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BG BAU

Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

Inhalt

Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.

Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:

  • Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
  • Lüftungsregeln für Arbeitsräume
  • Abstand halten
  • Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
  • Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume)
  • Persönliche Hygiene
  • Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
  • Schnelltests
  • Informationen der Beschäftigten
  • Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.

    Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz. Die beiden Handlungshilfen für

    Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:

    Hygienekonzept: Baugewerbe

    Hygienekonzept: Gebäudereinigung

    Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier:

    Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept