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Reform des ­Vergaberechts

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Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen. Diese sehen eine Vereinfachung der komplexen Struktur vor. Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Den Besonderheiten bestimmter Leistungen trägt die neue Struktur weiterhin Rechnung. Das gilt insbesondere für Bauleistungen.

Die Vergabeverfahren sollen einfacher werden, so sollen z.B. die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen gekürzt werden. Verhandlungen mit Bietern im Vergabeverfahren werden leichter möglich sein als bisher. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Gleichzeitig soll der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren so gering wie möglich gehalten werden.

Die bereits heute bestehende Möglichkeit, soziale, ökologische und innovative ­Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen, wird gestärkt. Zudem will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Einzuhalten sind damit insbesondere die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn.

Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Vergabericht­linien soll dafür die Einführung eines zentralen bundesweiten Registers geprüft werden, um den Ausschluss unzuverlässiger Bieter ­sicherzustellen. Mit den Eckpunkten zur Reform zeichnet die Bundesregierung die Konturen des Gesetzentwurfes vor, den sie im Frühjahr vorlegen wird.