Mit Jahresbeginn ist eine neue Mini-KWK-Richtlinie zur Förderung von Anlagen bis 20 kWel in Kraft getreten. Zukünftig wird es 1900 Euro für die erste installierte Kilowattstunde elektrischer Leistung geben, bis 4kWel kommen je kW 300 Euro Zuschuss dazu. Zusätzlich zu dieser Basisförderung gibt es verschiedene Boni.
Die Bonusförderung Wärmeeffizienz unterstützt die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und Brennwertnutzung mit 25% der Basisförderung. Die Bonusförderung Stromeffizienz wird unter anderem für Anlagen bis 4 kWel gewährt, deren elektrische Wirkungsgrade über 31 % liegen. Dies wird in dieser Leistungsklasse nur durch Brennstoffzellen erreicht und mit einem Zuschuss in Höhe von 60% der Basisförderung belohnt. Die Bonusförderungen Wärmeeffizienz und Stromeffizienz sind miteinander kombinierbar.
Die Förderrichtlinie und eine Übersicht über die Zuschüsse der förderbaren Geräte hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bafa veröffentlicht.