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BAFA

Ab Januar 2021 werden BEG Einzelmaßnahmen umgesetzt

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Diese neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist ein vereinfachtes und optimiertes Förderangebot und Kernelement des Ende 2019 beschlossenen nationalen Klimaschutzprogramms 2030.

Was soll die BEG erreichen?

·         Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien verstärken

·         Bestehende Hemmnisse beseitigen

·         Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter steigern

Zuschuss oder Kredit?

Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Variante Kredit wird durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt.

Aus diesen Teilprogrammen besteht die BEG

·         Wohngebäude (BEG WG)

·         Nichtwohngebäude (BEG NWG)

·         Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Ab wann wird gefördert?

Zum 2. Januar 2021 startet die Zuschussförderung durch das BAFA für Einzelmaßnahmen, also diejenigen, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Bei den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG werden systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen.

Das wird gefördert

Anteilig an den förderfähigen Kosten werden gefördert:

·         Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20%,

·         Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20%,

·         Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45%,

·         Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45%,

·        Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20% sowie

·         Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).

Auch das wird gefördert

·         Fachplanung und Baubegleitung mit 50% bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr

·        Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) 

In diesem Fall erhöht sich der Fördersatz

Der vorgesehene Fördersatz wird um zusätzliche fünf Prozentpunkte erhöht, wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist – und diese wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt. 

Teilprogramme: Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. 

·        Bei Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit

·        Bei Nichtwohngebäuden (BEG WG) beträgt diese bis zu 1000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, aber maximal 15 Mio. Euro.

·        Für Vollsanierungen oder Neubauten steigt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im Teilprogramm Wohngebäude (BEG WG) und auf bis zu 2000 Euro pro m2 Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG), aber jeweils bis maximal 30 Mio. Euro.

Energieeffizienz-Experten einbinden

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Einbinden von Energieeffizienz-Experten. Bei folgenden Maßnahmen ist sie notwendig:

·        Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder

·        Anlagentechnik (Außer Heizung) sowie

·        bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist Einbinden eines Energieeffizienz-Experten optional.

Technische Projektbeschreibung erstellen

Der Energieeffizienz-Experte erstellt für den Antrag eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TBP). In dieser TBP wird jede Maßnahme genauer erläutert. Das BAFA stellt dazu ein elektronisches Formular bereit, das die Energieeffizienz-Experten für die Erstellung der TPB nutzen müssen. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. Die Zugangsdaten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung sind mit den Zugangsdaten zur Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes identisch.