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BAFA

Neue Mini-KWK-­Förderung ab April

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Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20kWel veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.

Achtung: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung nach der Richtlinie sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA maßgeblich.

Neue Mini-BHKWs bis 20kWel in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller ­Effizienzanforderungen der Anlagen. Außerdem muss die Anlage auf der Liste zu finden sein, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Weitere Infos werden ebenfalls auf der BAFA-Homepage veröffentlicht.

Wie bei solchen Förderrichtlinien üblich, besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendungen. Das BAFA entscheidet als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Das Bundesumweltministerium geht allerdings von einer längeren Laufzeit des Programms aus. In Abschnitt 6 heißt es: „Die Fördersätze sinken ab dem 01.01.2014 (Antragseingang) jährlich um 5 % und werden nach der Berechnung auf volle Werte ohne Nachkommastellen aufgerundet.“ Einen Download-Link für die Richt­linien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20kWel findet man unter

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft