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BERLIN

EnEV-Änderungsverordnung liegt vor

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Das Bundesbauministerium hat eine nichtamtliche Fassung der am 16. Oktober 2013 von der Bundesregierung beschlossenen zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung inklusive der überarbeiteten Energieausweis-Vorlagen veröffentlicht. Das Dokument fasst den im Februar vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf der EnEV-Änderungsverordnung und die am 11. Oktober 2013 vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben zusammen.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 % reduzieren. Bestandsgebäude sind von den Verschärfungen ausgenommen. Zudem soll die Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden. Die novellierte EnEV tritt rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Vorher ist jedoch noch eine Notifizierung in Brüssel erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist laut Bundesregierung erst im Sommer 2014 zu rechnen. Das Dokument gibt es auf sbz-online unter

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft