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Arbeitshilfe

Neue BTGA-Regel:  Raumlufttechnische Anlagen in Betrieb setzen

Das Deckblatt der neuen BTGA-Regel 4.001.

BTGA

Das Deckblatt der neuen BTGA-Regel 4.001.

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat im September 2022 die BTGA-Regel 4.001 „Strukturierte Inbetriebsetzung (IBS) von RLT-Anlagen“ herausgegeben. Die Inbetriebsetzung schließt sich an das Errichten einer Anlage an und dient dazu, einen betriebsbereiten Zustand herzustellen: Eine aus Komponenten gebaute Lüftungsanlage wird zum Zwecke der Erprobung, Einregulierung und Parametrierung der Automationssysteme erstmalig eingeschaltet. Damit wird die Errichtung abgeschlossen und sichergestellt, dass die Vorgaben der Planung erfüllt werden.

In der BTGA-Regel 4.001 sind die Vorgehensweisen und Leistungen für eine strukturierte Inbetriebsetzung von typischen raumlufttechnischen Systemen für Nicht-Wohngebäude beschrieben. Nicht berücksichtigt wurden RLT-Systeme in Sonderbauten, beispielsweise in Rechenzentren oder Reinräumen. Diese Systeme müssen in der Regel sehr spezifische Prozesse durchlaufen, bevor sie ihren bestimmungemäßen Betrieb aufnehmen.

Die BTGA-Regel 4.001 ist zum Preis von 35,20 € (inkl. Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten) beim Beuth Verlag   oder über den BTGA-Webshop erhältlich.

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