Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster Baden-Württemberg rät sogar dazu, die Dachfläche möglichst komplett auszunutzen und die Anlage größer als verlangt zu bauen. Mit dem so erzeugten Solarstrom können dann Wärmepumpen und E-Autos betrieben werden, anstatt ihn weniger profitabel ins Netz einzuspeisen. Interessenten sollten sich nach Bestellung einer Solaranlage jedoch auf Wartezeiten einstellen. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten.
Was macht Hausdächer solargeeignet?
Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Das gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen. Am 1. Januar 2023 sind Anlagen dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.
Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das sind Däche, die nicht oder nur geringfügig verschattet und die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern haben. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind als nicht geeignet eingestuft. Für eine Solarnutzung als ungeeignet gelten generell Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern – sogenannte Tiny Houses.
Ein typisches Beispiel zeigt, was die Solarpflicht konkret bedeutet. Ein kleines freistehendes Einfamilienhaus verfügt etwa über rund 80 Quadratmeter Dachfläche. Um die Solarpflicht zu erfüllen, müssen knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche belegt werden. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zehn Kilowatt. Damit können je nach Ausrichtung der Anlage bis zu 10.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden, rund dreimal so viel, wie ein Durchschnittshaushalt verbraucht.
Wie teuer ist eine Photovoltaikanlage?
Ein Kilowatt Solarleistung kostet derzeit rund 1400 bis 1600 Euro, die gesamte Anlage aus dem obigen Beispiel also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird. Wer sich demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschafft oder ein Elektroauto anstatt des Diesels, kann sie dann zudem mit günstigem eigenen Solarstrom versorgen. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage. „Am besten ist es, beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen“, rät Franz Pöter vom Solar Cluster. „Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom.“
Allerdings: die Kosten der Anlage dürfen 20 Prozent der Gebäudebaukosten nicht überschreiten. Dann ist eine entsprechend kleinere Anlage erlaubt. Dies wird jedoch nur bei den allerwenigsten Gebäuden der Fall sein: Ist die Anlage 15.000 Euro teuer, dürfte das Haus nur 75.000 Euro kosten – das ist äußerst unwahrscheinlich. Die Investition für die Solaranlage ist in Relation zu den Gesamtbaukosten also gering.
Welche Alternativen zur Solarpflicht gibt es?
Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen, etwa auf der Wiese vor dem Haus. Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben. Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Dritte vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) möglich. Eine weitere Option sind solarthermische Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen. ■