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Förderprogamme / BMWi

Corona-gerechte Umrüstung von Lüftungsanlagen

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Insgesamt stehen hierfür 500 Mio. Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober 2020 in Kraft treten.

„Hygiene der Luft in Innenräumen ist für den Infektionsschutz bedeutend“

Altmaier: „Wir alle haben gelernt, dass Aerosole entscheidend bei der Übertragung des Corona-Virus sind. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen.

Deshalb werden wir raumlufttechnische Anlagen fördern, die die Viruskonzentration in einem Raum enorm vermindern können. Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“

Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben sind förderbar

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT)Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100. 000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung soll bis Ende 2021 möglich sein.