Die letzten Auswirkungen der ErP-Richtlinie sind allen Europäern noch gut im Gedächtnis: Stufenweise wurden und werden die bekannten und gewohnten Glühlampen verboten und nach und nach durch quecksilberhaltige Energiesparlampen oder im günstigeren Fall durch LED-Lampen ersetzt. Wenn am 1.1.2013 die Bestimmungen des Lot 10 in Kraft treten, dann werden sich auch im Markt der Klimageräte bis 12kW Kälteleistung nachhaltige Veränderungen ergeben. In 12 Fragen und Antworten klären wir, was für Sie als Planer oder Verarbeiter künftig wichtig sein wird und worauf zu achten ist. Die Abkürzung ErP steht für Energy related Products oder zu Deutsch auch Eco-Design-Richtlinie. Sie definiert in 31 Lots für verschiedene Produktgruppen Maximalwerte für den Energieverbrauch.
Was genau regelt Lot 10 der Eco-Design-Richtlinie?
Die ErP-Richtlinie will eine ressourcenschonende, energieeffiziente Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente unterstützen. Eine Rahmenrichtlinie legt dabei fest, welche Produktgruppen betroffen sind und welche Rahmenbedingungen gelten. Energieverbrauchsrelevante Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200000 Stück, erhebliche Umweltauswirkungen des Produktes und deutliches Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren Kosten.
Warum jetzt auch Klimageräte – zunächst im Lot 10 mit Kälteleistungen bis 12 kW – unter die ErP-Richtlinie fallen, ist klar: Klimatechnik ist zu einem Teil des Alltags geworden. Zwar hat die technische Entwicklung der letzten Jahre bereits deutliche Fortschritte in puncto Energieeffizienz gebracht – zumindest bei den namhaften Markenherstellern. Viele Billiganbieter versuchen jedoch ihre Produkte gerade über die Do-it-yourself-Schiene zu vertreiben. Obwohl bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt hierbei oft nicht einmal eine Kennzeichnung der Energieeffizienz nach den bekannten Klassen.
Künftig wird dieses Vorgehen deutlich erschwert, denn für Klimageräte besteht für den Kühlbetrieb unterhalb der Mindest-Effizienzklasse D und ab dem 1.1.2014 unterhalb der Effizienzklasse B ein Importverbot in die Europäische Union. Für den Heizbetrieb müssen die Klimageräte ab Beginn des kommenden Jahres sogar mindestens die Klasse A und ab dem 1.1.2014 die Klasse A+ erfüllen. Das Importverbot fußt auf einer einfachen Tatsache: Das Energielabel wird künftig Teil der CE-Konformität. Ineffiziente Klimageräte, die nicht die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten kein CE-Kennzeichen mehr. Besonders effiziente Klimageräte können dagegen mit der „Euroblume“ ausgezeichnet werden.
Frühestens ab 2014 werden im Lot 12 auch Raumklimageräte und gewerbliche Klimaanlagen oberhalb von 12kW Kälteleistung unter die ErP-Richtlinie fallen.
Was bedeutet die Richtlinie für Altanlagen und Lagerbestand?
Bestehende Klimaanlagen und -geräte sind grundsätzlich nicht von der ErP-Richtlinie betroffen und genießen Bestandsschutz. Hier ist auch keine Übergangszeit für den späteren Tausch vorgesehen. Vielmehr wird angenommen, dass entweder aufgrund der deutlich höheren Energiekosten von Altanlagen oder des normalen Wartungsaustausches in den kommenden Jahren viele ineffiziente Anlagen ohnehin gewechselt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages war noch nicht abschließend geklärt, wie mit Lagerware zu verfahren ist. Es wurde aber allgemein erwartet, dass Lagerbestände ebenfalls nicht von den neuen Bestimmungen betroffen sein werden, weil die ErP-Richtlinie grundsätzlich Einfuhr bzw. Herstellung von Klimageräten in die bzw. in der EU regelt.
Was passiert beim teilweisen Austausch in Altanlagen?
Bestehende Klimaanlagen genießen wie ausgeführt umfassenden Bestandsschutz. Werden einzelne Geräte beispielsweise aufgrund von technischen Defekten ausgetauscht, müssen lediglich die neu eingesetzten Produkte den Bestimmungen der ErP-Richtlinie entsprechen. Klimageräte, die nicht getauscht werden, unterliegen damit nicht den Regelungen der ErP-Vorschriften.
Worauf müssen Planer und Installateure künftig achten?
Alle, die in irgendeiner Form Klimageräte planen oder installieren, müssen grundsätzlich Sorge dafür tragen, dass ausschließlich Produkte eingesetzt werden, die den Richtlinien der ErP entsprechen. Zwar dürfen Hersteller ab dem 1.1.2013 keine Geräte mehr einführen, die nicht mehr marktkonform sind, jedoch obliegt den Fachplanern und dem ausführenden Fachhandwerk eine Sorgfaltspflicht in der Prüfung, ob die in Verkehr gebrachten Geräte tatsächlich den Bestimmungen entsprechen. Hierfür reicht aber der Check der Energie-Effizienzklasse anhand des Labels aus. Fachplaner und Fachhandwerk müssen sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass die Hersteller hier entsprechend Vorsorge getroffen haben und ihre Produkte korrekt kennzeichnen.
Gibt es künftig weitere Energieeffizienzklassen?
Künftig gelten neue Energieeffizienzklassen. Darüber hinaus erhalten die Verbraucher weitere relevante Informationen für ihre Kaufentscheidung wie z.B. die Geräuschemissionen des Klimagerätes. Neben der bislang besten Energieeffizienzklasse A wird die Skala künftig um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert.
Wie sind die Kennzahlen SEER und SCOP zu bewerten?
Bisher wurden Klimageräte mit dem COP und dem EER bewertet. Der COP definierte die Wirtschaftlichkeit im Heizbetrieb – also das Verhältnis von eingesetzter und abgegebener Leistung. Der EER bewertete die Effizienz im Kühlbetrieb. Bislang waren diese Werte ausschließlich für einen einzigen Betriebspunkt angegeben. Das führte dazu, dass Hersteller teilweise ihre Geräte ausschließlich genau auf diesen Betriebspunkt hin optimierten und so von der Gesamtleistung des Produktes her in eine Effizienzklasse gelangen konnten, die durch die technische Ausstattung des Klimagerätes unter Umständen nicht gerechtfertigt war.
SCOP und SEER greifen genau dieses Problem auf. Das S steht für seasonal und bedeutet, dass mehrere realistische Messpunkte definiert sind, die alle in die Einstufung der Energieeffizienzklasse einfließen. Für den Kühlbetrieb liegen die Messpunkte bei 20, 25, 30 und 35°C Außentemperatur. Dabei wurden die Klimadaten aus Straßburg stellvertretend für ganz Europa angenommen. Entsprechend der Temperaturverläufe in Straßburg wurden die einzelnen Messpunkte unterschiedlich gewichtet. „Das bedeutet letztendlich, dass gerade der Teillastbetrieb eines Klimagerätes, der mehr als 90 % des Betriebs abbildet, eine entsprechend große Gewichtung in der Einstufung der Effizienzklasse bekommt“, erläutert Holger Thiesen, General Manager Mitsubishi Electric, Living Environment Systems, diese Daten.
Für den Heizbetrieb konnte kein europaweit gültiges Temperaturprofil erstellt werden. Definiert wurden drei Klimazonen Nord-, Mittel- und Südeuropa, für die unterschiedliche Lastprofile gelten. Die Messpunkte liegen einheitlich bei 12, 7, 2 und –7°C.
Müssen Installateure Komplettanlagen selber labeln?
Nein! Wenn die Klimaanlage aus Komponenten zusammengestellt wird, die der ErP-Richtlinie entsprechen, ist das nicht erforderlich.
Wer profitiert von der ErP-Richtlinie und wer verliert?
Die Vorteile der ErP-Richtlinie liegen insbesondere in einer generellen Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Klimageräten und damit einer Senkung des Stromverbrauchs für den Nutzer. Darüber hinaus lassen sich durch die drei neuen Effizienzklassen Klimageräte noch besser hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit differenzieren. Es herrscht deutlich größere Klarheit über den elektrischen Verbrauch und die Geräuschemissionen – erstmals durchgängig bei den Klimageräten aller Hersteller.
Zu den Gewinnern bei den Klimageräten zählen insbesondere Produkte mit der innovativen Invertertechnik. Was ist Invertertechnik? Ganz einfach: „Konventionelle Klimageräte kennen nur zwei Leistungsstufen: ‚An‘ mit 100 % Leistung und ‚Aus‘ mit 0 % Leistung. Bei Voll-Inverter-Klimageräten ist das anders: Die Leistungsabgabe erfolgt analog zum Bedarf. Diese gleitende Anpassung verbraucht natürlich deutlich weniger Energie“, so Thiesen weiter. Diese technisch anspruchsvollere Lösung ist im Vergleich zu konventionellen Klimageräten natürlich zunächst mit höheren Investitionskosten verbunden – berücksichtigt man aber auch die Betriebskosten, so liegen bereits nach wenigen Jahren die Preisvorteile eindeutig auf Seiten der Voll-Invertertechnik. „Wir setzen schon seit 25 Jahren auf diese energieeffiziente Technologie. Der Anteil an herkömmlichen Ein/Aus-Geräten ist bei uns in den vergangenen Jahren bereits merklich gesunken und lag im vergangenen Jahr bei unter 5 %. Das zeigt uns, dass das Thema bei den Endverbrauchern ankommt. Die ErP-Richtlinie wird nun dafür sorgen, dass Anbieter ineffizienter Geräte ihren Marktzugang verlieren.“
Auch Billiganbieter, die ihre Ware hauptsächlich über die Do-it-yourself-Schiene absetzen, müssen künftig die Mindesteffizienz-Kriterien erfüllen. „Das ist ohne Invertertechnik aber kaum umsetzbar“, weiß Thiesen. „Das heißt: Der große Preisvorteil im Vergleich zu professionellen Hocheffizienzgeräten wird künftig deutlich kleiner werden und die Kunden werden dann noch mehr als bisher auf die namhaften Hersteller im Markt setzen.“
Gilt die ErP-Richtlinie in allen EU-Staaten?
Die neue ErP-Richtlinie Lot 10 tritt am 1.1.2013 in Kraft und gilt ohne nationale Übergangsfristen in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen.
Ändern sich die gewohnten Labels von Altgeräten?
Bedingt durch das geschilderte neue Messverfahren wird die Einteilung in die Energieeffizienzklassen neu geordnet. Darüber hinaus wird die Skala um die drei neuen Klassen A+, A++ und A+++ ergänzt. Verändert wurden, wie bereits ausgeführt, die Messpunkte etc., die der Einstufung in eine Effizienzklasse zugrunde lagen. Durch die Neustrukturierung der Messpunkte und die Berechnungen des SCOP und SEER werden sich daraus für Klimageräte, die ohne technische Änderungen auch künftig verkauft werden sollen, Änderungen in der Einstufung der Effizienzklasse ergeben. Gerade hierauf sollten Fachplaner und Fachhandwerk explizit achten – auch wenn sie bestimmte Klimageräte immer wieder eingesetzt haben, denn ab dem 1.1.2013 kann sich die Effizienzklasse ändern.
Darüber hinaus müssen Klimageräte im Kühlbetrieb ab dem 1.1.2013 mindestens die Effizienzklasse D und ein Jahr später mindestens die Effizienzklasse B erfüllen. Für den Heizbetrieb gilt zu Beginn bereits A als Mindesteinstufung und ab dem 1.1.2014 sogar A+ als Mindesteffizienz.
Bleibt es wie gehabt bei der Kennzeichnungspflicht?
Ja, diese Kennzeichnungspflicht gilt weiterhin. Leider wird sie derzeit vielfach unterlaufen oder gerade im Billigpreissegment ignoriert. Klagen, beispielsweise gegen Baumarktketten, wegen fehlender Auszeichnung der Energieeffizienzklasse wie in der Vergangenheit werden künftig vom Gesetzgeber wahrscheinlich deutlich härter geahndet. Auch die Branchenverbände werden der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen verschärft Aufmerksamkeit schenken.
Generell sollte darüber hinaus auch das Qualitätslabel des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK) beachtet werden. Hiermit wird Herstellern von Klimatechnik von neutraler Seite her die Gewährleistung zahlreicher Qualitätsstandards bei der Entwicklung, Herstellung, dem Vertrieb und dem Kundenservice von Raumklimageräten bestätigt. Die Auszeichnung kann ausschließlich für einen Zeitraum von drei Jahren erworben werden. Um das Label weiterhin tragen zu dürfen, müssen die zu absolvierenden Prüfungen nach den dann jeweils aktuellen, weiter ergänzten Kriterien neu abgelegt werden.
„Wir haben genau wie andere große Hersteller gerade 2011 den Trend beobachtet, dass sich insbesondere Privatkunden nach ihren ersten Erfahrungen mit Klimageräten aus dem Baumarkt professionelle Geräte wünschen und sich dann auch an die traditionell namhaften Hersteller wenden“, so Thiesen dazu. „Um allen Entscheidern sowohl im privaten als auch professionellen Umfeld die Sicherheit zu geben, dass sie bei ihrer Wahl für einen Hersteller sowohl in puncto Qualität, Zuverlässigkeit der technischen Angaben, Energieeffizienz als auch Hygiene die richtige Entscheidung treffen, bietet das Qualitätssiegel Raumklimageräte genau die benötigte Unterstützung in Form von zertifizierten Nachweisen.“
Auch beim Qualitätslabel des FGK können ausschließlich Klimageräte mit einer Leistungsregelung durch einen Inverter die Kriterien erfüllen. „Dies zeigt deutlich die Dominanz dieser technischen Lösung für die bestmögliche Energieeffizienz im Vergleich zu konventionellen Methoden“, erläutert Thiesen die Kriterien. „Die kommende ErP-Richtlinie wird noch einmal unterstreichen, dass sich die höchste Wirtschaftlichkeit nur mit zeitgemäßer Invertertechnik erreichen lässt.“
Halten Hersteller neue Geräte mit höherer Effizienz bereit?
Alle namhaften Markenhersteller von Klimatechnik haben sich in den vergangenen Jahren auf die kommende ErP-Richtlinie vorbereitet und hier Vorkehrungen getroffen, um ihre Produkte auch künftig noch in Europa vertreiben zu können. Noch nicht bekannt ist, wie die ErP-Richtlinie die reinen Distributoren von Klimageräten in Europa treffen wird und ob entsprechende Informationen zu den kommenden gesetzlichen Bestimmungen in der EU an deren Hersteller herangetragen worden sind.
Dass die Markenhersteller neue Produkte mit deutlich höherer Wirtschaftlichkeit auf den Markt bringen werden, ist unwahrscheinlich, weil deren Produkte oftmals die Bestimmungen der bislang besten Effizienzklasse A deutlich übertreffen konnten. Dazu Thiesen abschließend: „Der Unterschied im Energieverbrauch zwischen einem derzeit noch mit A bewerteten Produkt und der künftigen Besteinstufung A+++ kann enorm sein: Bis zu 70 % geringer können der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten für den Nutzer ausfallen. Viele unserer Klimageräte haben die derzeit noch bestehenden Normen aufgrund unseres Technologievorsprungs in der Invertertechnik weit übertroffen.“
Autor
Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn ist Fachjournalist und Inhaber der Fachpresseagentur Kommunikationsmanagement Schellhorn, 45721 Haltern am See, Telefon (0 23 64) 10 81 99, martin.schellhorn@dieagentur.sh, http://www.die-agentur.sh