Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 von Umwelt- und Bauministerin Dr. Barbara Hendricks und den NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel beschlossen. Beide sollen die Klimaziele der Bundesregierung bis 2020 retten.
Zum beschlossenen NAPE gehört neben zahlreichen weiteren Eckpunkten die von der Branche seit vielen Jahren geforderte Einführung einer steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Einen Gesetzesentwurf gibt es offensichtlich noch nicht, denn die Details müssen noch mit den Ländern ausgehandelt werden. Danach sind der Bundestag und der Bundesrat am Zug, dafür sind auch bei allen Beschleunigungsoptionen mehrere Wochen einzukalkulieren.
Abstimmung mit den Ländern bis Ende 2/2015
Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen wird von der Bundesregierung als Ergänzung zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Kredite, Zuschüsse) durch Eröffnung einer weiteren Förderoption gesehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollen am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden. Eckpunkte für die steuerliche Förderung sind:
- Fördervolumen von 1 Milliarde Euro pro Jahr
- Steuerliche Förderung über zehn Jahre
- Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Prüfauftrag für die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt
- Förderung progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld
- Förderung von Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen
Zur Umsetzung heißt es im NAPE: „Einführung ab 2015 über einen Zeitraum von fünf Jahren. Zur Umsetzung wird die Bundesregierung kurzfristig Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen.“
Tauschgeschäft: Steuerbonus gegen Handwerkerbonus?
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen könnte allerdings zu einer Beschneidung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen führen. Wie mehrere Tageszeitungen unter Berufung auf Fraktionskreise berichten, sei ein entsprechendes Tauschgeschäft geplant, damit die Länder mitmachen. „Noch vor Weihnachten soll der Deal im Kanzleramt perfekt gemacht werden“, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Ein entsprechender Kuhhandel könnte auch eine Bedingung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sein, der von Gabriels Vorschlägen für den Steuerbonus nach der ersten Präsentation Mitte November 2014 gar nicht begeistert war.
Lob von vielen Seiten
Für die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen haben sich viele Branchenverbände seit Jahren stark gemacht. Entsprechend positiv fallen die Kommentare zum Kabinettsbeschluss aus. Erwartet werden – nach der Umsetzung – starke Konjunkturimpulse. Zunächst wird es aber eine Durststrecke geben und es sind einige Hürden zu nehmen. So haben beispielsweise die TGA-Verbände die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Bundesrat aufgefordert, den steuerlichen Anreizen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht zu widersprechen. Die Befürchtung: Wird die steuerliche Förderung erneut zu Fall gebracht, dann führt dies wieder zu einer abwartenden Haltung bei potenziellen Sanierern. Erst im Dezember 2012 war eine im Juni 2011 beschlossene Gesetzesinitiative der Bundesregierung an der Zustimmung des Bundesrats gescheitert und hatte den Sanierungsmarkt gelähmt.
Bayern hat Gesetzesinitiative angekündigt
Derweil ist schon ein Wettlauf um die politischen Lorbeeren für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung entstanden: Bayern hat angekündigt, noch in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative zur Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung in den Bundesrat einzubringen (die letzte Plenarsitzung ist am 19. Dezember). Entsprechende Pläne wurden am 2. Dezember 2014 vorgestellt. Eigenheimbesitzer sollen danach künftig Aufwendungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt steuerlich geltend machen können. Es ist dann der dritte Versuch. Im Mai 2013 hatte das Land Hessen, wenige Monate nach dem Scheitern des Steuerbonus der Bundesregierung im Dezember 2012, den „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ (Bundesratsdrucksache 448/13) eingebracht, der dann aber versandet ist.