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BGN zu Kaltvernebelung:

„Keine Raumluftdesinfektion bei Anwesenheit von Personen!“

Inhalt

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mahnt, dass eine Raumluftdesinfektion durch Kaltvernebelung, die mit einer dauerhaften Reizwirkung verbunden sein kann, in Anwesenheit von Personen zu unterlassen ist.

Über die bekannten AHA+L-Regeln hinaus versuchen gastronomische Betriebe in Pandemiezeiten zusätzliche, vorbeugende Wege zu gehen, um ihre Gäste, Beschäftigten und sich selbst vor Infektionen zu schützen. Grundsätzlich ist das aus Sicht der BGN begrüßenswert, allerdings komme es entschieden auf die ergriffenen Maßnahmen an.

Ein zunehmend stark beworbenes Verfahren sei zum Beispiel die Kaltvernebelung von Desinfektionsmittel-haltigen Produkten. Dabei werden bei Raumtemperatur wässrige, meist nicht kennzeichnungspflichtige Gemische über Düsen fein verteilt und dauerhaft in einen geschlossenen Raum ausgebracht. Luftgetragene Viren sollen damit inaktiviert werden.

BGN verweist auf Substitutionsgebot

Die Knackpunkte: Bei diesem Verfahren werden die desinfizierenden Wirkstoffe in die Atemluft freigesetzt und das soll bei Anwesenheit der Beschäftigten geschehen.

Die BGN verweist auf das Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung. Es besagt, dass Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzt werden müssen. Die Raumluftdesinfektion durch Kaltvernebelung, die mit einer dauerhaften Reizwirkung verbunden sein kann, sei daher in Anwesenheit von Beschäftigten oder anderer Personen zu unterlassen.

Lüftungstechnische Maßnahmen sind Mittel der Wahl

Als Mittel der Wahl seien weiterhin lüftungstechnische Maßnahmen (AHA+L) zu sehen. Diese verdünnen die potenziellen Virenaerosole und entfernen sie aus dem Arbeitsbereich der Beschäftigten. So werden die Ansteckungsgefahr verringert und die Mitarbeiter im Betrieb vor dauerhafter Belastung durch das Einatmen von Desinfektionsmitteln bewahrt.

Die BGN hat hierzu die Informationen Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen und eine Stellungnahmen zur Kaltvernebelung für das Gastgewerbe veröffentlicht.

Luftreiniger sorgen nicht für frische Luft!

Zudem weist die BGN auf einen immer noch weit verbreiteten Irrtum hin, dass man mit dem Einsatz von Luftreinigern alle Sorgen los sei: „Luftreiniger ‚reinigen‘ bzw. filtern nur die Luft. Mindestens genauso wichtig ist der CO2-Gehalt im Raum. Dieser stammt von der menschlichen Atmung. Ab einem Wert von 1000 ppm CO2 ist die Luft im Raum verbraucht und der Raum muss gelüftet werden. Besonders in der Pandemie gilt die Empfehlung, Räume zu lüften, bevor der Grenzwert erreicht ist.“

BGN-Broschüre zum Thema Luft, Lüftungsanlagen und Luftreiniger: Sichere Lüftung in Zeiten der Corona-Pandemie. ■

Siehe auch:
TGA-Themenseite Corona-Lüftung
TGA-Themenseite mit Luftreinigern