZ 14/15 wurde über das KfW-Symposium in Berlin berichtet. Unter der Zwischenüberschrift „Geldhahn sprudelt“ beteuerten die Teilnehmer aus Bau- bzw. Wirtschaftsministerium auf die Frage, ob genügend finanzielle Mittel bereitstehen, damit Investoren auch langfristig mit diesen Subventionen rechnen können: „Aus den negativen Folgen einer Förderampel, die unerwartet auf Rot schalte und damit für lange Zeit die Bereitschaft zu Investitionen zunichtemache, habe man gelernt.“
Die Realität sieht leider ganz anders aus. Die Druckerschwärze der SBZ 14/15 war noch nicht trocken, da strich die KfW die Zuschussförderung von barrierereduzierten Bädern. Die Begründung: „Die Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 49 Millionen Euro für 2016 sind aufgebraucht. Eine Zusage für Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich der Kombianträge Barrierereduzierung und Einbruchschutz kann daher nach Ausschöpfung der Mittel nicht mehr erfolgen.“ Sieht so der in der SBZ zitierte sprudelnde Geldhahn aus? Ist so etwas ernsthaft unter einer konstanten Fördermittelpolitik zu verstehen?
Die bad&heizung-Zentrale hat ihre Partnerbetriebe Ende Juli leider wieder einmal über plötzlich ausgesetzte Fördergelder informieren müssen. Besonders ärgerlich ist dies bei noch nicht abgeschlossenen Beratungen, bei denen die Förderbedingungen thematisiert wurden. Aber darüber macht sich in Berlin entgegen anderweitiger Beteuerungen offensichtlich niemand einen Kopf.
Dirk Schlattmann
bad&heizung AG
73312 Geislingen