Geht es in der politischen Diskussion um Gebäude ist Energieeffizienz das zentrale Thema. Vor allem in der Lüftungs- und Klimatechnik verbergen sich große Potenziale hinsichtlich Energieverbrauchssenkung durch neue effiziente Produkte, die Nutzung von regenerativen Energien und neuen Dienstleistungen. Das Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. hat in seinem Status-Report Nr. 10 ermittelt, dass bis zu neun Prozent der Klimaschutzziele der Bundesregierung hinsichtlich CO2-Einsparung bis zum Jahr 2020 durch Maßnahmen in der Klima- und Lüftungstechnik möglich sind (Bild 2). Mancher stellt sich angesichts der Flut von Verordnungen die Frage, wie diese Rahmenbedingungen in der Praxis einzuhalten sind. Wichtig für den einzelnen Betrieb ist, zu prüfen, wo seine Schwerpunkte liegen und wie diese im Hinblick auf die Neuerungen angepasst und erweitert werden können.
Wartung und Inspektion nach EnEV
Insbesondere Paragraf elf und zwölf der EnEV sind für SHK-Fachbetriebe interessant. Paragraf elf regelt die Wartung und Instandhaltung von allen energierelevanten Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung. Es gibt also eine Pflicht zur Wartung, was häufig ignoriert wird. Gemäß Energieeinspargesetz sind im Fall der Nichtbeachtung Bußgelder von 5000 bis 50000 Euro fällig. Dies wird zwar in der Praxis noch nicht weiter verfolgt. Es ist jedoch zu erwarten, dass hier schrittweise vom Verordnungsgeber nachgebessert wird. Darauf sollte man seine Kunden hinweisen.
Eine neue Dienstleistung ist die „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ nach Paragraf zwölf EnEV. Eingebaute Klimaanlagen über 12 kW Kälteleistung sind danach periodisch hinsichtlich der Energieeffizienz zu überprüfen. Die Inspektion umfasst die Prüfung von Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen sowie die Prüfung der Anlagendimensionierung. Sie bezieht sich auf die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen und die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten. Die Inspektion ist erstmals zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Für Altanlagen gibt es folgende Regelung mit Stichtag 1.10.2007:
- 4–6 Jahre alte Anlage: Inspektion innerhalb von 6 Jahren
- Über 12 Jahre: Inspektion innerhalb von 4 Jahren
- Über 20 Jahre: Inspektion innerhalb von 2 Jahren
Alle über 20 Jahre alten Anlagen müssen damit bis zum 1.10.2009 einer Inspektion unterzogen worden sein. Dies ist nicht annähernd geschehen, der Markt ist unbearbeitet. Mit der EnEV 2009 fordert der Verordnungsgeber, dass der Betreiber auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden vorzulegen hat. Aber auch hier wird es noch einige Zeit dauern, bis in den Bundesländern entsprechende Durchführungsverfahren vorliegen. Es ist also eine Chance für die Dienstleister, die Inspektionen durchführen, nicht zu warten bis alle müssen und dazu gezwungen werden.
Ungeklärte Aspekte
Leider gibt es zwei wesentliche Aspekte, die nicht zur Zufriedenheit gelöst sind. Was ist genau bei der energetischen Inspektion zu tun? Und wer darf die energetische Inspektion durchführen? Es gibt zwei Normen, die versuchen, mögliche Inhalte zu beschreiben: Die DIN EN 15240: Lüftung von Gebäuden - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Leitlinien für die Inspektion von Klimaanlagen; (Deutsche Fassung DIN EN 15240:2007; August 2007) und DIN EN 15239: Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Leitlinien für die Inspektion von Lüftungsanlagen (Deutsche Fassung DIN EN 15239:2007; August 2007). Leider sind die Normen lehrbuchartig verfasst und es gibt keine klare Trennung zwischen Wartungs- bzw. Inspektionsthemen und Inspektionen hinsichtlich Hygiene und Energie. Ein klarer Umfang für die Tätigkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Ergänzend gibt es klare Verfahrensbeschreibungen, die in den FGK Status-Reporten Nr. 5, 6 und 17 festgehalten sind.
Der zweite nicht ganz klar geregelte Aspekt betrifft die berechtigten Personen. So sind insbesondere Ingenieure aus der TGA oder artverwandten Bereichen mit mindestens einem bis drei Jahre Berufserfahrung in der Klimatechnik für die Durchführung einer energetischen Inspektion berechtigt. Ob sich hinter dem Begriff „insbesondere“ auch der Meister und Techniker mit ergänzender Weiterqualifikation verbirgt, kann derzeit nicht konkret gesagt werden. Im Hinblick auf die Auskleidung der Inspektionstätigkeiten besteht Gestaltungsspielraum. So kann die energetische Inspektion nach EnEV auf jeden Fall beim ingenieurgeführten Fachbetrieb angeboten werden. Dabei sollte der Sinn dieser Inspektionen nicht sein, ein Papier zu erstellen, das der Kunde im Ordner abheftet, sondern den Kunden auf Schwachpunkte aufmerksam zu machen und in das Sanierungsgeschäft einzusteigen.
Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizungen
Eine weitere Chance für den Fachbetrieb ist die zukünftige Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizungen. Die EnEV in der Fassung vom Oktober 2009 beinhaltet einen detaillierten Plan zur Außerbetriebnahme. Auch wenn die Fristen ebenso wie die Liste der Ausnahmen lang sind, so ist dies eine mögliche Marktchance für die verschiedensten Systeme. Der Fachbetrieb kennt seine Kunden sehr genau und sollte durch gezielte Information in Kombination mit wirtschaftlichen Angeboten frühzeitig die Initiative übernehmen. Es ist zwar nicht damit zu rechnen, dass sofort ein großer Sanierungsauftrag folgt, aber auch eine schrittweise Umrüstung ist vorteilhaft. Eine Raumklimagerät in Split- oder Multisplitausführung bietet im Wärmepumpenbetrieb eine gute Energieffizienz und kann schrittweise eine Speicherheizung ersetzen ohne gleich eine komplette Sanierung anzugehen.
Spezialist für Innenraumklima
Der SHK-Fachbetrieb sollte sich in Zukunft mehr als Spezialist für das Innenraumklima denn als Lieferant für eine Heizungsanlage verstehen. Der Kunde erwartet, dass sich ein Anbieter mit allen Aspekten des Innenraumklimas und der Innenraumhygiene auskennt und entsprechend beraten kann. Hierzu zählen Wohnungslüftungsanlagen und zunehmend auch Kühlsysteme. Die Initiative für Letztere kommt oft vom Endkunden. Der Fachbetrieb vergibt hier eine Chance, selbst aktiv zu werden und dadurch einen Vorteil zu erhalten. Bei energieeffizienten Neubauten und Sanierungen müssen alle Aspekte des Raumkomforts in die Betrachtung aufgenommen werden, damit ein schlüssiges Gesamtkonzept entsteht. Zunehmend kommen Systeme auf den Markt, die mehrere Aufgaben gleichzeitig übernehmen können. Heizen, Kühlen und Lüften – je nach Anforderungen der Nutzer. Die vielfältigen Systemlösungen überfordern den Endkunden oft. Die meisten Anbieter stellen nur einzelne Lösungen in den Vordergrund. Das führt nicht selten zu teuren und in der Kombination unsinnigen Lösungen. Es ist deshalb besonders wichtig, klar zu kommunizieren was man anbietet und was der Kunde erwarten kann. Viel unnötiger Ärger entsteht, wenn der Kunde ein System erhält, das nicht seine Anforderungen erfüllt. Eine zentrale Aufgabe bei Planung und Angebot ist deshalb, klar zu definieren, was das System leisten kann.
Solare Klimaanlagen
Von großer Bedeutung wird die solare Klimatisierung sein. Derzeit von vielen noch belächelt und als zu teuer abgetan, wird dies in den nächsten Jahren ein wichtiges Thema werden. Es gibt kaum eine solare Anwendung, bei der der Ertrag so gut mit dem Bedarf korreliert und größere Speichertechniken daher weniger wichtig sind. Die einfachste Methode ist die Kombination von Photovoltaik mit klassischer Kältetechnik. Nach Erneuerbare Energien Gesetz EEG wird auch der eigenverbrauchte Strom gefördert und nicht nur der Strom, der ins Netz geliefert wird. So wird meistens sogar eine Rendite für den Kunden erwirtschaftet. Zunehmend kommen kleine und für solarthermische Systeme optimierte Ad- und Absorptionskaltwassersätze auf den Markt. Auch wenn diese Systeme derzeit noch teuer sind, so ist zu erwarten, dass die Bundesregierung interessante Förderprogramme hierzu aufstellen und damit den Markt öffnen wird. Diese Systeme sind gleichzeitig hervorragend für die Nutzung von Abwärme aus industriellen Prozessen oder der Kraft-Wärme-Kopplung geeignet. Auch ein Marktsegment, das an Bedeutung gewinnen wird.
Geothermische Energie
Die Nutzung geothermischer Energie zum Heizen mit Wärmepumpen ist heute schon breit akzeptiert. Eine hervorragende Ergänzung ist die Kombination mit einer Kühlfunktion. Hier ist zu beachten, dass die Übergabesysteme (Wand-, Decken- oder Bodenflächen sowie Konvektoren) zum System und den Anforderungen passen. Es ist nicht damit getan, die Fußbodenheizung auch zum Kühlen zu nutzen. Die Behaglichkeitsanforderungen sind im Kühlfall völlig andere als im Heizfall.
Im gewerblichen Bau ist die Nutzung der geothermischen Energie im Zusammenhang mit der Bauteilaktvierung auch für die Kühlung schon als Stand der Technik anzusehen. Es mangelt allerdings oftmals an sinnvollen systemübergreifenden Konzepten zum Beispiel bei der Nutzung des Erdreiches als Wärmesenke für Kältemaschinen. (Bild 4).
Fazit
Die Randbedingungen für die Gebäudetechnik werden komplexer. Dies kann man bedauern oder als Chance nutzen, um vorhandene Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und neue zu erschließen. Nicht jeder Marktteilnehmer muss alles im Programm haben. Der Fachbetrieb sollte sich seine Nische suchen, die damit zusammenhängenden Produkte und Dienstleistungen beherrschen und dem Kunden diese im sinnvollen Kontext anbieten.
Extras
Die FGK-Status-Reporte 10 und 18 finden Sie zum Download unter https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft
FGK Status-Report Nr. 10: Regenerative Energien in der Klima- und Lüftungstechnik
FGK Status-Report 18: Wohnungslüftung
Folgende Reporte sind kostenpflichtig und erhältlich unter https://www.fgk.de/:
FGK Status-Report 5: Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen
FGK Status-Report 6: Energetische Inspektion von Kälteanlagen zur Klimatisierung
FGK Status-Report 17: Bewertung des Innenraumklimas
Autor
Dipl-Ing. Claus Händel ist technischer Referent beim FGK und Mitglied in zahlreichen Normenausschüssen.
Fachinstitut Gebäude-Klima e. V. 74321 Bietigheim-Bissingen Telefon (0 71 42) 5 44 98, E-Mail: haendel@fgk.de, https://www.fgk.de/