Als „Schlag ins Gesicht des Bauhandwerks“ bezeichnete BVB-Vorsitzender Karl-Heinz Schneider die Kabinettsentscheidung, die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit bis zu einer Verdienstgrenze von 2958,00 Euro monatlich aufrechtzuerhalten. Damit werden ab Januar 2015 allein hunderttausende Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes und hunderttausende von Angestellten zusätzlich bürokratisch belastet.
Die monatliche Verdienstgrenze, welche auf Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles das Bundeskabinett passiert hat, ergibt sich rechnerisch bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden und 29 Arbeitstagen im Kalendermonat (das entspricht 348 Monatsstunden), multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.Schneider: „Keiner unserer Angestellten arbeitet 348 Stunden im Monat. Wenn man den extremsten Fall illegaler und gesetzeswidriger Arbeitszeiten zum Maßstab nehmen will, wäre es ehrlicher gewesen, die Verdienstgrenze, von der an eine Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht mehr erforderlich ist, bei einer Arbeitszeit von 24 Stunden täglich und 31 Kalendertagen im Monat anzusetzen; das sind 6324,00 Euro. Mehr geht nicht; dann wäre die Bundesarbeitsministerin wirklich auf der sicheren Seite.“ Selbst bei einer 60-Stunden-Woche wäre der gesetzliche Mindestlohn auch bei einem Bruttomonatsgehalt von 2210,00 Euro noch eingehalten.
Das Übermaßverbot und das Gebot der Verhältnismäßigkeit als grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien seien damit angesichts des verschwindend geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen nach Auffassung der BVB eindeutig verletzt worden. Die vom Bundeskabinett verabschiedete Rechtsverordnung werde daher einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.