Fast untergegangen im medialen Theater um Fußball, Euro und Staatsbankrotte ist die Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Streit um den Solarstrom am 27. Juni. Danach bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen.
Änderungen gibt es bei der Einteilung der Leistungsklassen: Eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 kW erhält künftig 18,5 Cent pro kWh und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt. Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine Obergrenze von 52 GW Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2500 bis 3500 MW ohne Absenkung erhalten.
Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4km. Die Begrenzung auf 10MW bleibt erhalten. Die Bundesregierung sichert zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro.