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Das Bundesumweltministerium hat die Förderkonditionen im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) verbessert. Dies gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der ISH in Frankfurt bekannt. Mit den bereits am 13. März 2001 in Kraft getretenen neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden weitere Änderungen vorgenommen:
- befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarthermie
- unbefristete Verlängerung des Kesseltauschbonus
- Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Biomasse
- Wiedereinführung der Förderung für Scheitholzkessel
- bei Wärmepumpen reichen reduzierte Jahresarbeitszahlen zur Förderung
- Bemessungsmaßstab für Wärmepumpen statt Wohnfläche nun Wärmeleistung
- große Wärmepumpen werden in die KfW-Förderung aufgenommen.
Weitere Infos, die neuen Förderrichtlinien und Antragsformulare finden Sie unter: